Haltung "Kampfhund"

ThorbenSchmidt

Moin Community,

Ich weiß leider nicht ob die Frage gestellt wurde, deswegen mach ich noch einmal eine Diskussion auf.

Ich wohne in Schleswig Holstein und würde gerne einen Pitbull aus dem Tierheim aufnehmen. Im Mietvertrag ist die Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Allerdings verwährt er jetzt die Genehmigung da es sich ja um einen "Kampfhund" handelt. Seit 2016 gibt es in SH keine Rasseliste mehr und jeder Hund wird nur nach Beißvorfällen als gefährlich eingestuft.
Der Pitbull aus dem Tierheim ist nach einem Wesenstest als gutmütig eingestuft und es gab keine Beißvorfälle.

Darf der Vermieter trotzdem die Haltung verbieten?

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...
 
  • 19. April 2024
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Hi ThorbenSchmidt ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hm? Also, das Problem ist, dass der "Pit Bull" nicht nur nach Landesrecht ein sog. Kampfhund ist (was er demnach in S-H nicht ist), sondern auch nach Bundesrecht. Daher gilt das Importverbot bundesweit, auch wenn im Ziel- Bundesland die Haltung erlaubt wäre.
Ob der Vermieter das darf, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Allerdings musst Du bedenken, dass es Dein Vermieter ist...das Recht ggf zu erstreiten, wird Dich vermutlich die Wohnung kosten...so oder so.

Kannst Du ihm den Hund mal persönlich vorstellen?
 
Jedoch mit welcher Begründung? Kann ja nicht nach Schnauze entscheiden....
Doch kann er..es ist sein Eigentum ;) Traurig aber wahr und gerade bei Listenhunden stehen die Gerichte dem aufgeschlossener gegenüber, als wenn du versuchst einen Retriever zu halten und der Vermieter das ablehnt.
 
Die Hundehaltung ist ja Ländersache. Deswegen wird es in jedem Bundesland anders gehandhabt.
Und das Importverbit bezieht sich auf Hunde aus dem Ausland. Hier handelt es sich um einen Hund aus dem Tierschutz.

Leider handelt es sich bei dem Vermieter um eine Gruppe und mein Ansprechpartner ist nicht interessiert an einem Kennenlernen.
 
Doch kann er..es ist sein Eigentum ;) Traurig aber wahr und gerade bei Listenhunden stehen die Gerichte dem aufgeschlossener gegenüber, als wenn du versuchts einen Retriever zu halten und der Vermieter das ablehnt.
Nein, so stimmt das nicht. Er könnte zB nicht die Hundehaltung mehrerer Parteien erlauben und nur einer Partei die Haltung eines Pudels nicht. Das muss begründet werden, dh der Pudel müsste auffällig geworden sein.

Aber da im Bundesrecht die Gefährlichkeit der "Kampfhunde" vermutet wird, gibt es beim Pit Bull eine Begründung.
 
Leider handelt es sich bei dem Vermieter um eine Gruppe und mein Ansprechpartner ist nicht interessiert an einem Kennenlernen.
Dann mußt du leider damit leben. Im Vertrag steht auch ja auch "nach Absprache" also eine generelles Verbot bzw Erlaubnis ist ja eh nicht gegeben
 
Doch kann er..es ist sein Eigentum ;) Traurig aber wahr und gerade bei Listenhunden stehen die Gerichte dem aufgeschlossener gegenüber, als wenn du versuchst einen Retriever zu halten und der Vermieter das ablehnt.

Die Argumentation kann ich ja verstehen. Allerdings ist der Hund nach dem Gesetz in Schleswig Holstein ein ganz gewöhnlicher Hund wie ein Pudel. Und wenn die Hundehaltung grundsätzlich erlaubt ist kann er doch keine bestimmte Rasse verbieten...
 
Nein, so stimmt das nicht. Er könnte zB nicht die Hundehaltung mehrerer Parteien erlauben und nur einer Partei die Haltung eines Pudels nicht. Das muss begründet werden, dh der Pudel müsste auffällig geworden sein.
Wo hab ich das geschrieben? Es geht hier um einen Pitbull, wenn der Vermieter den nicht im Haus haben will, dann ist das zu akzeptieren.
Aber klar man kann auch den Hund einfach anschaffen und dann hoffen dass das Gericht das schon für einen positiv entscheidet.
 
Die Argumentation kann ich ja verstehen. Allerdings ist der Hund nach dem Gesetz in Schleswig Holstein ein ganz gewöhnlicher Hund wie ein Pudel. Und wenn die Hundehaltung grundsätzlich erlaubt ist kann er doch keine bestimmte Rasse verbieten...
Naja die HH ist eben nicht grundsätzlich erlaubt, sondern nach Absprache.
 
Auch wenn der Vermieter die Hundehaltung seinem Mieter erlaubt hat, er aber nicht wusste, dass es sich um einen Kampfhund handelt, so darf der Vermieter die Erlaubnis widerrufen, die Haltung verbieten:
 
Es geht darum dass die Gefährlichkeit dieser Rasse bundesweit vermutet wird und nicht nur Ländersache ist. Ländersache ist der Umgang mit dieser Vermutung ;)
Mit der gleichen Begründung dürfen Hunde der im Einfuhrverbringungsgesetz genannten Rassen auch höher besteuert werden - selbst wenn es in dem jeweiligen Bundesland keine Rasseliste gibt.

Verrückt, bescheuert - ist aber eben so.
 
Also erst mal VIELEN Dank für die ganzen Antworten.

Eine neue Wohnung suchen. Schwer in einer ländlichen Region.

Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
 
Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
Doch, siehe den Link zu dem Urteil oben.

Du kannst es mit einer eigenen Klage versuchen, aber ob dir das hilft?
 
Völlig unabhängig davon, was dein Recht als Mieter WÄRE, wenn du darauf bestehen, also es einklagen würdest, würde ich entweder zugunsten des guten Verhältnisses zum Vermieter seine Bedingungen akzeptieren - wenn ich die Wohnung behalten wollte.

Oder ich würde mich auf die Suche nach einer anderen Wohnmöglichkeit begeben und den Hund erst dann zu mir nehmen, wenn ganz sicher ist, daß ich ihn in dem Haus oder der Wohnung definitiv dauerhaft halten kann.
 
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