Wird der Rottweiler bundesweit zum Kampfhund erklärt?

shevoice

KSG-Bullette™
20 Jahre Mitglied
Die Buschtrommel rührt wieder.

In Baden-Württemberg werden seit kurzem laut Anordnung keine Rottweiler mehr als Diensthunde vom Land aufgekauft.

Gemunkelt wird nun, daß eine bundesweite Liste 2 erstellt werden soll, auf die auch der Rottweiler gesetzt wird. Da er ja bei Ausbildung auf Zivilschärfe automatisch zum Kampfhund wird, soll die Rasse scheinbar auf der Polizei-Diensthunde-Liste verschwinden.

Hat jemand etwas ähnliches gehört oder nähere Informationen?

Ich hatte gedacht, alles beruhigt sich und fällt langsam wieder unter den Tisch
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*nerv*

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shevoice
 
  • 27. April 2024
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Hi shevoice ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi, Shevoice.

Ja, klar, das ist doch schon lange aktuell.
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In NRW soll ja ein Landeshundegesetz die LHV ablösen, die richten sich nach der Stellungnahme der ArgeVet.
Es soll dann immer noch 2 Listen geben:

die 1. mit 4 Rassen: Bullterrier, AmStaff, StaffBull und PitBull und Kreuzungen

und die 2. mit 10 Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden

Dieses Hundegesetz soll dann von den anderen Bundesländern so übernommen werden, das ist in Planung.
Ursprüunglich sollte das Gesetz schon im März in den NRW-Landtag eingebracht werden, ist aber verschoben worden, weil Höhn ihr 20/40-Räppelchen behalten will und die anderen wollen das nicht. Von wegen Verwaltungsaufwand.
Jetzt soll es im Juni kommen.

Und von wegen Buschtrommel: Einige Ordnungsämter hier im Kreis wissen schon sicher, dass die Listen verkleinert werden und versuchen jetzt noch schnell die Tests (Sachkunde etc.) von den Haltern solcher "Listenhunde" zu verlangen, die bald keine mehr sein werden. Die paar Mark wollen die noch mitnehmen.
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Die Pressemitteilungen zum Thema Landeshundegesetz NRW findest Du hier:

Gruß
tessa



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Also ich weiß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, daß es in Hessen KEIN Hundegesetz geben wird (Aussage von Jörg-Uwe Hahn, FDP, Koalitionspartner der regierenden CDU).
Somit erübrigt sich die Frage nach dem Rottweiler auf Liste 2, die Hess. Liste bleibt wie sie ist.
Da es in Hessen nach dem VGH-Urteile keine Liste 1 und Liste 2 mehr gibt, werden sie sich hüten ein Gesetz zu machen, welches wieder nach "unwiderleglich vermutet gefährlich" und "widerleglich vermutet gefährlich" differenziert.

"Puffier" würde es sich mit einigen seiner Wesenstester verscherzen, da diese Rotti-Halter sind
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallo She...

ich hatte es vor ein paar Wochen schon mal gepostet.

In Bayern sieht es wie folgt aus: Der Rotti und der American Bulldog sollten Anfang dieses Jahres auf die Liste gesetzt werden. Allerdings haben sich viele Ra´s, Ärzte und ähnliche wichtige Leute dagegen gestellt, weil sie selber diese Hunde halten - und haben damit gedroht, Spendengelder in 6facher Stellensumme für die Parteien zu streichen. Darauf wurde die Überlegung neu aufgerollt. Im Herbst diesen Jahres soll noch mal darüber näher "nachgedacht" werden - aber die Wahrscheinlichkeit, dass diese Rassen hier auf die Liste kommen, sind mehr als gering. So zumindest das Müncher Innenminesterium und unser Anwalt.

Da kann man doch noch hoffen...

Liebe Grüssle

Squeeky & Queeny

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Ich habs inzwischen auch vom sächs. Innenministerium schriftlich bekommen, daß in Sachsen die Liste nicht erweitern wird und einer Vereinheitlichung zwar im Grund postiv gegenüber steht, diese aber nicht mitträgt, wenn mehr Hunde anstatt weniger auf die Liste sollen.

Aber die Tendenz den Rotti mit auf die Lsite zu setzen, die gibts schon lange. Leider.

Viel Spaß beim Verwaltungsaufwand !
Rottweiler und deren Mischlinge.. Jeder zweite Hund ist doch einer
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Susann
 
Hier in Bremen hab' ich noch nix davon gehört,daß der Rotti auf die Liste soll.
 
