Ärger mit den Nachbarn???

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Und es ist ein Unterschied, ob mir der Mediator mitteilt, dass mein Verlangen rechtlich nicht durchsetzbar ist, oder ob er mir "unverblümt" sagt, dass ich "im Unrecht" bin.

Bin ich jetzt zu blöd für!:verwirrt:
Welcher?:kp:

In der Aussenwirkung ist der Unterschied vielleicht nicht existent. In der Innenwirkung kann es aber einen erheblichen Unterschied machen.

Sagt mir der Mediator, dass mein Anspruch rechtlich nicht durchsetzbar ist, besteht immer noch die Moeglichkeit des moralischen Rechts, und das kann einem Beteiligten ja nun enorm wichtig sein.

"Sie sind kein gefaehrlicher Irrer, aber Ihren *berechtigten* Anspruch werden wir leider nicht einklagen koennen".

Das raeumt zumindest Selbstzweifel und daraus entstehendes Leid aus. Sowas kann einer Partei die Staerke geben, den "Gegner" zukuenftig zu ignorieren.

Sagt er mir umgekehrt, dass er meinen Anspruch fuer nicht berechtigt haelt, habe ich hier auch die Sicherheit einer objektiven Meinung und nochmal die Moeglichkeit selber einzulenken. Das bringt mich zwar in eine unangenehme Position aber eroeffnet mir zumindest eine eindeutige Moeglichkeit.

Ist der Angesprochene natuerlich so festgefahren, dass selbst ein klares Wort nicht mehr hilft, oder er sich den Mediator dann als unfaires Werkzeug der Gegenseite zurecht fantasiert, dann ist dem Menschen ohnehin nicht mehr zu helfen und eine Mediation war ohnehin zum Scheitern verurteilt.
 
  • 29. April 2024
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Hi PerlRonin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Und es ist ein Unterschied, ob mir der Mediator mitteilt, dass mein Verlangen rechtlich nicht durchsetzbar ist, oder ob er mir "unverblümt" sagt, dass ich "im Unrecht" bin.

Bin ich jetzt zu blöd für!:verwirrt:
Welcher?:kp:

Das "Unrecht" ist etwas härter und enthält eine Wertung.

"Rechtlich nicht durchsetzbar" ist neutraler und schließt nicht aus, dass es zwar rechtlich nicht geht, aber in einer "gerechten Welt" doch eventuell möglich wäre.

Also als Beispiel:

Du führst deinen Hund an der Flexi, der Beamte vom OA meint, dein Hund läuft frei und du bekommst einen Bußgeldbescheid und verpasst es, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Jetzt gehst du zum Anwalt und forderst, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird:
Damit fordest du etwas, dass du rechtlich nicht mehr durchsetzen kannst, weil du die Fristen versäumt hast, aber du verlangst nichts "Unrechtes", oder?

Oder auch anhand eines anderen Beispiels:

Angenommen wir haben einen ganz fürchterlichen Tierquäler, der vor Gericht steht. Und du forderst für ihn eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren. So ist dies rechtlich nicht zu realisieren, da das Tierschutzgesetz nicht mehr als 3 Jahre hergibt.
Würdest du deine Forderung jetzt als "Unrecht" bezeichnen wollen?
 
Danke für die Erklärung, jetzt bin ich mir sicher richtig verstanden zu haben.
 
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