Anschaffung eines Amstaff als Zweithund

...hallo.Also ich habe jetzt nicht alle Antworten bis ins Detail durchgelesen,aber soweit ich weiss (Aussage des Sachverständigen bei dem ich Sachkunde gemacht habe) gilt der AmStaff in SH als "unwiderlegbar gefährlich",dass heisst es gibt auch mit Wesenstest keine MK Befreiung.Auch als ich beim Sachverständigen wg Wesenstest angefragt habe war die Auskunft:setz dich und den Hund nicht dem Stress aus wenn das Amt es dir nicht zwingend vorschreibt - es bringt nämlich nichts.
Soll heissen: ausser im Rettungsdienst hat dein Hund Zeit seines Lebens 2m-Leinen und MK Pflicht.Und die Rettungshundestaffel die AmStaffs nimmt soll erstmal gefunden werden.Hier bei mir kam die Aussage:Nee,wir retten ja auch Kinder.Ausserdem sei es sowohl vom Land als auch von den DRK-Richtlinien aus verboten.Stimmt beides nicht.Aber wer nicht will will nicht.
Dass jemand auf das blaue Halsband besteht habe ich noch nicht erlebt,da sowas ja zu 90% Retriever etc tragen.
Was noch dazu kommt:jede Gemeinde kann sowohl bezüglich der Art des "Beiss-Schutzes" als auch der Höhe der Gefahrhundesteuer ihr eigenes Süppchen kochen.Will heissen:vor jd Ausflug irgendwo hin muss man sich informieren.Hier bei mir genügt eine Maulschlaufe,in NMS muss es meines Wissens nach ein Drahtgitterkorb sein.Und es gibt Gemeinden die bei der Besteuerung keinen Unterschied zum "Normalhund" machen und andere wollen fast 1000€/Jahr haben.
Das gilt es alles zu berücksichtigen.
 
  • 19. April 2024
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Hi Mahony ... hast du hier schon mal geguckt?
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..., aber soweit ich weiss (Aussage des Sachverständigen bei dem ich Sachkunde gemacht habe) gilt der AmStaff in SH als "unwiderlegbar gefährlich",dass heisst es gibt auch mit Wesenstest keine MK Befreiung.Auch als ich beim Sachverständigen wg Wesenstest angefragt habe war die Auskunft:setz dich und den Hund nicht dem Stress aus wenn das Amt es dir nicht zwingend vorschreibt - es bringt nämlich nichts.
Soll heissen: ausser im Rettungsdienst hat dein Hund Zeit seines Lebens 2m-Leinen und MK Pflicht.
Auch wenn der Fred nicht ganz aktuell ist und die TE sich mittlerweile sicher kundig gemacht hat, möchte ich darauf hinweisen, daß die von mir hervorgehobenen Aussagen nicht korrekt sind.

In Schleswig-Holstein ist die Maulkorbbefreiung nach bestandenem Wesenstest nicht nur möglich, das zuständige Ordnungsamt hat auch im Falle eines bestandenen Wesenstests keinen Grund, den Antrag auf Maulkorbbefreiung abzulehnen. Eine Besonderheit für Schleswig-Holstein liegt darin, daß ein nicht bestandener Wesenstest nicht wiederholt werden darf, bei Nichtbestehen also die Chance auf Maulkorbbefreiung verwirkt ist. Der Leinenzwang (Leine nicht länger als 2 m) bleibt tatsächlich in jedem Fall bestehen, auch nach bestandenem Wesenstest.
 