Hi,
hier in Niedersachsen steht der Rottweiler ja schon jetzt fast 2 Jahre mit auf der Liste, aber auch der Dobermann.
Ich denke auch, daß sich die einheitliche Länderregelung mit den genannten 14 Rassen durchsetzt, wobei man immer noch hoffen darf, daß einige Länder ausscheren. Warum um Himmels willen können diese unsäglichen Listen nicht abgeschafft werden? Wenn sich wieder nur einige Länder dran beteligen, andere wie Sachsen und Thüringen nicht, könnte es auch so bleiben wie es ist. Wenn es nicht einfach auch an die Geldtasche ginge würde ich sagen, jeder Hundebesitzer sollte mit seinem Hund auf den Prüfstand. Vielleicht würde das viele Leute (die jetzt so scheel auf angebliche "Kampfhunde" schielen, wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen und jeder wüßte sein Tier vielleicht etwas genauer einzuschätzen. Herrchen und Hund die nicht bestehen sollten zu gutem Hundeschulbesuch verdonnert werden und Nachprüfung (wie beim Führerschein) absolvieren. Das Ganze zu akkuraten Preisen (soviel sollte einem der Hund wert sein) und von speziell dafür ausgebildeten Tierärzten, die auch einmal etwas über Verhaltenskunde gelernt haben und ich glaube, daß Ganze "Kampfhundegetue" würde sich in Wohlgefallen auflösen.
Gundula
 
Frau Höhn hat das NRW-Landeshundegesetz heute vorgestellt, war in den Nachrichten und ist auf nachzulesen.

Soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Insgesamt 14 Rassen auf 2 Listen, wie von der ArgeVet vorgeschlagen etc. etc.

Schaut es Euch mal an.

Und _das_ soll von 13 Bundesländern übernommen werden. So mein letzter Kenntnisstand. 3 Bundesländer (ich weiß leider nicht welche) haben sich ausgeklinkt, die anderen schienen sich einig.

Gruß
tessa



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Hi!

Kann ich mir fast nicht vorstellen. Der BW-Innenminister Schäuble hat im Jahr 2000 noch lauthals im Radiointerview verkündet, dass der Rottweiler ein deutscher Traditionshund sei und nichts mit Kampfhunden zu tun hätte. Der Bürgermeister von Rottweil sei darüber hinaus sein persönlicher Freund und Schirmherr des Rottweilerklubs. Woher also der Stimmungswechsel? Ein bundesweit gleiches Landeshundegesetz wird es eh nicht geben, dazu gehen die Länderinteressen zu weit auseinander.

Wenn BW tatsächlich die ArgeVet Vorschläge übernehmen wollte, dann müsste der Staffordshire Bullterrier auf die Liste 1.

Micha
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tessa:
die 1. mit 4 Rassen: Bullterrier, AmStaff, StaffBull und PitBull und Kreuzungen[/quote]
Bullterrier auf Liste 1???? Naja in NRW; weiß jemand, auf welcher Liste die in Bayern sind?? *zitter* Liste 1 - Hunde darf man ja bei uns gar nicht halten soviel ich weiß
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... *nochmehrzitter*

Viele Grüße an euch und eure Vierbeiner!

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Claudy & Kampfcocker Joey


 
In Bayern steht der Bulli auf Liste 2. Bleib ruhig, Claudy.

Gruß
Wolfgang

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Claudy&Joey:
Bullterrier auf Liste 1???? Naja in NRW; weiß jemand, auf welcher Liste die in Bayern sind?? *zitter* Liste 1 - Hunde darf man ja bei uns gar nicht halten soviel ich weiß
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... *nochmehrzitter*
[/quote]

immer mit der ruhe claudy
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wie wolfgang schon geschrieben hat, der "normale" bulli auf liste 2, und wenn alle stricke reißen:
der mini steht nirgends auf der liste (ist vielleicht ein "verhandlungstechnischer-vorteil-bei-sturen-eltern" für dich
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greetz
Sibse
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Claudy&Joey:
Bullterrier auf Liste 1???? Naja in NRW; weiß jemand, auf welcher Liste die in Bayern sind?? *zitter* Liste 1 - Hunde darf man ja bei uns gar nicht halten soviel ich weiß
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... *nochmehrzitter*
[/B][/quote]

Hi Claudy,
eine gewisse Logik und Konsequenz hat ja die bundesweite Liste 1 mal gehabt (wenn es überhaupt jemals logisch war:(

Im umstrittenen Qualzuchtgutachten werden drei Hunderassen /-typen namentlich aufgezählt, in denen es angeblich häufiger als woanders zu genetisch bedingten Aggressionssteigerungen kommt:
Pitbull, AmStaff, Bullterrier.

