Anschaffung eines Am.Staff

Bec

Hallo liebe Kampfschmuser-Freunde :)
Ich habe nun endlich den Entschluss gefasst mir in ein oder zwei Jahren den Wunsch eines American Staffordshire Terrier zu erfüllen und bin nun aktiv dabei alle Formulare durchzugehen und herauszufinden was ich alles brauche.

Ich wohne in BW und benötige eine Erlaubnis über die Haltung eines Kampfhundes
Dafür muss ich den Hund aber schon haben.

Gibt es Erfahrungen darüber wie das abläuft? Angenommen ich hole mir einen Welpen und mache nach 6 Monaten die Prüfungen und bestehe nicht - dann bringe ich es doch niemals übers Herz den kleinen Kampfschmuser wieder abzugeben.
 
  • 29. März 2024
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Hallo,

Ich erzähle einfach mal wie es bei mir in BW war, wie es mir von der Gemeinde erklärt wurde und wie ich es dann auch gemacht habe.

Die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes braucht man beim Welpen erstmal nicht. Mit 6 Monaten kommt der erste Wesenstest - ganz frei nach dem Mitarbeiter vom Ordnungsamt: den bestehen sie normalerweise alle.

Den ersten Test dürfte man im Falle eines nicht bestehens aber auch wiederholen.
Mit Bestehen des Tests widerlegt man die Kampfhundeigenschaft seines Hundes. Ab dem Moment braucht man die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes nicht mehr - ist vor dem Gesetz ja jetzt keiner mehr. Vor den 6 Monaten braucht man die Erlaubnis aber auch nicht, da die Kampfhundeeigenschaften erst ab 6 Monaten vermutet werden.

Dann kommt der zweite Wesenstest im Alter von 15 - 18 Monaten; dieser ist dann endgültig, sprich danach kommt kein weiterer Test mehr. Besteht er diesen Test auch wieder (laut Beamten bei der Hundestaffel tun die Hunde das in der Regel ohne Probleme) sind die Kampfhundeeigenschaften sozusagen dauerhaft widerlegt - es sei denn der Hund würde irgendwann negativ auffallen.

Würde er den Test nicht bestehen gilt er tatsächlich als "Kampfhund", in dem Moment greift die Kampfhundeverordnung im vollen Umfang, sprich Maulkorbpflicht etc. Aber eben auch die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes wird jetzt benötigt.

Das heißt in der Praxis also, dass die Erlaubnis erst angegangen wird und die Dokumente und Überprüfung der Person erst dann stattfinden wenn der zweite Wesenstest nicht bestanden werden sollte.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig.

LG
 
Hallo yuma,
Ja das hilft super viel!! Genau darum ging es mir.

Und wenn er dann nicht mehr als Kampfhund gilt, zählt das dann nur für BW oder ist er dann in ganz Deutschland ein "normaler" Hund?

Lieb dass du mir weiterhilfst!!
LG
 
Hallo yuma,
Ja das hilft super viel!! Genau darum ging es mir.

Und wenn er dann nicht mehr als Kampfhund gilt, zählt das dann nur für BW oder ist er dann in ganz Deutschland ein "normaler" Hund?

Lieb dass du mir weiterhilfst!!
LG

Nur in dem Bundesland in dem du wohnst. Jedes Bl hat seine eigenen Gesetze. Möchtest du mit Hund verreisen musst du dich halt in das jeweilige Bl belesen
 
Soweit ich weiß ist es auch so, dass wenn man später in ein anderes Bundesland umzieht, dass man den Wesenstest nochmal machen muss im jeweiligen Bundesland. Bin mir da allerdings nicht 100%ig sicher.

Was ich allerdings sicher weiß, ist dass es wenn man innerhalb Deutschlands verreist sogenannte Urlaubsregelungen gibt, also der Hund muss dann für gewöhnlich keinen Maulkorb tragen wenn man nur Urlaub macht.
Allerdings mache ich es immer so, und das würde ich dir auch empfehlen, wenn ich verreise dann lese ich mich in die Verordnung vom jeweiligen Bundesland ein und dann rufe ich die Gemeinde an in der ich meinen Urlaub verbringen möchte und frage nach.
Ich denke mir da immer: lieber einmal zu oft fragen als später dort stehen mit "das wusste ich nicht" - Unwissen schützt vor Strafe nicht.

