Wird der Rottweiler bundesweit zum Kampfhund erklärt?

Gebracht hat's eigentlich nix. Viel schlimmer: es steht zu befürchten, daß nun, nachdem z.B. für NRW die Liste 2 massiv zusammgestrichen worden ist, der Widerstand (auch der, welcher auf dem Rechtsweg stattgefunden hat) komplett zusammenbrechen wird.

Sab.





Tierschinder von heute sind Schmökels von morgen.
 
  • 27. April 2024
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Hi Sabine G ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jaja, das mit den Landesgesetzen hab ich ja alles mitbekommen, aber es hieß eben eine Bundes-Liste 2.

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shevoice
 
Hallo Shevoice,

Was bedeutet Bundesliste? Das die Bundesregierung eine Liste gefährlicher Hunderassen herausgibt und diese bundesweit gelten soll?
Ist nicht das Ordnungs- und Polizeirecht reine Ländersache?

SabineG,

Du hast völlig Recht. In Anbetracht dessen,daß in NRW hunderttausende von der LHV betroffen waren, hat man verdammt wenige davon auf irgendwelchen Demos oder sonstigen Aktivitäten sehen können
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Und jetzt werden es noch weniger weden
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hm, also soweit mir bekannt ist, wollen 13 von 16 Bundesländern das zukünftige Hundegesetz von NRW übernehmen.

Womit wir wieder mehr oder weniger bei "bundeseinheitlich" wären.

Damit erklärt sich dann auch die "Bundesliste 2" und dass in B-W keine Rottis mehr angekauft werden von der Polizei.

Oder wie ist diese Pressemitteilung sonst zu verstehen, wenn dieses "Hundegesetz" nur NRW was anginge?

Zitat on
Landeshundegesetz lässt auf sich warten
Verzögerung wird mit Abstimmungsbedarf unter den Bundesländern begründet

DÜSSELDORF • Das Landeshundegesetz wird nicht wie geplant bis Ende März in den Landtag eingebracht. "Es gibt Abstimmungsbedarf mit anderen Bundesländern", sagte Georg Scholz (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses.

Während bei den stark gekürzten Listen 1 und 2 weitgehend Klarheit über die Rassen bestehe, an deren Haltung weiterhin schärfere Bedingungen geknüpft sein sollen, sei unklar, ob die "20/40er-Regelung" (Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm oder größer als 40 Zentimeter sind) in das Gesetz übernommen werden soll, sagte Scholz weiter. Zudem gebe es das rechtliche Problem, Verstöße gegen das Gesetz als Straftatbestand festzuschreiben. Das dürfe möglicherweise nur ein Bundesgesetz. • dfb

[26.01.2002]

Quelle:
zitat off

Und @Mom
Die beiden Listen des NRW Gesetzes haben nix mit "widerlegbar/unwiderlegbar gefährlich" zu tun, so wie weiland in Hessen.
Daher auch kein "Gesichtsverlust" bei Einführung von Liste 2...
Liste-2-Hunde gelten ja mit Negativzeugnis als ganz normale Hunde... und dann sind´s ja "nur noch" 4 Rassen, was wiederum eine Abschwächung der Hessischen VO sein dürfte ohne Gesichtsverlust für "Puffier"...

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Und es werden immer weniger, die bereit sind zu kämpfen, da hast Du recht!
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Es ist so frustrierend!

Gruß
tessa




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Hi,

ich kopiere hier mal ein Mail vom FDP Vorsitzenden im Hess. Landtag rein (ist der Koalitionspartner der CDU)

Sehr geehrte Frau Kress,
gerne nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 21.02.2002. Es wird mit der
hessischen FDP kein Hundegesetz geben, ich habe mich mit dieser Auffassung
in der Koalition gegenüber dem Hessischen Innenminister durchgesetzt.
Sie wissen aber auch, dass wir Liberale von Anbeginn für eine
Pflicht-Haftpflichtversicherung für derartige als gefährlich eingestufte
Hunde waren. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat uns in das Urteil
hereingeschrieben, dass er diese Maßnahme an sich für vernünftig erachtet,
es aber nicht ausreicht, nur eine Verordnung zu erlassen. Aus diesem Grunde
ergänzen wir in einem § das Hessische Polizeigesetz, damit eine
Rechtsgrundlage für die Pflicht-Haftpflichtversicherung geschaffen wird.