Umstritten vor allem deshalb, 1.) weil gleichzeitig auch gesagt wird, dass genetisch bedingte Aggressionssteigerungen im Prinzip in jeder Rasse auftreten können
und 2.) weil gesagt wird, dass die Konsequenz aus dieser Feststellung ein Wesenstest vor der Zucht sein muß, also gesteigert aggressive Hund sollen sich nicht weitervermehren dürfen. Aber eine Ausrottung oder Diskriminierung sämtlicher Hunde dieser Rassen /Typen wird ausdrücklich abgelehnt.

Die bundesweite Liste 1 hat dann noch den Fehler, dass aus irgendwelchen Gründen der Staffordshire Bullterrier reingeraten ist, meine persönliche Meinung ist: Irgendein Bürokrat, der keine Ahnung von Hunderassen hat, hat beim Abschreiben der Liste den Fehler gemacht, dass er aus
American Staffordshire Terrier und Bullterrier
versehentlich den Staffordshire Bullterrier gemacht hat.

Dummerweise gibt es ja diese Bezeichnung tatsächlich - wenn er statt dessen den "Staffordshire Pitbull" erfunden hätte, wäre der Irrtum sofort aufgefallen.

Nachdem in Bremen von einem ehemaligen Verwaltungsbeamten (in Ruhestand -Gott sei Dank) solche Weisheiten verbreitet wurden wie "der Pitbull ist eine Mischung aus Schäferhund und Rottweiler" (oder war's "Dobermann und Münsterländer"?) traue ich den Beamten so ziemlich jede Peinlichkeit zu.

Wenn die Liste dann erstmal von den anderen Bundesländern abgeschrieben worden ist, kann man nicht plötzlich zugeben, dass es ein Irrtum war. Natürlich kann ich das nicht belegen, dass es so passiert ist, aber ich kann es mir gut vorstellen.

Also - ich vermute, dass die bundesweite Liste 1 kommen wird, vielleicht wird sich Thüringen weiter weigern, den Unsinn mitzumachen, aber ganz eindeutig scheint mir deren Verhalten auch nicht zu sein. So war die Aussage von Thüringen "wir haben Vorbehalte, ob gefährliche Hunde an der Rassenzugehörigkeit definiert werden können, aber wir unterstützen trotzdem eine Vereinheitlichung der Rasselisten".

Sinngemäß aus dem Gedächtnis.

Hört sich so an wie "wir wollen keine Sklavenhaltung, aber die Sklaven sollten überall den gleichen Preis haben" - also was wollen die eigentlich ?

Ich denke auch, dass (spätestens im Sommerloch - oder falls ein weiterer Beißunfall mit einem Listenhund passieren sollte auch früher) die Liste 2 kommen wird. Deshalb war ich ja mit meiner AmBulldog-Mix-Hündin schon vorsorglich zum WT.

Und Haltungserlaubnis in Bayern gibt's zumindest für solche Liste1-Hunde, die "aus tierschützerischen Gründen von einer geeigneten Person aus dem Tierheim geholt werden oder der TH-Aufenthalt erspart wird".

Wenn also ein Mensch seinen Bulli in Bayern nicht mehr halten kann, dürften ich oder Du (wir sind wohl beide geeignet, denke ich) den Bulli nehmen, damit er nicht ins TH muß. Ist relativ unbekannt und steht nur auf einer Anlage zur Verwaltungsvorschrift ganz klein ganz hinten rangehängt.



ciao
Andreas
 
@Claudy
Also, der Bulli ist in Bayern Liste 2 und ich denke die Bayern werden versuchen Ihre Verordnung zu behalten, schließlich hat sie sich bewährt (nach deren ihrer Meinung).

@Andreas
Es ist richtig was du sagst das aus "tierschützerischen Gründen von einer geeigneten Person aus dem Tierheim geholt werden oder der TH-Aufenthalt erspart wird" eine Halteerlaubnis möglich ist.
Das ist aber nur graue Theorie, in der Wirklichkeit sieht es leider anders aus.
Die Gemeinde oder Stadt hat trotzdem das letzte sagen. Vielleicht müsste mal jemand dagegeben klagen, hat aber noch keiner.
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gruß xana


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"Wenn du mit den Tieren sprichst, werden Sie mit dir sprechen, und ihr werdet euch kennenlernen."
"Wenn du nicht mit ihnen sprichst, dann werdet ihr euch nie kennelernen."
"Was du nicht kennst, wirst du fürchten. Was du fürchtest, zerstörst du."
 