...hallo.Also ich habe jetzt nicht alle Antworten bis ins Detail durchgelesen,aber soweit ich weiss (Aussage des Sachverständigen bei dem ich Sachkunde gemacht habe) gilt der AmStaff in SH als "unwiderlegbar gefährlich",dass heisst es gibt auch mit Wesenstest keine MK Befreiung.Auch als ich beim Sachverständigen wg Wesenstest angefragt habe war die Auskunft:setz dich und den Hund nicht dem Stress aus wenn das Amt es dir nicht zwingend vorschreibt - es bringt nämlich nichts.
Soll heissen: ausser im Rettungsdienst hat dein Hund Zeit seines Lebens 2m-Leinen und MK Pflicht.Und die Rettungshundestaffel die AmStaffs nimmt soll erstmal gefunden werden.Hier bei mir kam die Aussage:Nee,wir retten ja auch Kinder.Ausserdem sei es sowohl vom Land als auch von den DRK-Richtlinien aus verboten.Stimmt beides nicht.Aber wer nicht will will nicht.
Dass jemand auf das blaue Halsband besteht habe ich noch nicht erlebt,da sowas ja zu 90% Retriever etc tragen.
Was noch dazu kommt:jede Gemeinde kann sowohl bezüglich der Art des "Beiss-Schutzes" als auch der Höhe der Gefahrhundesteuer ihr eigenes Süppchen kochen.Will heissen:vor jd Ausflug irgendwo hin muss man sich informieren.Hier bei mir genügt eine Maulschlaufe,in NMS muss es meines Wissens nach ein Drahtgitterkorb sein.Und es gibt Gemeinden die bei der Besteuerung keinen Unterschied zum "Normalhund" machen und andere wollen fast 1000€/Jahr haben.
Das gilt es alles zu berücksichtigen.


Sorry, aber das von mir fett markierte ist Quatsch!

Hab ja nun grad letztes Jahr den Wesenstest mit meiner Junghündin gemacht und damit die Maulkorbbefreiung bekommen. Mit meiner Alten lief es genauso...

Und es muß ein das Beissen verhindernder Maulkorb angelegt werden. Im Gesetz steht nix vom Drahtmaulkorb....

Gesetz:
§10
(5) Gefährlichen Hunden ist außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und in Fluren ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen. Dies gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats. Die zuständige Behörde erteilt für gefährliche Hunde mit Ausnahme gefährlicher Hunde nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Maulkorbpflicht nach Satz 1, wenn die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest (§ 11) nachgewiesen ist. Für die Befreiung von der Maulkorbpflicht gilt § 5 Abs. 4 Satz 2 entsprechend.

Verwaltungsvorschrift:

18. Zu § 10 Abs. 5 Satz 1 (Maulkorbpflicht) Gefährlichen Hunden ist außerhalb eines befriedeten 
Besitztums (siehe Nr. 16) ein Maulkorb anzulegen. Der Maulkorb muss nicht korbförmig sein. Es kann 
auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichgestellte Vorrichtung, z. B. eine 
Maulbinde verwendet werden. Hierbei können auch einem Maulkorb gleichstehende Vorrichtungen 
verwendet werden (z. B. Kopfhalfter). Der Maulkorb bzw. die vergleichbare Vorrichtung muss dem 
Hund sachgerecht angelegt werden, da andernfalls das Beißen des Hundes nicht mit hinreichender 
Sicherheit verhindert wird.  
 
@tat2ed: Danke für die Ergänzung! :hallo: Ich muß gestehen, daß ich den letzten Absatz von Mahony gar nicht mehr gelesen hatte ... :rotwerd:
 
Hallo, habe mich längere Zeit nicht gemeldet. Wir haben jetzt einen Termin bei einem Amtstierarzt, der sich sehr für die sogenannten Listenhunde einsetzt und auch den Wesenstest abnehmen darf. Der Termin wurde über unsere Hundeschule vereinbart. Bin sehr gespannt, was wir da zu hören bekommen. Angeblich soll die Liste in Schl.-Holst. fallen. Ansonsten üben wir weiter mit unserer kleinen Wuschelhündin und sie macht hinsichtlich Gehorsam gute Fortschritte(ist bei einer "ist die süüüüß Rasse" nicht wirklich einfach:) Könnt ihr euch vielleicht nicht so vorstellen, aber einen Hund zu erziehen und ruhig zu halten, wo jeder anfängt zur quietschen ist nicht einfach:)
 
Hm,dann bin ich sowohl von meiner Gemeinde als auch vom Trainer als auch vom Sachverständigen der Wesenstest abnehmen darf falsch informiert worden?Und von dem Polizisten der mich darauf aufmerksam machte dass eine zuziehbare Schlaufe als Beiss-Schutz in NMS nicht zulässig sei,man würde sich da an Hamburg orientieren,dort seien die aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten?
 
