Hm, also soweit mir bekannt ist, wollen 13 von 16 Bundesländern das zukünftige Hundegesetz von NRW übernehmen.
Womit wir wieder mehr oder weniger bei "bundeseinheitlich" wären.
Damit erklärt sich dann auch die "Bundesliste 2" und dass in B-W keine Rottis mehr angekauft werden von der Polizei.
Oder wie ist diese Pressemitteilung sonst zu verstehen, wenn dieses "Hundegesetz" nur NRW was anginge?
Zitat on
Landeshundegesetz lässt auf sich warten
Verzögerung wird mit Abstimmungsbedarf unter den Bundesländern begründet
DÜSSELDORF • Das Landeshundegesetz wird nicht wie geplant bis Ende März in den Landtag eingebracht. "Es gibt Abstimmungsbedarf mit anderen Bundesländern", sagte Georg Scholz (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses.
Während bei den stark gekürzten Listen 1 und 2 weitgehend Klarheit über die Rassen bestehe, an deren Haltung weiterhin schärfere Bedingungen geknüpft sein sollen, sei unklar, ob die "20/40er-Regelung" (Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind) in das Gesetz übernommen werden soll, sagte Scholz weiter. Zudem gebe es das rechtliche Problem, Verstöße gegen das Gesetz als Straftatbestand festzuschreiben. Das dürfe möglicherweise nur ein Bundesgesetz. • dfb
[26.01.2002]
Quelle:
zitat off
Und @Mom
Die beiden Listen des NRW Gesetzes haben nix mit "widerlegbar/unwiderlegbar gefährlich" zu tun, so wie weiland in Hessen.
Daher auch kein "Gesichtsverlust" bei Einführung von Liste 2...
Liste-2-Hunde gelten ja mit Negativzeugnis als ganz normale Hunde... und dann sind´s ja "nur noch" 4 Rassen, was wiederum eine Abschwächung der Hessischen VO sein dürfte ohne Gesichtsverlust für "Puffier"...
Und es werden immer weniger, die bereit sind zu kämpfen, da hast Du recht!
Es ist so frustrierend!
Gruß
tessa