Kampfhund tötet Mischling vor Supermarkt in Bad Iburg

  • 19. Mai 2024
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Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn man läufige Hündinnen machen lässt, töten diese auch fremde Welpen...

Du sagst es ging um Ressourcen.. spreche nun von Hunden die ich erlebt habe, da ging es größtenteils um Beschädigungsbeissen wenn einer was verteidigt..Jacky schnappt da auch nicht einfach ab...


Es ist nunmal so, dass Hunde für ihre Halter haften, tut mir leid armer Hund du hattest ein blödes Herrchen..

(Und nein das darf nicht einfach mal passieren dass ein Hund an einem Supermarkt unangeleint ist und nicht unter gehorsam steht) Und wenn man halbwegs gescheit ist, dann passiert sowas nicht. Ebensowenig wie sich ein Hund ein Kind greifen darf. (Da können wir doch auch alle aufpassen und sind trotzdem nicht "Allwissend und makellos".)

und siehst du...meine hunde würden wegen ressourcen niemals (unter vorbehalt bei meiner kleinen, keine ahnung wie sie sich mal entwickelt) beschädigen, selbst dat absolut futterneidische straßenköterle hat dies nicht getan.
und nunja wenn ich z.b. buronis antworten hier und woanders lese, würde ich rückschlüsse ziehen, dass dies ein hund auch nicht darf - was wiederum auch im begriff der unfehlbarkeit inbegriffen ist/war - was ich wiederum nicht beurteilen mag, weil es sind hunde und jeder hund is annerscht.....

jo da mir aber die leine auch schon mal ausser hand gerutscht ist - nein meine aufmerksamkeit ist nicht immer 100% beim hund, das hat nichts mit gescheit oder ungescheit zu tun...und wie schon vom pommel geschrieben - ich kann dem artikel nicht entnehmen ob der hund angeleint oder unangeleint war - bilde ich mir über hier besagtem fall keine meinung.

ps: achso, ich hätte das besser markieren müssen - ich habe dich zwar zitiert, aber eigentlich war nur explizit der fall der zwei hunde an dich gerichtet ;)
 
@ Buroni

Angesichts deines Alters bewundere ich dein Lebensweisheit, deine Erfahrung und dein Vermögen gewisse Gerichtsurteile auf andere Situationen zu übertragen!

Ob der von dir verlinkte Beschluss (es handelt sich dabei um kein Urteil) jetzt auf diese Supermarktsituation übertragbar ist? Und was sagt er überhaupt aus?
Ich will mal etwas ausholen ;)

Der Beschluss im Volltext war nämlich kein Dreizeiler, da waren noch ein paar Infos mehr ;)
So z.B.:

Das Gericht spricht nicht von angegriffenen "kleinen Tieren", sondern immer von "(Beute-)Tieren". Tatsächlich ging es um eine Katze und ein Kaninchen. Beide haben das befriedete Besitztum des Hundehalters betreten. Die Katze wurde verletzt, das Kaninchen apportiert (mit tödlichen Folgen?).

Der Hund wird, trotz Biss, nicht als gefährlich angesehen, weil
a) sich das Ganze auf "seinem", gesicherten Grundstück abgespielt hat und es sich b) um natürliche (Beute-)Tiere des Hundes handelte.
Das Gericht spricht davon, dass man den Hund innerhalb befriedeten Besitztums nicht so streng kontrollieren muss, wie außerhalb.
Außerdem gehörte der beißende Hund, einer Jagdhunderasse an, die im Grunde kein "gefährlicher Hund" im Sinne der Verordnung ist.