Warum kann es nicht bundeseinheitlich EIN verständliches und an Niedersachsen angelehntes Gesetz geben?Dann würden nicht so viele Versionen und Auslegungen kursieren und man wüsste woran man ist.
 
Und von dem Polizisten der mich darauf aufmerksam machte dass eine zuziehbare Schlaufe als Beiss-Schutz in NMS nicht zulässig sei,man würde sich da an Hamburg orientieren,dort seien die aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten?

Das wäre mir aber neu das Maulschlaufen hier verboten sind?!! :hö:
welche (TSR)Gründe sollen das denn genau sein?
 
Und von dem Polizisten der mich darauf aufmerksam machte dass eine zuziehbare Schlaufe als Beiss-Schutz in NMS nicht zulässig sei,man würde sich da an Hamburg orientieren,dort seien die aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten?

Das wäre mir aber neu das Maulschlaufen hier verboten sind?!! :hö:
welche (TSR)Gründe sollen das denn genau sein?

vielleicht meinte sie mit zuziehb. schlaufe ein halti??? :verwirrt:
da hoffe ich. dass es als beiss-schutz verboten ist.
wird so schon genug schaden mit angerichtet. :unsicher:
 
Nee,kein Halti.Maulschlaufe - auf das entsprechende Mass zuziehbar dass der Hund genug hecheln kann aber nicht das Maul weit genug auf um zu beissen.Laut OA Hamburg Mitte (hatte ich mal angerufen weil ich zum SoKa Run wollte) dort verboten aus tierschutzrechtlichen Gründen.Näheres konnte oder wollte man mir nicht sagen.Und der (wirklich nette) Polizist in NMS hat sich auf HH bezogen als er mich bat die Stadt zu verlassen.Hatte dort nur Zeit totgeschlagen weil auf Abholer gewartet.
Aber dass eine MK Befreiung nun doch trotz dreier gegenteiliger Auskünfte in SH möglich sein soll verwirrt mich nun.Wie gesagt - habe seit 2 Jahren vin den zuständigen Stellen das Gegenteil gesagt bekommen - für Pit und Staff.
 
... Aber dass eine MK Befreiung nun doch trotz dreier gegenteiliger Auskünfte in SH möglich sein soll verwirrt mich nun.Wie gesagt - habe seit 2 Jahren vin den zuständigen Stellen das Gegenteil gesagt bekommen - für Pit und Staff.
Es gilt, was im Gefahrhundegesetz und in den Durchführungsverordnungen steht. Diese Bestimmungen kennen meist nur diejenigen Ordnungsbeamten, die mit der Erteilung von Haltergenehmigungen etc. befaßt sind, und das sind die wenigsten. Oft müssen auch diese sich erst schlau machen, weil es nicht oft vorkommt, daß solche Genehmigungen beantragt werden.

Deshalb empfiehlt es sich für Listi-Halter, Gesetz und Verordnungen aus dem Netz herunterzuladen und abzuspeichern, damit man den Ordnungshütern ggfls. ein wenig "unter die Arme greifen" kann. ;)

Wir haben mittlerweile die vierte MK-Befreiung für einen Listi, es ist also durchaus möglich. Das einzige Problem, das auftreten könnte, ist, daß der Hund den Wesenstest nicht besteht, da der hier in SH nicht wiederholt werden darf. Im Falle des Nicht-Bestehens ist die MK-Befreiung also ein für allemal dahin - nach derzeitigem Recht.
 
(ist bei einer "ist die süüüüß Rasse" nicht wirklich einfach:) Könnt ihr euch vielleicht nicht so vorstellen, aber einen Hund zu erziehen und ruhig zu halten, wo jeder anfängt zur quietschen ist nicht einfach:)

hehe, das kann ich sehr gut nachvollziehen, ging uns genauso ;)
gerade auch wenn fremde leute den hund locken wollen, mag ich überhaupt nicht. ich habs durch einige scharfe "pfui is das, komm weg da" gut in den griff bekommen, macht man sich nur logischerweise bei den menschen keine freunde mit :D

viel erfolg weiterhin :hallo:
 
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