@snowflake
Das stimmt so nicht ganz: Man kann doch m.W. nach mit Listenhunden in Bayern Urlaub machen, auch wenn man sie dort nicht halten darf.
(Andererseits meine ich aber, in Brandenburg wiederum nicht... - in Bremen ist Besuch definitiv nur sehr eingeschränkt möglich, nicht für länger.)
Oder ist das, weil die Haltung in Bayern theoretisch durchaus möglich wäre, nur halt sehr selten genehmigt wird... sodass "anderswo
genehmigte" Hunde sich dort auch problemlos aufhalten können?
@Crabat, weißt du was darüber?