Man kann also schon sagen: "nicht jeder beißende Hund ist gefährlich (im Sinne der VO)". Der Jagdhund war es nicht. Aber der Jagdhund hat nicht sehr viel mit dem Stafford hier zu tun.
Der kleine Hund war kein Kaninchen und der Supermarkt kein eingezäuntes Grundstück, da hat Buroni schon recht ;)

Des Weiteren ging es in dem Urteil nur darum, ob der Jagdhund als "gefährlicher Hund" eingestuft werden soll (mit den entsprechenden Konsequenzen ... Leinen- und Maulkorbzwang etc.) Es geht also um die rein verordnungstechnische "besondere Gefährlichkeit".
Das Gericht betont zusätzlich, dass ein Eingreifen auch bei einem nicht "besondes gefährlichen", großen Hund - der rein durch die Unfähigkeit seines Halters zur Gefahr wird - möglich ist. Dann darf die Behörde sich aber nicht auf die Verordnung berufen, sondern auf das allgemeine Polizeirecht.
Das Gericht spricht also keinen Freischein aus, so dass der Jagdhund durchs Dorf laufen und alle Katzen und Kaninchen killen darf ;)

Man kann also sagen: auch dem Halter eines "nicht gefährlichen" Hundes drohen Sanktionen, wenn er mit der typischen "Hundegefahr" nicht umzugehen weiß ;)

Das alles ist aber nur die verwaltungsrechtliche Seite der Medaille.
Nicht vergessen darf man, unabhängig davon, die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche, eine mögliche strafrechtliche Konsequenz (fahrlässige Körperverletzung) und die moralische Schuld.

Soviel zu dem Beschluss und seiner Aussagekraft ;)

Ansonsten finde ich es schade, dass das hier so harsch abgehandelt wird.
Ich finde auch, dass es für die Beurteilung des Angreifers wichtig ist, zu wissen, ob er willkürlich auf alles losgeht oder nur wenn er provoziert wird etc.
Den Hund pauschal als "gestört" abzustempeln, ist sicher nicht korrekt.

Aber die Verantwortung für den Vorfall trägt nun mal der, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hatte. Auch wenn der Hund sowas "noch nie gemacht hat". Und da ist es egal, ob der andere Hund gebellt hat, oder die Frau ihn auf den Arm genommen hat.
Und nein, keiner ist perfekt. Eine Leine kann reißen oder aus der Hand rutschen, ein Hund kann unvorhergesehen nicht gehorchen. Aber wenn mir so etwas passieren sollte, liegt es trotzdem in meinem Verantwortungsbereich. Und dann stehe ich dazu.

Podi, du solltest diejenigen, die sich mit dem Opfer identifzieren, aber auch ein bisschen verstehen können.
Damals hast du selbst geschrieben:
Ist gar nich so einfach keinen Hass auf dem Schäfi oder dessen Halter zu entwickeln.
 
.....................

Podi, du solltest diejenigen, die sich mit dem Opfer identifzieren, aber auch ein bisschen verstehen können.
Damals hast du selbst geschrieben:
Ist gar nich so einfach keinen Hass auf dem Schäfi oder dessen Halter zu entwickeln.

Zu der Aussage stehe ich auch immer noch und habe Verständnis, mit denjenigen!

Wo bei mir der Punkt ist,wo ich nicht mehr folgen kann ist, z.B. wo hört bei denen die Öffentlichkeit auf und wo fängt sie an!
Bad Iburg und die dazu gehörigen Orte sind ländlich und die Märkte liegen oft am Ortsrand dieser kleinen Ortschaften.

Ist das Öffentlichkeit?

Oder erst, wenn der Markt auf der grünen Wiese steht?
Oder rein theoretisch - wenn er auf einem Hundeauslaufgebiet steht?

Sinngemäß hieß es hier schon, wenn der Hund auf einer Wiese tot gebissen worden wäre - o.K., aber doch nicht vor einem Supermarkt!
Was soll ich denn, mit meinen Hunden auf Hundeausläufen machen, oder auf anderen Veranstaltungen, wo Freilauf erlaubt ist?

Habe ich in der Stadt einen anderen Hund, als im Wald oder einem Auslauf?
Der Auslauf in Melle ist 20 000 m² groß, in Worten "zwanzigtausen Quadratmeter"!
Und da soll ich dem Hund jetzt immer folgen, um dafür zu sorgen, dass er nicht auf unbekannte Hunde trifft?
Ihn an der Leine halten?
Einen Maulkorb auf setzen?

