und ja auch irgendwie dem normalen Leben nachgehen muss (was oft arbeiten außer Haus bedeutet, dann einkaufen etc. ist da in meinen Augen eben KEIN Platz für zusätzliches regelmäßiges Party machen. Da muss man sich dann schon entscheiden... Finde ich. Es sei denn, man hat eine gute vertraute Betreuung organisiert oder der Partner und man selbst gehen eben getrennt feiern, so dass einer immer beim Hund ist. Wenn man eben einen Partner hat.
Das finde ich eine tolle Vorgehensweise- nicht zuletzt, weil es ja eine gehörige Portion Selbstkritik voraussetzt
Und wie ist die Einstellung unter Euch Kollegen zu 18jährigen Interessenten ... durchwachsen?
Meine Güte man kann alles haben, nen Hund, Party, Urlaub und dennoch kommt der Hund nicht zu kurz selbst wenn man sogar noch Arbeitet.
Meine Hunden leben mit mir und ich nicht nur für meine Hunde. Meine Hunde würden sich bedanken würde ich sie ständig betüdeln.
Ich versuch Eddy eigentlich so gut wie überall mit hin zu nehmen. Er ist da auch sehr robust und ihn stört fast gar nix. Ihn stresst kein Flohmarkt, keine Kirmes oder sonstiges. Das ist sehr schön und auch gute Abwechslung fürs Training.
Ich finde nicht, daß man seinen Hund überall mit hinnehmen muss, schon gar nicht auf die Kirmes! Leute, die mit ihrem Hund auf den Rummelplatz gehen, sollten sich überlegen, ob es dazu nicht hundegerechte Alternativen gibt, z.B. ein langer Spaziergang durch Feld und Wald. Das wäre in meinen Augen eine gute Abwechslung "fürs Training" und davon hätte auch der Hund was.
Mir tun Hunde leid, die über Kirmes und Flohmärkte durchs Gedränge gezerrt werden.
Dem schließe ich mich an.
Ich finde es IMMER eine Unding, wenn Leute ihre Tiere da mithinzerren.....das Gedränge, die Lautstärke, das muß man keinem Tier antun.
Kenne Crange auch nicht, hab hier eher so die kleinen Dorfkirmisse (oder wie auch immer die Mehrzahl davon ist) und Eddy macht sowas nichts aus.
Hi also wir haben gute Chancen für die Hündin.
Wir sollen wiederkommen wenn wir beide ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können.
Unsere sind wirklich eintragsfrei und wir werden diese gleich am Montag bei der Gemeinde beantragen.
Wir sollen auch noch eine schriftliche Genehmigung zur Haltung eines Listenhundes von der Gemeinde holen.
Dazu habe ich eine Frage und zwar ist ja die Haltung bei berechtigtem Interesse (was wir ja haben, da wir den Hund vom holen) ja erlaubt und die Gemeinde kann es dann nicht verbieten.
Wie soll ich im Rathaus dann am besten formulieren das ich da eine schriftliche Genehmigung brauche?
Nicht das die dann auf dumme Gedanken kommen und keine Genehmigung geben wollen, da wir ja den Hund ohne diese nicht holen können.
Ich wäre über Tipps sehr dankbar wie ich die am besten einhole.
ich hab ne frage, seit wann braucht man in BaWü berechtigtes Interesse
hab ich was verpasst? da darf man doch sogar unter auflagen züchten oder?