ThorbenSchmidt
Moin Community,
Ich weiß leider nicht ob die Frage gestellt wurde, deswegen mach ich noch einmal eine Diskussion auf.
Ich wohne in Schleswig Holstein und würde gerne einen Pitbull aus dem Tierheim aufnehmen. Im Mietvertrag ist die Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Allerdings verwährt er jetzt die Genehmigung da es sich ja um einen "Kampfhund" handelt. Seit 2016 gibt es in SH keine Rasseliste mehr und jeder Hund wird nur nach Beißvorfällen als gefährlich eingestuft.
Der Pitbull aus dem Tierheim ist nach einem Wesenstest als gutmütig eingestuft und es gab keine Beißvorfälle.
Darf der Vermieter trotzdem die Haltung verbieten?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...
Ich weiß leider nicht ob die Frage gestellt wurde, deswegen mach ich noch einmal eine Diskussion auf.
Ich wohne in Schleswig Holstein und würde gerne einen Pitbull aus dem Tierheim aufnehmen. Im Mietvertrag ist die Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Allerdings verwährt er jetzt die Genehmigung da es sich ja um einen "Kampfhund" handelt. Seit 2016 gibt es in SH keine Rasseliste mehr und jeder Hund wird nur nach Beißvorfällen als gefährlich eingestuft.
Der Pitbull aus dem Tierheim ist nach einem Wesenstest als gutmütig eingestuft und es gab keine Beißvorfälle.
Darf der Vermieter trotzdem die Haltung verbieten?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...