Rottweiler Bayern

nopro89

Guten Tag Zusammen,

ich würde euch gerne etwas fragen, da ich es teils doch recht schwierig finde einen Überblick zu erhalten, wenn man im Internet recherchiert.

Und zwar würden wir uns gerne im Laufe des nächsten Jahres einen Rottweiler-Welpen als Zweithund in die Familie holen. Wir haben keine Kinder, außer unseren kleinen 1 1/2 Jährigen Mittelspitz.

Nun Leben wir in Bayern, genauer gesagt nähe Ansbach. Und wie wir wissen ist der Rottweiler in Bayern der Kat 2 zugehörig.
Soweit ich verstanden habe hat man ja verschiedene Auflagen.

Mich würden folgende Punkte interessieren. Wir wohnen in einer ca. 76m² 3 Zimmer Wohnung inkl. 20m² Terrasse im EG. Direkt vor der Tür ist Feld und Wiese. Ich habe gelesen, dass teilweise Hausbesuche gemacht werden. Würde das schon ein K.O.-Kriterium sein?

Dann zum eigentlichen Wesenstest. Teilweise habe ich in Videos aus anderen Regionen Sachen gesehen, wo ich persönlich den Kopf schütteln musste. Warum sollte sich mein Hund gefallen lassen, wenn jemand Fremdes direkt vor ihm steht und anstarrt oder anschreit? Meiner Ansicht nach völlig legitim, dass der Hund hier beispielsweise bellt und klar macht, dass ihm das nicht zusagt.
Kann ich irgendwo herausfinden, wie hier in der Region der Wesenstest abläuft?


Wenn das Alles nicht klappen sollte, gibt es eurer Ansicht nach Rassen, die vom Wesen her ähnlich dem Rottweiler sind? Darf auch kleiner sein oder anders aussehen. Klar gefällt mir der Rotti als Gesamtpaket, aber das Wesen/Charakter ist mir vorrangig am wichtigsten.

Danke
 
  • 27. April 2024
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Hi nopro89 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mich würden folgende Punkte interessieren. Wir wohnen in einer ca. 76m² 3 Zimmer Wohnung inkl. 20m² Terrasse im EG. Direkt vor der Tür ist Feld und Wiese. Ich habe gelesen, dass teilweise Hausbesuche gemacht werden. Würde das schon ein K.O.-Kriterium sein?
Nein. Es gibt keine Vorschrift in welcher Wohnsituation man einen Kat2 halten darf, oder nicht. Bei einem WT kommt es idR zum Hausbesuch. Dort wird überprüft wie der Hund sich im Haus verhält, ob die Haltung ausbruchssicher ist und ob der Hund artgerecht gehalten wird.

Die Wesenstests laufen immer ein bisschen unterschiedlich je nach Gutachter ab. Selbstverständlich muss ein Hund es aushalten können, wenn ein Passant ihn anstarrt, oder auch mal lauter wird. Es wird nicht verlangt, dass der Hund gar nicht reagiert, aber er muss angemessen reagieren und unter Deiner Kontrolle stehen.
 
Nein. Es gibt keine Vorschrift in welcher Wohnsituation man einen Kat2 halten darf, oder nicht. Bei einem WT kommt es idR zum Hausbesuch. Dort wird überprüft wie der Hund sich im Haus verhält, ob die Haltung ausbruchssicher ist und ob der Hund artgerecht gehalten wird.

Die Wesenstests laufen immer ein bisschen unterschiedlich je nach Gutachter ab. Selbstverständlich muss ein Hund es aushalten können, wenn ein Passant ihn anstarrt, oder auch mal lauter wird. Es wird nicht verlangt, dass der Hund gar nicht reagiert, aber er muss angemessen reagieren und unter Deiner Kontrolle stehen.
Danke Dir. Zwecks Aussbruchssicher hatte ich teils was von Zaunhöhen ab 1.50m gelesen. Wie sieht es beim Balkon aus? Wir haben Links und Rechts hohe Glaswände, wobei ein Teil je Seite max. 1,20m hoch ist. Die Vorderseite ist eine solide Mauer von 1,40-1,50m Höhe. Würde das natürlich nochmal nachmessen.

Ok Reaktion also erlaubt, allerdings kontrollierbar. Klingt deutlich besser, als das was ich da gesehen habe.

Ist es Pflicht regelmäßig eine Hundeschule zu besuchen und einen Nachweis zu erbringen?

Evtl. mache ich mir zu viele Gedanken/Sorgen, aber ich möchte nicht, dass aufgrund zu wenig Vorwissen wieder ein Hund nicht gehalten werden darf.
 
Bei einem Balkon gibt es idR keine Vorschriften, da man nicht davon ausgeht dass der Hund dauerhaft ohne Aufsicht auf einem Balkon ist. Anders ist es beim Garten. Dort handhabt jede Geneibde das etwas anders. Teilweise sind die angedachten Zaunhöhen gemäß dem Bebauungsplan nicht umsetzbar. Oft gibt es aber auch gar keine vorgeschriebene Zaunhöhe.
Es ist nicht per se vorgeschrieben mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen. Allerdings kann es im Wesensgutachten zu einer Empfehlung kommen, wenn der Hund nicht ausreichend erzogen scheint. Er besteht dann den WT und die Gemeinde macht die Empfehlung zur Auflage.
 