Entweder ich kenne und vertraue meinem Hund oder ich halte lieber keinen!

Kenne ich ihn und weiß, dass er z.B. auf andere Hunde aggressiv reagiert beliebe ich den Auslaufen fern, oder setze ihm einen Maulkorb auf, wenn er doch dort laufen soll.
Z.B um seine Verträglichkeit zu trainieren.

Und meine Hauptkritik, an dieser Diskussion, ist immer noch, dass ich viel zu wenig darüber weiß, wie es passiert ist, um jemanden verantwortlich zu machen.
Als letztes allerdings in jedem Fall, die Hunde!
 
Wo bei mir der Punkt ist,wo ich nicht mehr folgen kann ist, z.B. wo hört bei denen die Öffentlichkeit auf und wo fängt sie an!
Bad Iburg und die dazu gehörigen Orte sind ländlich und die Märkte liegen oft am Ortsrand dieser kleinen Ortschaften.

Ist das Öffentlichkeit?

Ja.
;)

Entweder ich kenne und vertraue meinem Hund oder ich halte lieber keinen!

Natürlich.
Aber wenn mein Hund etwas macht, dass ich ihm nicht zugetraut habe, stehe ich trotzdem dazu.

Und meine Hauptkritik, an dieser Diskussion, ist immer noch, dass ich viel zu wenig darüber weiß, wie es passiert ist, um jemanden verantwortlich zu machen.
Als letztes allerdings in jedem Fall, die Hunde!

Na ja. Für mich ist recht eindeutig, wer verantwortlich ist. Zumindest wenn der Artikel in den wesentlichen Punkten wahr ist.
Ist der Stafford zu dem Malteser hingelaufen und hat ihn getötet, dann ist die Sache doch eindeutig? Wo siehst du hier Diskussionsbedarf?
Ich muss darauf achten, dass mein Hund nicht in die "Sphäre" einer dritten Person eindringt und diese schädigt. Dafür bin ich verantwortlich, auch wenn ich nicht schuldhaft gehandelt habe.
 
........Na ja. Für mich ist recht eindeutig, wer verantwortlich ist. Zumindest wenn der Artikel in den wesentlichen Punkten wahr ist.
Ist der Stafford zu dem Malteser hingelaufen und hat ihn getötet, dann ist die Sache doch eindeutig? Wo siehst du hier Diskussionsbedarf?
Ich muss darauf achten, dass mein Hund nicht in die "Sphäre" einer dritten Person eindringt und diese schädigt. Dafür bin ich verantwortlich, auch wenn ich nicht schuldhaft gehandelt habe.

Hätte, wäre, wenn. Und genau das ist es doch.

WENN der Staff ohne Leine auf den Malteser rauf ist: Keine Diskussion. Halterin saftige Strafe.
WENN der Malteser auf den angeleinten Staff zugelaufen ist.....?

Ich unterstelle in diesem Grössenunterschied dem grösseren Hund doch keine Tötungsabsichten. So ein kleiner Hund ist leider Gottes zu schnell tödlich verletzt durch einen größeren.
 
Wo bei mir der Punkt ist,wo ich nicht mehr folgen kann ist, z.B. wo hört bei denen die Öffentlichkeit auf und wo fängt sie an!
Bad Iburg und die dazu gehörigen Orte sind ländlich und die Märkte liegen oft am Ortsrand dieser kleinen Ortschaften.

Ist das Öffentlichkeit?

Ja.
;)

Es wurde hier zwar geschrieben , dass es in einem dazugehörigen Ort passierte, ist aber auch egal. Aber ist dann die grüne Wiese, der Hundeauslauf, eine Veranstaltung, mit Freilauf keine öffentlichkeit?

Entweder ich kenne und vertraue meinem Hund oder ich halte lieber keinen!

Natürlich.
Aber wenn mein Hund etwas macht, dass ich ihm nicht zugetraut habe, stehe ich trotzdem dazu.

Bin ich absolut deiner Meinung und rechtlich leibt mit auch nichts anders übrig!