Ich bin das manchmal alles so leid.

Ich liebe meinen Hund und werde ihn auch niemals weggeben, auch wenn die Medien ein neunköpfiges Megabestienmonster daraus machen. Egal wie oft ich angemacht werde auf der Straße.

Ich hoffe daß das Bundesverfassungsgerichtgericht die Sammelklage von 90 Hunsdehaltern annimmt und unsere Hunde endlich wieder ins rechte Licht gerückt werden.
Vielleicht gibt es auf dem langen Verwaltungsweg doch noch Gerechtigkeit.

Glaubt ihr, daß diese schreiende Ungerechtigkeit irgendwann ein Ende haben wird?

Gruß Sandra
 
Hallo Sandra,

Verfasungsklage hin oder her, soweit ich mich erinner zeihlt die doch "nur" auf die Zucht ab? Was würde uns das bringen?

Der Bullis steht hier in SH auch auf Liste 1, soweit ich weiß in fast allen Ländern?!

Lieben Gruß
Meike

 
Hi,

ich bin mir sicher, dass der Bulli über kurz oder lang im Zuge der bundesweiten Vereinheitlichung der Rasselisten auf Liste 1 landen wird.

Weil:
1. Er ist es bereits jetzt in fast allen Länderverordnungenen
2. Das bereits in Kraft getretene Bundesgesetz zählt ihn zu den "qualgezüchteten Hunden" mit übersteigerter Aggressivität

Warum sollten die Politiker also hier einene Rückzieher machen? Mit absoluter Bestimmtheit nicht!!!!
So traurig es ist.

Ciao
Jörg



Der Nachteil der Intelligenz besteht darin, daß man ununterbrochen gezwungen ist, dazuzulernen
George Bernard Shaw (1856-1950)
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DerJörg:
Hi,

ich bin mir sicher, dass der Bulli über kurz oder lang im Zuge der bundesweiten Vereinheitlichung der Rasselisten auf Liste 1 landen wird.

Weil:
1. Er ist es bereits jetzt in fast allen Länderverordnungenen
2. Das bereits in Kraft getretene Bundesgesetz zählt ihn zu den "qualgezüchteten Hunden" mit übersteigerter Aggressivität

Warum sollten die Politiker also hier einene Rückzieher machen? Mit absoluter Bestimmtheit nicht!!!!
So traurig es ist.

[/quote]


Vielleicht weil es vom höchsten Gericht in einem Bundesland ein rechtskräftiges Urteil gibt, daß Klassifizierungen wie Kat 1 (unwiderleglich vermutet gefährlich) und Kat 2 (widerleglich vermutet gefährlich) rechtswidrig sind??
Der Rottweiler stand in Hessen niemals zur Debatte und unser IM wird ja nicht seine Diensthunde prüfen lassen wollen
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallo Mom,

o.k., das ist einzusehen, aber irgendwie hören sich alle Statements aus Richtung der Politik (gerade hier in NRW) so an, als würde denen schon was einfallen.

Schliesslich sitzen in den betreffenden Ausschüssen auch genügend Juristen, so dass doch sicherlich versucht wird, den Gesetzentwurf dahingehend "wasserdicht" zu gestalten.

Wenn dies völlig unmöglich wäre, eine solche Rasselisten (vielleicht mit anderen "Begründungen") also juristisch nicht haltbar wäre, kämen diese doch nicht immer wieder auf den Tisch. Eine weitere Blamage werden die IM's bestimmt vermeiden wollen und alles mehrfach durchchecken lassen.

Oder bin ich da etwas zu pessimistisch?

Ciao
Jörg

Der Nachteil der Intelligenz besteht darin, daß man ununterbrochen gezwungen ist, dazuzulernen
George Bernard Shaw (1856-1950)
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:

Vielleicht weil es vom höchsten Gericht in einem Bundesland ein rechtskräftiges Urteil gibt, daß Klassifizierungen wie Kat 1 (unwiderleglich vermutet gefährlich) und Kat 2 (widerleglich vermutet gefährlich) rechtswidrig sind??
[/quote]


Hi Mom,

aber was hat das den anderen Bundesländern gebracht?

Nachdenklichen Gruß
Meike


 
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