Bei einem Balkon gibt es idR keine Vorschriften, da man nicht davon ausgeht dass der Hund dauerhaft ohne Aufsicht auf einem Balkon ist. Anders ist es beim Garten. Dort handhabt jede Geneibde das etwas anders. Teilweise sind die angedachten Zaunhöhen gemäß dem Bebauungsplan nicht umsetzbar. Oft gibt es aber auch gar keine vorgeschriebene Zaunhöhe.
Es ist nicht per se vorgeschrieben mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen. Allerdings kann es im Wesensgutachten zu einer Empfehlung kommen, wenn der Hund nicht ausreichend erzogen scheint. Er besteht dann den WT und die Gemeinde macht die Empfehlung zur Auflage.
Nochmal vielen Dank.

Klingt dann Alles in Allem doch nicht so schlimm wie Gedacht.
 
Wir haben einen Kat.2 Hund in Bayern und mussten zwei Wesenstests absolvieren.
Also wenn noch Fragen sind, gerne.
Aber wie schon geschrieben hängt es auch stark vom Gutachter ab, wie der Test abläuft.
Auf jeden Fall lang und gründlich.
 
Bei uns wurde beim ersten Wesenstest in Bayern die Zaun Höhe bemängeln und somit auferlegt, dass die Hunde nicht ohne Aufsicht in den Garten dürfen.
 
Tja, die Vorbereitung hat bei uns so gut wie gar nicht stattgefunden, da ich ein halbes Jahr vorher richtig krank wurde und monatelang ausgefallen bin.
Also Augen zu und durch!
Dass unser Rüde auch mit musste (Gutachterin wollte sehen, ob wir auch beide Hunde gemeinsam gehändelt bekommen), hat die Situation für mich nicht entspannter gemacht.
Also zweimal vorher noch schnell mit meiner Trainerin in die Stadt gegangen, um die Nerven zu beruhigen.
Als der Termin dann noch drei Wochen vorverlegt wurde, blieb gar keine Zeit mehr, sich verrückt zu machen.
Alles lief prima, Gutachterin war begeistert und Test mit Bravour bestanden.
Manchmal ist es gar nicht so schlecht, wenn man sich nicht zu verrückt machen kann.
Ich hatte aber immer vollstes Vertrauen in meinen Hund weil ich wußte (weiß!), wie toll sie ist!
Wir hatten allerdings auch eine sehr faire und tolle Prüferin!
 
Darf ich euch beide Fragen, wie ihr euch vorbereitet habt und natürlich den Hund?
:mies: Überhaupt nicht

Beim ersten hatten die Hunde schon zwei Wesenstests in BW gemacht, da hatte ich vorher bisschen geübt da dort alles sehr gestellt und statisch abläuft und zumindest die eine Hündin das nicht so entspannt fand.
In BY wird ja eher das normale, der Alltag angeschaut und da hatten wir nie Probleme. Beim Artgenossen Test hatte die Eine auf meinen Wunsch einen Maulkorb drauf und gut war.
:lol: Es stand aber drin, dass Beide beim Rückruf bummeln
Die Dritte hat den Test auch ohne Vorbereitung bestanden ;)
 
Also ganz normal den Hund halt sozialisiert an Habitus gewöhnt und Dinge wie Sitz, Platz und Rückruf beigebracht. Richtig verstanden?

In welchem Alter fanden bei euch die Wesenstests statt?
 
Der WT muss mit 18 Monaten stattfinden. Vorher hast Du eine vorläufige Haltegenehmigung, ab 18 Monaten muss der Hund einen WT nachweisen.
 
Ich musste zwei WT absolvieren.
Den ersten mit sechs Monaten, dass die vorübergehende Ungefährlichkeit nachgewiesen wurde.
Nur dann konnte ich die normale Hundesteuer bezahlen, sonst hätte es „Kampfhund“-Zuschlag gekostet.
Und dann den großen WT mit 18 Monaten.
 
Die sind von Beginn an voll zu tragen. Und die ermäßigen sich auch nicht mit WT.
 
Zusatz: nicht irritieren lassen von dem evtl in der Satzung erhöhten Steuersatz für „Kampfhunde“ ohne WT, bzw. gefährliche Hunde. Für solche Hunde bekommt man sowieso keine Haltegenehmigung. Die Gemeinde kann einen erhöhten Steuersatz für benannte Rassen veranschlagen, dieser gilt dann auch mit WT.
 
Ist halt nicht rechtens und Abzocke. Ein WT mit 6 Monaten ist in BY nicht vorgesehen.
Ok, danke, ich fand es auch komisch.
Aber ich wollte halt nicht mehr Hundesteuer zahlen.
Und da sie jede Gemeinde ansetzten kann, wie sie will, bin ich schon froh, dass wir generell nicht mehr zahlen müssen, als „normale“ Hunde.
Unsere Nachbargemeinde verlangt für Listenhunde 1000€.
Sie wollen sie einfach nicht haben!
 
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