Anschaffung eines Am.Staff

Das hat jetzt was ganz genau mit dem Thema zu tun?
Einen Urlaubsort aussuchen und sich dort mehrere Tage aufhalten oder bei einer Durchreise an einer Tankstelle zum pinkeln anhalten sind zwei paar Schuhe ...
Lass sein, Angela, bamstaff weiß es aber doch bä-hässer... :asshat:
 
  • 26. April 2024
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Hi fusselchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das hat jetzt was ganz genau mit dem Thema zu tun?
Nix :D
Einen Urlaubsort aussuchen und sich dort mehrere Tage aufhalten oder bei einer Durchreise an einer Tankstelle zum pinkeln anhalten sind zwei paar Schuhe ...
Wenn man Pech hat, wird man sogar beim Pinkeln wegen des fehlenden Maulkorbs polizeilich ermahnt. Ist mir in B-W schon passiert. Die haben mein Kfz-Kennzeichen gesehen und messerscharf geschlussfolgert: Dieser Hund hat garantiert keinen Wesenstest absolviert, darf ergo nur mit Maulkorb pinkeln.
 
Als ich Daisy adoptierte, bin ich durch 3 Bundesländer gefahren: Meck Pomm, Niedersachsen und NRW. Theoretisch hätte ich auch 2x den Maulkorb gebraucht :D
 
Wir wohnen in Schleswig-Holstein. Seit dem 1.1.16 gibt es hier keine Rasseliste mehr. Laut Aussage unseres Ordnungsamtes gilt bei Urlaub immer das jeweiliges Landesgesetz des Wohnortes. Wenn generell Leinenpflicht für alle Hunde besteht, hat man sich natürlich daran zu halten, aber nicht bei besonderen Einschränkungen bezüglich der Rasse.
 
Das ist nicht richtig. Wenn du in deinem Bundesland einen Staff hältst, für den du in deinem Wohnort keine Auflagen hast, musst du, wenn du z.B. in Meck-Pomm Urlaub machst, dich an das Gesetz aus Meck-Pomm halten - sprich Maulkorb und Leinenpflicht, da dein Hund keinen Wesenstest besitzt.
 
gilt bei Urlaub immer das jeweiliges Landesgesetz des Wohnortes. Wenn generell Leinenpflicht für alle Hunde besteht, hat man sich natürlich daran zu halten, aber nicht bei besonderen Einschränkungen bezüglich der Rasse.
Lies dir nochmal sorgfältig durch, was du da geschrieben hast. Es gilt das jeweilige Landesgesetz. Soweit richtig. Das des Landes, in dem du mit dem Hund Urlaub machst. Und da dieses Gesetz für dich gilt, gelten selbstverständlich auch die "besonderen Einschränkungen bezüglich der Rasse", die in diesem Gesetz geregelt sind.
 
@snowflake

Das stimmt so nicht ganz: Man kann doch m.W. nach mit Listenhunden in Bayern Urlaub machen, auch wenn man sie dort nicht halten darf.

(Andererseits meine ich aber, in Brandenburg wiederum nicht... - in Bremen ist Besuch definitiv nur sehr eingeschränkt möglich, nicht für länger.)

Oder ist das, weil die Haltung in Bayern theoretisch durchaus möglich wäre, nur halt sehr selten genehmigt wird... sodass "anderswo genehmigte" Hunde sich dort auch problemlos aufhalten können?

@Crabat, weißt du was darüber?
 
Das stimmt so nicht ganz: Man kann doch m.W. nach mit Listenhunden in Bayern Urlaub machen, auch wenn man sie dort nicht halten darf.
Nach dem, was ich jetzt gefunden habe, stimmt es doch.
Kategorie 2 Hunde ohne Wesenstest, aus einem anderen Bundesland, werden in Bayern wie Kategorie 1 Hunde gehandhabt. Das heißt, der Hund muss vor der Einreise in das Bundesland bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese erlaubt dann befristet den Aufenthalt. Dies ist jedoch nur 2 mal 3 Wochen im Jahr möglich.

Bei Kategorie 2 Hunden wird die Behörde aber in der Regel keine befristete Erlaubnis ausstellen, sondern diese werden meist geduldet. Der Hund ist an der Leine zu führen. Das generelle Anlegen eines Maulkorbes ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn die Behörde macht dies für die Zeit des Aufenthaltes zur Auflage.
Das Gesetz gilt also für sie, wird nur insofern anders gehandhabt, als die Erlaubnis erteilt wird.
 
@snowflake

Das stimmt so nicht ganz: Man kann doch m.W. nach mit Listenhunden in Bayern Urlaub machen, auch wenn man sie dort nicht halten darf.

(Andererseits meine ich aber, in Brandenburg wiederum nicht... - in Bremen ist Besuch definitiv nur sehr eingeschränkt möglich, nicht für länger.)

Oder ist das, weil die Haltung in Bayern theoretisch durchaus möglich wäre, nur halt sehr selten genehmigt wird... sodass "anderswo genehmigte" Hunde sich dort auch problemlos aufhalten können?

@Crabat, weißt du was darüber?
Also in Brandenburg kann ich mit Kat. 1 und Kat. 2 Hunden Urlaub machen, wenn ich die Anforderungen des Wohnortbundeslandes erfülle. Eventuelle Nachweise (Sachkunde, Wesenstest oder was auch immer) sind mitzuführen. Für diese Hunde gilt Leinenzwang außer in Ausläufen. Dann aber Maulkorbpflicht.
 
In Bayern gelten für Besuchshunde die Regelungen ihres Heimatbundeslandes :hallo:
 
"...Das heißt, der Hund muss vor der Einreise in das Bundesland bei der zuständigen Behörde gemeldet werden."

Das zum Thema "in ein Bundesland kann man nicht einreisen" :D
 
Heißt das, die OA-Mitarbeiter in Bayern kennen die Regelungen aller Bundesländer, oder heißt es, sie lassen Besuchshunde auf gut Glück gewähren?
OA gibts hier schonmal nicht überall, wir haben gar keins :p
Wenn Du kontrolliert wirst und der Hund woanders gemeldet ist, bzw Du Dich als Tourist ausweist, interessiert das idR nicht mehr. Zu beachten sind nur die allgemeinen Gemeindesatzungen, dh in manchen Gemeinden ist innerorts Leinenpflicht zB. DA muss man sich schon dran halten, alle dann aber. ;)
 
Und mit einheimischem Kat-Hund, was ist da anders? Wenn er die Halteerlaubnis hat?
 
Danke. Da bin ich nämlich auf der Suche nach den bayrischen Vorschriften nicht wirklich fündig geworden.
 
Danke. Da bin ich nämlich auf der Suche nach den bayrischen Vorschriften nicht wirklich fündig geworden.
In Hessen muss man als Listenhundbesitzer zB immer sein Kärtchen dabei haben und vorzeigen können, mit Foto des Hundes, Chipnummer, Halter, etc. Quasi wie ein Perso des Hundes den man beim WT bekommt. Das ist in Bayern nicht so, hier muss man nichts am Mann tragen, wie den eigenen Perso ja auch nicht. Aber besitzen muss man es.
 
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