Ärger mit den lieben nachbarn

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Aber um es auf den Punkt zu bringen...
Das Bild, dass du hier abgibst ist nicht viel besser als die Meinung deiner Nachbarn. Du bist Mutter von drei Kleinkindern, nennst dich “vodka“julia, schaffst einen Welpen an der in den Garten geworfen wird, durch die Verletzung deiner Aufsichtspflicht erschrecken sich Kinder, mal abgesehen von Autounfällen o.ä. die hätten passieren können.
Und dir fehlt dazu der Minifunken Empathie dafür was du dem armen Hund für ein Leben so bietest.

Dem Hund würde ich erstmal zu ein gutes Zuhause suchen, wenn ich nicht willens bin die Situation für ihn zu verbessern.


Und wenn der Hund nun "Wodka " heißt , alo hieße ?:D


LG Barbara
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi Gelöschtes Mitglied 14294 ... hast du hier schon mal geguckt?
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der hund hat ein ganz normales leben nur das er nachts im garten ist? nein ich sehe keine misshandlung an dem tier das grundstück war eingezäunt er ist drüber das kann passieren ist danach nie wieder passiert (durch das anleinen) und bevor der zaun nicht vergrößert bzw. erneuert wird bleibt es auch so was laut amt in ordnung ist. der hund hat ganz normal seine bezugspersonen war in einer hundeschule geht immer noch zur junghundstunde kennt menschen kinder und auch hunde., geht ganz normal gassi wie jeder andere hund auch und ist ganz normal vom verhalten her entwickelt. er hört kennt die grundbegriffe. wie sitz platz bleib. es ist okay das manche unsere momentane lösung ablehen aber ich finde es gibt immer noch eine humane grenze die man einhalten sollte. und wenn der TIERSCHUTZ sagt es ist in orndung nach dem es sie sich vor ort ÄNGESEHEN haben auch den hund in seinem verhalten zu uns seinen bezugspersonen gesehen haben und sagen erist normal bwz. es gibt keine auffälligkeiten oder jemand liest es im internet und kann eine komplette analyse von tiermisshandlung bzw. vernachlässigung oder etc. stellen finde ich erhlich gesagt weit hergeholt.

Und es ist nicht so als würde der hund unkontrolliert durch das dorf streifen es kam EINMAL zu diesem Unfall ja es hätte viel passieren können mehr als entschuldigen kann ich mich auch nicht. und wie gesagt eine hundehaftpflichtversicherung wie krankenversicherung besteht für das tier er ist auch ganz normal bei der steuer angemeldet.
 
Entschuldige bitte, Barbara. Ist das echt Dein Ernst? Findest Du es wirklich ok einen 16 Wochen alten WELPEN (und ja, Schäfer gelten bis zur 18 Wo. als Welpe) nachts in einen nicht ausreichend gesicherten Garten zu setzen bzw. jetzt an die Leine zu legen?

Sorry... dann ist unsere Auffassung von Hundehaltung eine gänzlich verschiedene.

Hätte die TE von einem ausreichend großen Zwinger oä geschrieben, hätte ich mir meinen, nicht netten, Teil gedacht und die Klappe gehalten.

DIESE Haltung ist allerdings schlicht und ergreifend Tierschutzrelevant. Da beisst die Maus keinen Faden ab.
 
ja der name war nicht besonders gut überlegt er ist noch wo ich 16 habe ihn behalten ist meine e-mail adresse für privates aber ich trinke seit jahren nicht aus gesundheitlichen gründen ist eher ein privates spässchen.
 
a)er war von anfangt an nicht nachts im garten erst nach dem er sich eingewöhnt hatte und b) wurde er erst nach dem vorfall angeleint
 
ja der name war nicht besonders gut überlegt er ist noch wo ich 16 habe ihn behalten ist meine e-mail adresse für privates aber ich trinke seit jahren nicht aus gesundheitlichen gründen ist eher ein privates spässchen.

für das du dich nicht rechtfertigen mußt ;)


LG Barbara
 
ach und nein heute nacht bleibt der hund drinne und ich schlafe mit ihm im wohnzimmer.
 
Entschuldige bitte, Barbara. Ist das echt Dein Ernst? Findest Du es wirklich ok einen 16 Wochen alten WELPEN (und ja, Schäfer gelten bis zur 18 Wo. als Welpe) nachts in einen nicht ausreichend gesicherten Garten zu setzen bzw. jetzt an die Leine zu legen?

Sorry... dann ist unsere Auffassung von Hundehaltung eine gänzlich verschiedene.

Hätte die TE von einem ausreichend großen Zwinger oä geschrieben, hätte ich mir meinen, nicht netten, Teil gedacht und die Klappe gehalten.

DIESE Haltung ist allerdings schlicht und ergreifend Tierschutzrelevant. Da beisst die Maus keinen Faden ab.

Ja , ist es , also , mein Ernst.( Bedeutet aber nicht , dass ich es auch so handhaben würde .)-

Zumal sie auch schreibt , dass es keine Dauerlösung werden wird.


LG Barbara
 
OK, da kommen wir sicherlich nicht auf einen Nenner,.......müssen wir ja auch nicht.
 
diesen hund (unter 12 monate) draussen anzuleinen, ist schlicht VERBOTEN!
 
Sie schmeißt ihn doch gar nicht raus , der schläft nachts draussen , na und , wenn das vernünftig gehandhabt wird , der war es doch von Welpen an gewohnt.
Und das in dem Forum in dem Leute dafür gesteinigt werden wenn sie einen erwachsenen Hund tagsüber 7 Stunden allein lassen wollen/müssen.

Das Verhalten der Nachbarn ist absolut daneben, keine Frage. Ich würde mich da an Stelle der TE auch wehren.
Aber sehr schade dass sie offenbar weder ihren Kindern noch ihrem Hund über den Weg traut. Könnte schon zum schlechten Bild der Nachbarn über den Hund beitragen, wenn der im Garten schläft damit den Kindern nichts passiert.
Also auf die Idee dass meine Kinder Nachts während ich schlafe die Hunde quälen könnten bin ich noch gar nicht gekommen. Tosca nächtigt oft bei meiner Tochter im Bett, bin ich froh dass die beide noch leben.
 
unser hund ist nachts im garten (da ich nicht möchte dass die kinder allein mit dem hund sind tagsüber ist er in der wohnung und ich pass auf mag einfach nicht wenn kinder allein mit hunden sind) und leider ausgebüchst dabei traf er die zwei nachbarsmädchen

das amt meinte es wäre in ordnung da er ja auch erst ab 11 uhr abends rausgeht und frühs um 6 wieder drinne ist

Diese beiden Nachbarmädchen waren also nach 11 Uhr abends noch allein unterwegs? Wie alt sind die denn?
 
Hach ja, wodkajulia hat um Löschung ihres Account gebeten. Zuvor wurde natürlich noch ein zweiter Account angelegt (der nun gesperrt ist).

Somit hat sich das Thema erledigt. Geschlossen.
 
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