Habe ich nicht Wort gehalten? Jetzt schaffen wir die 18 %.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn


P.S. Mittlerweile habe ich Herrn Hahn soweit, daß er die rechtlichen Grundlagen für eine generelle Haftpflichtversicherung für ALLE Hunderassen prüft
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hi!

Das einzig Sichere ist:
Nix Genaues weiss man nicht.

Politniks blubben viel, wenn der Tag lang ist - in Wort und Schrift.

Bei sind auch nette Schreiben von nicht mal 5 Jahren Alter zu lesen, da sah's in Punkto Rasseliste noch ganz anders aus.


Tharin
 
Danke für eure Antworten wegen dem Bulli. *mal ganz tief durchschnauf* Jetzt bin ich schon beruhigt. Na hoffentlich bleibt das mit der Liste 2 auch so (obwohl ich natürlich gegen Liste 3 oder noch besser gar keine Listen mehr auch nix einzuwenden hätte
wink.gif
), falls ich es nicht schaffe, meine Eltern in der nächsten Zeit zu überreden.

Meine Mutter hat mir gestern wieder gesagt, wenn mein Vater nicht so dagegen wäre, würde sie mir lieber heute als morgen einen holen
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... Ach verdammt, der ist doch eh die ganze Woche nicht da
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!! ... Aber ich weiß, ich fang schon wieder an, und dabei ist das hier gar nicht das Thema, 'tschuldigung, bin schon ruhig... *schweig*
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Viele Grüße an euch und eure Vierbeiner!

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Claudy & Kampfcocker Joey


 
Schönen guten Morgen,

ich will ja nicht darauf rumreiten, aber die Politiker reden nicht viel Mumpitz, sie machen auch viel davon.

Meiner Meinug nach werden Sie ein einheitliches Gesetz erlassen, dass der NRW-LHV sehr nahekommt. Dieses wird rechtskräftig und vermutlich wird wiederum von einzelnen dagegen geklagt.

An der bescheidenen Situation für gelistete Hunde und deren Halter ändert sich während dieser laufenden Prozesse nichts.

Resignierte Grüsse
Jörg

Der Nachteil der Intelligenz besteht darin, daß man ununterbrochen gezwungen ist, dazuzulernen
George Bernard Shaw (1856-1950)
 
Hi!q

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Claudy&Joey:
Danke für eure Antworten wegen dem Bulli. *mal ganz tief durchschnauf* Jetzt bin ich schon beruhigt. Na hoffentlich bleibt das mit der Liste 2 auch so (obwohl ich natürlich gegen Liste 3 oder noch besser gar keine Listen mehr auch nix einzuwenden hätte
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), falls ich es nicht schaffe, meine Eltern in der nächsten Zeit zu überreden.
[/quote]


Achwas. Wenn er auf Liste 1 kommt, hat das in Bayern vor allem eine Auswirkung: Du hast mehr Auswahl bei Tierheim-Bullis.
Hunde der Liste 1 duerfen auch in Bayern aus dem Tierschutz uebernommen werden - nach momentaner Regelung.

Gruss,
Tharin
 
@Tharin

Ich hab es hier schon mal geschrieben, es gibt zwar eine Regelung einen Liste 1 Hund zwecks Tierschutz aus dem TH zu holen in Bayern, aber nicht jede Gemeinde oder Stadt gibt ihre Genehmigung dazu.
Die letzteendliche Entscheidung behalten die sich vor.

gruß xana


xana_ambros.jpg


"Wenn du mit den Tieren sprichst, werden Sie mit dir sprechen, und ihr werdet euch kennenlernen."
"Wenn du nicht mit ihnen sprichst, dann werdet ihr euch nie kennelernen."
"Was du nicht kennst, wirst du fürchten. Was du fürchtest, zerstörst du."
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:

Der Rottweiler stand in Hessen niemals zur Debatte und unser IM wird ja nicht seine Diensthunde prüfen lassen wollen
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Beckersmom
[/quote]

Soweit ich die Gesetze verstanden habe, werden die Diensthunde ja eh ausgeschlossen. Ansonsten dürfte die Polizei in NRW nach dem neuen Gesetzentwurf auch nur noch mit den kleinen Hunden durch die Gegend ziehen.