LG
 
Was ich allerdings sicher weiß, ist dass es wenn man innerhalb Deutschlands verreist sogenannte Urlaubsregelungen gibt, also der Hund muss dann für gewöhnlich keinen Maulkorb tragen wenn man nur Urlaub macht.

Offizielle Regelungen gibt es dafür nicht.
Aber meistens sagt kein Mensch etwas, wenn man den Hund ohne Maulkorb führt.
Ich persönlich würde aber immer einen dabei haben.
 
Soweit ich weiß ist es auch so, dass wenn man später in ein anderes Bundesland umzieht, dass man den Wesenstest nochmal machen muss im jeweiligen Bundesland. Bin mir da allerdings nicht 100%ig sicher.

Ja, das ist so. In NRW z.B. is der Wesenstest personenbezogen, sprich der Hund muss immer bei Besitzerwechsel nochmal den Test machen.

Was ich allerdings sicher weiß, ist dass es wenn man innerhalb Deutschlands verreist sogenannte Urlaubsregelungen gibt, also der Hund muss dann für gewöhnlich keinen Maulkorb tragen wenn man nur Urlaub macht.

Das stimmt leider so nicht, denn da kommt es sehr stark auf das Bundesland an. In Hamburg und Bremen nur mit kurzer Leine und Maulkorb, egal ob Urlaubshund oder nicht. Und ansonsten gilt: immer beim jeweiligen Bundesland informieren, bevor man da einreist.
 
Ohje sorry, ich wollte natürlich keine falschen Infos geben :(
Ich war überzeugt dass es die Urlaubsregelungen überall gibt.

LG
 
Ja, das ist so. In NRW z.B. is der Wesenstest personenbezogen, sprich der Hund muss immer bei Besitzerwechsel nochmal den Test machen.



Das stimmt leider so nicht, denn da kommt es sehr stark auf das Bundesland an. In Hamburg und Bremen nur mit kurzer Leine und Maulkorb, egal ob Urlaubshund oder nicht. Und ansonsten gilt: immer beim jeweiligen Bundesland informieren, bevor man da einreist.


Einreisen ? In ein Bundesland kann man nicht "einreisen". Wenn in einem anderen BL aber generelle Leinenpflicht besteht, muss man sich natürlich dran halten. Abgesehen hiervon gilt meines Erachtens, dass ich anderen Gemeinden/Bundesländern keinerlei weitere Rechenschaft schuldig bin, solange der Hund am Ort meines Lebensmittelpunkts ordnungsgemäß angemeldet ist und damit dort gehalten wird.
 
Einreisen ? In ein Bundesland kann man nicht "einreisen". Wenn in einem anderen BL aber generelle Leinenpflicht besteht, muss man sich natürlich dran halten. Abgesehen hiervon gilt meines Erachtens, dass ich anderen Gemeinden/Bundesländern keinerlei weitere Rechenschaft schuldig bin, solange der Hund am Ort meines Lebensmittelpunkts ordnungsgemäß angemeldet ist und damit dort gehalten wird.

Wenn ich als Bremer nach Hamburg düse, um morgens auf dem Fischmarkt eine Bratwurst zu essen, dann könnte man das auch als "Städtereise" bezeichnen. Oder wenn ich nach Bayern in den Urlaub fahre sogar als "Abenteuerreise" - von daher brauch man sich nicht an dem Wort "einreisen" aufhängen, zumal aus dem Post klar ersichtlich ist, dann man sich vor der "Anreise" erkundigen sollte.
 
Einreisen ? In ein Bundesland kann man nicht "einreisen". Wenn in einem anderen BL aber generelle Leinenpflicht besteht, muss man sich natürlich dran halten. Abgesehen hiervon gilt meines Erachtens, dass ich anderen Gemeinden/Bundesländern keinerlei weitere Rechenschaft schuldig bin, solange der Hund am Ort meines Lebensmittelpunkts ordnungsgemäß angemeldet ist und damit dort gehalten wird.

Nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesland / Stadtstaat ein teilsouveräner Gliedstaat. Landeshundegesetze fallen in die Souveränität der Bundesländer/Stadtstaaten.

Als Listenhundhalter ist man dem Stadtstaat Bremen übrigens Rechenschaft darüber schuldig, wie lange der Listenhund sich dort aufhält :p
 
Wenn ich als Bremer nach Hamburg düse, um morgens auf dem Fischmarkt eine Bratwurst zu essen, dann könnte man das auch als "Städtereise" bezeichnen. Oder wenn ich nach Bayern in den Urlaub fahre sogar als "Abenteuerreise" - von daher brauch man sich nicht an dem Wort "einreisen" aufhängen, zumal aus dem Post klar ersichtlich ist, dann man sich vor der "Anreise" erkundigen sollte.

Mir geht's hier bloß um das Selbstverständnis - Landesgrenzen sind keine Staatsgrenzen. Zumal ich ja auch bloß auf der Durchreise sein kann - soll ich dann jede Gemeinde über 5 min Pinkelpause informieren, weil die das so vorschreiben? Weltfremd, darauf würde ich mich nicht einlassen. Andere müssen den Standpunkt nicht übernehmen. Hier gilt wie überall : Quod licet jovi non licet bovi. Man darf sich eben nicht zum Esel machen lassen.
 
Nach der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesland / Stadtstaat ein teilsouveräner Gliedstaat. Landeshundegesetze fallen in die Souveränität der Bundesländer/Stadtstaaten.

Als Listenhundhalter ist man dem Stadtstaat Bremen übrigens Rechenschaft darüber schuldig, wie lange der Listenhund sich dort aufhält :p

Der Stadtstaat Bremen sollte der Bevölkerung lieber mal Rechenschaft über sein Versagen im Kampf gegen Clan Kriminalität ablegen.
 
Mir geht's hier bloß um das Selbstverständnis - Landesgrenzen sind keine Staatsgrenzen. Zumal ich ja auch bloß auf der Durchreise sein kann - soll ich dann jede Gemeinde über 5 min Pinkelpause informieren, weil die das so vorschreiben? Weltfremd, darauf würde ich mich nicht einlassen. Andere müssen den Standpunkt nicht übernehmen. Hier gilt wie überall : Quod licet jovi non licet bovi. Man darf sich eben nicht zum Esel machen lassen.

Lesen und verstehen?
Du sollst nicht die Gemeinde über deine Ankunft informieren, sondern du sollst dich bei der Gemeinde, bzw. beim Bundesland über die geltenden Bestimmungen informieren. Ist ein gewaltiger Unterschied und nicht nur für Listenhundhalter nicht gänzlich unpraktisch. ;)
 
Lesen und verstehen?
Du sollst nicht die Gemeinde über deine Ankunft informieren, sondern du sollst dich bei der Gemeinde, bzw. beim Bundesland über die geltenden Bestimmungen informieren. Ist ein gewaltiger Unterschied und nicht nur für Listenhundhalter nicht gänzlich unpraktisch. ;)

Dann schau dir den Beitrag von Fact&Fiction nochmal genau an. ;)
 
Abgesehen hiervon gilt meines Erachtens, dass ich anderen Gemeinden/Bundesländern keinerlei weitere Rechenschaft schuldig bin, solange der Hund am Ort meines Lebensmittelpunkts ordnungsgemäß angemeldet ist und damit dort gehalten wird.

Dann verstößt du aber in so manch Bundesland gegen die Verordnung - das nur mal so für dich nebenbei zur Info.

Als Listenhundhalter ist man dem Stadtstaat Bremen übrigens Rechenschaft darüber schuldig, wie lange der Listenhund sich dort aufhält :p

In Meck-Pomm auch ;)
 
Wenn ihr in Meck-Pomm zum Pinkeln an der Tankstelle anhaltet, schickt ihr der Stadt also vorher einen Brief ? Macht ihr das mal so.

Das hat jetzt was ganz genau mit dem Thema zu tun?
Einen Urlaubsort aussuchen und sich dort mehrere Tage aufhalten oder bei einer Durchreise an einer Tankstelle zum pinkeln anhalten sind zwei paar Schuhe ...
 
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