Und meine Hauptkritik, an dieser Diskussion, ist immer noch, dass ich viel zu wenig darüber weiß, wie es passiert ist, um jemanden verantwortlich zu machen.
Als letztes allerdings in jedem Fall, die Hunde!

Na ja. Für mich ist recht eindeutig, wer verantwortlich ist. Zumindest wenn der Artikel in den wesentlichen Punkten wahr ist.
Ist der Stafford zu dem Malteser hingelaufen und hat ihn getötet, dann ist die Sache doch eindeutig? Wo siehst du hier Diskussionsbedarf?
Ich muss darauf achten, dass mein Hund nicht in die "Sphäre" einer dritten Person eindringt und diese schädigt. Dafür bin ich verantwortlich, auch wenn ich nicht schuldhaft gehandelt habe.

Ist, aus rechtlicher Sicht, in jedem Fall richtig.
Aber um zu analysieren, wie es dazu kam gehört mehr dazu, als das ganze aus rechtlicher, menschlicher Sicht zu beurteilen.
Das können Hunde nun mal nicht, oder denkst du, meine Podis wissen, dass sie rechtswidrig handeln, wenn sie jagen?

Es gibt einfach hündisches Verhalten, dass man nicht mit der gesetzlichen Brille erklären und beurteilen kann!
 
......................

Ich unterstelle in diesem Grössenunterschied dem grösseren Hund doch keine Tötungsabsichten. So ein kleiner Hund ist leider Gottes zu schnell tödlich verletzt durch einen größeren.

Hab ich auch schon versucht zu erklären!
Aber????????????
 
Das scheint nicht in's Konzept zu passen, ebensowenig wie die Fragen nach den Fakten beantwortet werden, aufgrund derer man sich eine Meinung bilden könnte!
 
Hier steht,das die Halterin den Hund wohl nicht unter Kontrolle hatte:
 
Hätte, wäre, wenn. Und genau das ist es doch.

WENN der Staff ohne Leine auf den Malteser rauf ist: Keine Diskussion. Halterin saftige Strafe.
WENN der Malteser auf den angeleinten Staff zugelaufen ist.....?

An etwas müssen wir uns ja festhalten.
Ansonsten müssen wir nicht darüber diskutieren. Weil (zumindest theoretisch) alles möglich ist.


Es wurde hier zwar geschrieben , dass es in einem dazugehörigen Ort passierte, ist aber auch egal.

Im Zeitungsartikel stand Bad Iburg in der Fuchsbreite, dahin führt dich mein Link. Dass das in einem "dazugehörigen Ort" passierte, finde ich nirgends. Dagegen finde ich den Supermarkt auf der Google-Aufnahme ;)

Aber ist dann die grüne Wiese, der Hundeauslauf, eine Veranstaltung, mit Freilauf keine öffentlichkeit?

Sagen wir mal so;
auf einer inoffiziellen oder offiziellen Hundeauslauffläche würdest du mich nicht antreffen, weil es da üblich ist, dass Hunde einfach so Kontakt miteinander haben.
Im Wald/Feld kann das vorkommen, dass Hunde blöd aufeinandertreffen, ohne dass die Halter sich verständigen können.
Aber in bebautem Gebiet darf dieses eigentlich nicht passieren.

Na ja. Für mich ist recht eindeutig, wer verantwortlich ist. Zumindest wenn der Artikel in den wesentlichen Punkten wahr ist.
Ist der Stafford zu dem Malteser hingelaufen und hat ihn getötet, dann ist die Sache doch eindeutig? Wo siehst du hier Diskussionsbedarf?
Ich muss darauf achten, dass mein Hund nicht in die "Sphäre" einer dritten Person eindringt und diese schädigt. Dafür bin ich verantwortlich, auch wenn ich nicht schuldhaft gehandelt habe.

Ist, aus rechtlicher Sicht, in jedem Fall richtig.
Aber um zu analysieren, wie es dazu kam gehört mehr dazu, als das ganze aus rechtlicher, menschlicher Sicht zu beurteilen.
Das können Hunde nun mal nicht, oder denkst du, meine Podis wissen, dass sie rechtswidrig handeln, wenn sie jagen?