Christian
 
Hallo Claudy....
Der Bulli ist zwar auf Liste 2 in Bayern,dies
heisst aber nicht, daß die Haltung von Bullis
keine Probleme bereitet.
Ich habe nach mehrjährigen Prozessen nun endgültig
verloren.
Meine Bullihündin mit bestandenem Wesenstest,
Alter 8 Jahre, muss nun einen Maulkorb tragen.
Auch die Stadt Amberg hat bereits Maulkorbzwang
und Leinenzwang für Hunde angeordnet,obwohl diese
den Wesenstest bestanden haben.
Bei meinem Prozess wurde ich von der GBF (Gesellschaft
Bullterrierfreunde)unterstützt.
Trotz bester juristischer Unterstützung, wurde der
Gemeinde Recht gegeben.
Ich habe meinen Schriftverkehr mit Gerichten und
Anwälten aufgehoben.
Auch das Negativzeugnis für den Hund aus Amberg liegt
bei mir auf dem Tisch.
Da Du nur so 8 km von mir entfernt wohnst, kannst Du
die ganze Gaudi mal nachlesen bei mir.
Ich stelle Dir die Unterlagen gerne zur Verfügung.

Also wenn du Dir einen Bulli zulegen willst solltest Du
dir über die Konsequenzen daraus klar sein.

im Text liest sich dann das so........

3. Der Hund ist in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen ,Strassen und Plätzen so zu führen,
dass er keine Gefahr für Leben,Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit darstellt.
Hierzu ist der ausserhalb des Halteranwesens, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile an
einer reißfesten Leine, von höchstens 1.5 m länge mit
schlupfsicheren Halsband und angelegtem MAULKORB von
einer dazu befähigten und zuverlässigen Person zu
führen. Freier Auslauf isr nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und mit angelegtem
Maulkorb zulässig.

4. Durch ausbruchsichere Unterbringung, z.B. Zwinger,
Zaun, Schließvorrichtung, ist zu gewährleisten,dass
der Hund sicher verwahrt wird,d. h. weder das Grundstück unbeaufsichtigt verlassen kann, noch auf dem Grundstück, auf dem Hund gehalten wird, befugt sich aufhaltenden Personen gefährlich werden kann.

u.s.w.........

Gruss Bulldog
 
Mönsch...Bulldog
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So ein elender Mist..

Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Wenigstens sind die Bayern Stoiber jetzt Los
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"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sabber Backe:
Wenigstens sind die Bayern Stoiber jetzt Los
biggrin.gif


[/quote]

du gehst also davon aus, das Stoiber Bundeskanzler wird ?!
Schon mal überlegt, das es für uns Bayern dann noch schlimmer kommt, nämlich Hr. Beckstein, falls Stoiber wirklich weg ist.

gruß xana



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"Wenn du mit den Tieren sprichst, werden Sie mit dir sprechen, und ihr werdet euch kennenlernen."
"Wenn du nicht mit ihnen sprichst, dann werdet ihr euch nie kennelernen."
"Was du nicht kennst, wirst du fürchten. Was du fürchtest, zerstörst du."
 
Wird man sehn ob Stoiber Bundeskanzler wird.
Ich will Ihn NICHT als Kanzler !!!!!!
Ich hab eine Rede von Ihm gehört wo er irgendwas von Leitkultur gefasselt hat und das hat Mir gereicht
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Für Mich kommt einfach nur FDP in Frage wenn Ich überhaupt wählen gehe.

"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Xana:

Ich hab es hier schon mal geschrieben, es gibt zwar eine Regelung einen Liste 1 Hund zwecks Tierschutz aus dem TH zu holen in Bayern, aber nicht jede Gemeinde oder Stadt gibt ihre Genehmigung dazu.
[/quote]

Und wenn man jetzt noch Sibses Korrektur meines Links sucht, weiss man auch, was nun wirklich im Amtsblatt steht.

