sammyhi
10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich habe da mal eine Frage an euch.
Vor ein paar Wochen war ich mit meinem Sammy(Pitbull Terrier Mischling-9 Jahre) draußen.Er war wie immer auf öffentlichen Straßen angeleint und ohne Maulkorb.
Es war schon dunkel und von hinten näherte sich ein Schäferhundmischling.Dieser war nicht an der Leine.Die Besitzerin probierte ihren Hund zurückzurufen,dieser hörte aber nicht und rannte direkt auf unseren zu.Sammy fühlte sich bedroht und biß den Hund in den Kopf zwischen Ohren und Stirn.Riß ihn aber nicht sondern hielt ihn so etwa 1,5 min fest.Dann nach etlichem Geschrei ließ er los.Mein Freund ist dann mit Sammy nach Hause und ich bin mit dem anderen Hund mitgegangen um zu schauen ob die Verletzung sehr schlimm ist.Ich durfte mir dann anhören das ich mich falsch verhalten habe da Sammy keinen Maulkorb trug.Zudem sei er eine große Gefahr für alle Anwohner usw.Es war die erste Beißerei und ich stand völlig unter Schock.Habe mich dann aus Unwissenheit dazu bringen lassen ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Unsere Versicherung sah das allerdings anders und bezog sich auf das Urteil vom AG Frankfurt Az:32 C 4500/94-39.
Es würde ein andere Haftungsmaßstab vorliegen und das in diesem Fall der Halter des Hundes haftbar gemacht wird der nicht angeleint war.
Jetzt drohen sie mir mit Klage ect,da Sammy ein gefährlicher Kampfhund sei.
Ist evt jemanden etwas ähnliches passiert oder kann mir jemand Tips geben?
Zudem haben wir doch in Niedersachsen keine Kampfhundverordnung mehr,oder??
Aus Kulanz hatte ich noch probiert mit ihr die Kosten zu teilen.Aber sie beharrt auf ihr Recht und will das volle Geld.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.Gruß aus Hildesheim,Stefanie
ich habe da mal eine Frage an euch.
Vor ein paar Wochen war ich mit meinem Sammy(Pitbull Terrier Mischling-9 Jahre) draußen.Er war wie immer auf öffentlichen Straßen angeleint und ohne Maulkorb.
Es war schon dunkel und von hinten näherte sich ein Schäferhundmischling.Dieser war nicht an der Leine.Die Besitzerin probierte ihren Hund zurückzurufen,dieser hörte aber nicht und rannte direkt auf unseren zu.Sammy fühlte sich bedroht und biß den Hund in den Kopf zwischen Ohren und Stirn.Riß ihn aber nicht sondern hielt ihn so etwa 1,5 min fest.Dann nach etlichem Geschrei ließ er los.Mein Freund ist dann mit Sammy nach Hause und ich bin mit dem anderen Hund mitgegangen um zu schauen ob die Verletzung sehr schlimm ist.Ich durfte mir dann anhören das ich mich falsch verhalten habe da Sammy keinen Maulkorb trug.Zudem sei er eine große Gefahr für alle Anwohner usw.Es war die erste Beißerei und ich stand völlig unter Schock.Habe mich dann aus Unwissenheit dazu bringen lassen ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Unsere Versicherung sah das allerdings anders und bezog sich auf das Urteil vom AG Frankfurt Az:32 C 4500/94-39.
Es würde ein andere Haftungsmaßstab vorliegen und das in diesem Fall der Halter des Hundes haftbar gemacht wird der nicht angeleint war.
Jetzt drohen sie mir mit Klage ect,da Sammy ein gefährlicher Kampfhund sei.
Ist evt jemanden etwas ähnliches passiert oder kann mir jemand Tips geben?
Zudem haben wir doch in Niedersachsen keine Kampfhundverordnung mehr,oder??
Aus Kulanz hatte ich noch probiert mit ihr die Kosten zu teilen.Aber sie beharrt auf ihr Recht und will das volle Geld.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.Gruß aus Hildesheim,Stefanie