Nein, rechtlich gesehen, ist das nicht zwingend so.
Das ist meine Meinung :)
Und um die Hunde geht es mir gar nicht, die tun das, was sie für richtig halten.
 
.......................
Nein, rechtlich gesehen, ist das nicht zwingend so.
Das ist meine Meinung :)
Und um die Hunde geht es mir gar nicht, die tun das, was sie für richtig halten.

Das mit dem zu Bad Iburg gehörendem Ort kam von einem user, wurde aber schändlicherweise von mir nicht geprüft. Aber wie gesagt, das wäre Kleinigkeitskrämerei und ist auch nicht ausschlaggebend!

Na ja, Hunde tun was sie für richtig halten - solange der Halter nicht eingreift oder eingreifen kann.
 
.... Die Besitzerin des Kampfhundes schien ihren Hund nicht unter Kontrolle zu haben,....

Ist immer noch eine Mutmaßung!

Die allerdings durchaus richtig sein kann!

Ein Hund, der unter Kontrolle seines Besitzers ist, wird wohl (hoffentlich) nicht eine Passantin verletzen und deren kleinen Hund totbeissen.

Hab ja auch nicht behauptet, dass sie ihn unter Kontrolle hatte!
Aber manchmal spielt sich etwas schneller ab, als man reagieren kann.
Und die Frage, wie es dazu kam - nicht die Schuld oder Verursacherfrage - ist ja noch nicht geklärt, wenn man weiß, wer nicht aufgepasst oder reagiert hat.

Mmmmh! Ich weiß, was ich meine, aber ob ihr es jetzt versteht?
Weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll!
 
Und die Frage, wie es dazu kam - nicht die Schuld oder Verursacherfrage - ist ja noch nicht geklärt, wenn man weiß, wer nicht aufgepasst oder reagiert hat.

Für mich ist die Schuldfrage geklärt.Auch wenn der kleine Hund noch so gepöbelt haben sollte,hat ein anderer Hund ihn nicht zu töten.Dafür muß ich als Besitzer sorgen.
 
Ist immer noch eine Mutmaßung!

Die allerdings durchaus richtig sein kann!

Ein Hund, der unter Kontrolle seines Besitzers ist, wird wohl (hoffentlich) nicht eine Passantin verletzen und deren kleinen Hund totbeissen.

Hab ja auch nicht behauptet, dass sie ihn unter Kontrolle hatte!
Aber manchmal spielt sich etwas schneller ab, als man reagieren kann.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Hund NICHT unter Kontrolle war. Das Warum, Weshalb, Wieso kann man dem Artikel nicht entnehmen. Kann sein, der Halter hat gar keine "Schuld", weil der Hund "sowas noch nie gemacht" hat, das entbindet ihn aber nicht von der Verantwortung für sein Tier!
 
...........................
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Hund NICHT unter Kontrolle war. Das Warum, Weshalb, Wieso kann man dem Artikel nicht entnehmen. Kann sein, der Halter hat gar keine "Schuld", weil der Hund "sowas noch nie gemacht" hat, das entbindet ihn aber nicht von der Verantwortung für sein Tier!


Stimmt!
 
Das scheint nicht in's Konzept zu passen, ebensowenig wie die Fragen nach den Fakten beantwortet werden, aufgrund derer man sich eine Meinung bilden könnte!


Die Frage wurde mehrfach beantwortet. Wenn du die Antworten nicht gelten lässt, ist das allein dein Problem.

Auf der Grundlage "das steht zwar so in dem Artikel, aber wer weiß, ob es wirklich so war" kann man natürlich alle Fakten in Frage stellen, bis am Ende nicht mehr klar ist, welcher der beiden Hunde tot ist oder ob es überhaupt Hunde in Bad Iburg gibt.

Das macht aber nur sehr begrenzt Sinn. :rolleyes:
 
@snowflake: das Einzige, was ich zum Tathergang gelesen habe, sind Spekulationen oder Zitate aus dem Artikel, das ist das Problem!
 
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