Tharin
 
@Tharin
Ich weiss jetzt nicht genau wie du das meinst, aber hier endlich mal ein Beispiel aus der Praxis:
In meiner Zeit als Hundepfleger-Zivi im Tierheim haben wir vor 5 Jahren zwei Pittis mit eben dem "berechtigten Interesse des Tierschutzes" in Nürnberg vermittelt. Die Stadt hat das nur mit Leinen- und Maulkorbzwang und dem Ablegen einer BH innerhalb von 3 Monaten genehmigt. Die eine Hündin wollten sie sogar wieder einziehen, weil sie aufgrund einer Gebärmuttervereiterung die BH in der vorgegeben Zeit nicht ablegen konnte.
Nach diesen beiden Vermittlungen hieß es kategorisch "Nein, wir erteilen keine Haltegenehmigungen mehr!" und zwar egal welches berechtigte Interesse vorliegt. Die Gemeinde hat das letzte Wort. Ob das einem Gerichtsverfahren stand hält ist eine andere Sache aber die Rechtslage in Bayern sieht so aus. Diese Verwaltungsvorgaben, und nichts anderes ist das auf das du dich beziehst rechtlich, sind nicht bindend.
Es gibt auch in Bayern Gemeinden die nach wie vor Pittis genehmigen, es gibt aber auch andere.
So, ich hoffe das hat zur Klärung beigetragen.

Tierische Grüße


Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies.
Konrad Lorenz
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ochsenziemer:
@Tharin
Ich weiss jetzt nicht genau wie du das meinst, aber hier endlich mal ein Beispiel aus der Praxis:

[/quote]

Ok, also nochmal rausgesucht, menno:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>

Nach diesen beiden Vermittlungen hieß es kategorisch "Nein, wir erteilen keine Haltegenehmigungen mehr!" und zwar egal welches berechtigte Interesse vorliegt. Die Gemeinde hat das letzte Wort. Ob das einem Gerichtsverfahren stand hält ist eine andere Sache aber die Rechtslage in Bayern sieht so aus.

[/quote]

Jau, gerichtlich ist halt so ne Sache - wie der Richter grade mal drauf sit...

In dem Amtsblatt ist in der Tat nur die Rede von "kann" und von "weiteren Vorgaben".

Ich weiss halt nicht, was das IM (Ist doch in Bayern auch in Bayern das IM zustaendig, oder?) so dazu meint, wenn eine Gemeinde Erlaubnsi verweigert.
In RLP kann die Gemeinde ja auch ziemlich viel tun und lassen, wie's beliebt, allerdings gibt's auch mal vom IM eins auf den Deckel, wenn das Tierheim ueberquallert, aber keine Hunde mit Pflegevertrag zugelassen werden sollen. Obgleich ja das IM RLP sich da so seinen eigenen schizophrenen Halterbegriff zurechtschneidert und nach diesen auch gar keine Genehmigung noetig waere.


Tharin
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tharin:
Ich weiss halt nicht, was das IM (Ist doch in Bayern auch in Bayern das IM zustaendig, oder?) so dazu meint, wenn eine Gemeinde Erlaubnsi verweigert.[/quote]

Hm, das interessiert das IM leider wenig, sie lassen der Gemeinde ja die letzte Entscheidung. Ausserdem ist der Passus mit dem berechtigten Interesse aus Tierschutz erst im Nachhinein aufgenommen worden, als man merkte, dass die Tierheime überquollen. Das IM in Bayern hatte nie wirklich ein Interesse daran, diese Hunde jemals wieder zu vermitteln. 1992 in der ersten bayrischen Verordnung hieß es es werde "praktisch kein berechtigtes Interesse anerkannt". Man hat sich eine juristische Ausrede eingebaut, weils ja theoretisch möglich wäre aber praktisch war damals ganz deutlich von einer "Ausrottung" die Rede. Vor diesem Hintergrund muss man eben auch alle späteren Änderungen sehen. Im Endeffekt wälzt das IM die Verantwortung auf die Gemeinden ab und die wollen sie nicht tragen.

Tierische Grüße


Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies.
Konrad Lorenz
 
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