Hallo, also Selbstjustiz ist natürlich nicht rechtens. Auch für mich nicht, trotzdem würde ich mich ausserhalb des gesetzlichen Rahmen bewegen wenn ich persönlich betroffen wäre. Genauso würde ich den gesetzlichen Weg verlassen wenn ich Zeuge würde und durch mein Eingreifen schlimmeres verhindert würde. Und ja, die oft zitierte Notwehr würde ich mit überzogener Härte anwenden und zwar sofort und ohne Vorwarnung. Nur so wird ein weiteres Vorgehen seitens des Täters im Keim erstickt.
Zitat
lektoratte
Hat an der Kriminalitätsrate insgesamt nichts geändert, nur die Gefängnisse wurden voller und voller - so haben die USA am Ende durch ein Hintertürchen die Sklaverei wieder eingeführt, denn die Häftlinge müssen dort dafür arbeiten, dass sie im Knast sind, und wenn sie dort nicht genug erwirtschaften, wird ihnen am Ende der Haftzeit mancherorts der Fehlbetrag für Kist und Logis in Rechnung gestellt.
An der Arbeit dieser Leute verdienen wiederum recht viele andere sehr gut. Müssen sie auch, denn die Gefängnisbetreibung ist zu großen Teilen privatisiert worden. Das heißt, aus einem Gefängnis wurde ein gewinnorientiertes Unternehmen. Bei dem niemand Interesse daran hat, zu Unrecht Verurteilte oder Leute, die sich wirklich am Riemen gerissen haben und sich gut führen, zu früh zu entlassen, denn man braucht ihre Arbeitskraft.
Also dazu möchte ich anführen das es bei uns genau so aussieht, weigerst du dich als Strafgefangener in Deutschland eine Arbeit auszuführen kann dir nach abgelten deiner haftstrafe die komplette unterbringung in rechnung gestellt werden, der Satz dazu ( Euro pro Tag ) kann man auch in einschlägiger Literatur nachlesen .
Der Satz liegt aber eindeutig unter dem den der Tierschutz ! für die tägliche aufwendung eines grossen Hundes vorsieht ! D.h. z.B. Der Häftling kostet z.B. dem Staat täglich etwa ( angenommen ) 12 € , liegt der Hund eindeutig darüber. Auch die Unterbringung des Gefangenen ist vorgegeben , die Zelle / Haftraum muss eine bestimmte Qm2 haben, wieder ist die Empfehlung des Tierschutzes über die Unterbringung eines grossen Hunden oberhalb dieser Grenze angesetzt.
Müsste alles nochmal raussuchen und nachlesen ( die genauen Zahlen usw. ) aber Fakt ist es eben.
Gruss
Siegfried
Chamkiu
Zitat
lektoratte
Hat an der Kriminalitätsrate insgesamt nichts geändert, nur die Gefängnisse wurden voller und voller - so haben die USA am Ende durch ein Hintertürchen die Sklaverei wieder eingeführt, denn die Häftlinge müssen dort dafür arbeiten, dass sie im Knast sind, und wenn sie dort nicht genug erwirtschaften, wird ihnen am Ende der Haftzeit mancherorts der Fehlbetrag für Kist und Logis in Rechnung gestellt.
An der Arbeit dieser Leute verdienen wiederum recht viele andere sehr gut. Müssen sie auch, denn die Gefängnisbetreibung ist zu großen Teilen privatisiert worden. Das heißt, aus einem Gefängnis wurde ein gewinnorientiertes Unternehmen. Bei dem niemand Interesse daran hat, zu Unrecht Verurteilte oder Leute, die sich wirklich am Riemen gerissen haben und sich gut führen, zu früh zu entlassen, denn man braucht ihre Arbeitskraft.
Also dazu möchte ich anführen das es bei uns genau so aussieht, weigerst du dich als Strafgefangener in Deutschland eine Arbeit auszuführen kann dir nach abgelten deiner haftstrafe die komplette unterbringung in rechnung gestellt werden, der Satz dazu ( Euro pro Tag ) kann man auch in einschlägiger Literatur nachlesen .
Der Satz liegt aber eindeutig unter dem den der Tierschutz ! für die tägliche aufwendung eines grossen Hundes vorsieht ! D.h. z.B. Der Häftling kostet z.B. dem Staat täglich etwa ( angenommen ) 12 € , liegt der Hund eindeutig darüber. Auch die Unterbringung des Gefangenen ist vorgegeben , die Zelle / Haftraum muss eine bestimmte Qm2 haben, wieder ist die Empfehlung des Tierschutzes über die Unterbringung eines grossen Hunden oberhalb dieser Grenze angesetzt.
Müsste alles nochmal raussuchen und nachlesen ( die genauen Zahlen usw. ) aber Fakt ist es eben.
Gruss
Siegfried
Chamkiu