Ab und zu (freu) kommt es vor, dass der Finder bei mir im OA anruft, sagt was er gefunden hat und bittet, das Tierchen behalten zu dürfen bis sich der Besitzer meldet. Sind mir die Leute völlig unbekannt, dann fahr ich hin und mach eine Kontrolle.
Grundsätzlich find ich es gut, wenn die Finder den Hund erstmal behalten, schließlich ist der mit ihnen mitgegangen, also besteht ja schonmal eine gewisse Vertrautheit. Aber ich muss doch erstmal sehen, ob die Leute Hundeerfahrung haben, ist egal um welche Rasse es sich handelt.
Völlig unerfahrene Leute könnten sich selbst in Gefahr bringen, egal ob Dackel, Labrador oder eben Listi!
Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass bei den richtigen Leuten der Hund es besser hat als bei uns in der Fundtieranlage, obwohl wir nun wirklich keine Schlechte sind, aber Familie können wir nicht ersetzen!
Bei Listi´s wärs natürlich komplizierter (ist noch nicht vorgekommen) aber einen Sachkundenachweis würde ich erst verlangen, wenn sich die Sache über Wochen hinzieht und der Halter offensichtlich nicht mehr auftaucht. Dann steht die Frage: "wollt Ihr das auf Euch nehmen?"
Vorher ist eben aufgrund der Kontrolle bei den Findern festzustellen, ob diese bereit und in der Lage sind, die Auflagen welche sich aus der Haltung eines "gefährlichen" Hundes ergeben zu erfüllen. Also Leinenzwang einzuhalten, körperliche Eignung einen Hund festhalten zu können u.s.w., der ganze vorgeschriebene Kram eben.
Allerdings ist das wohl mal wieder von BL zu BL verschieden. Bei uns steht in der Gefahren-HundeVO eben drin, dass der Hund nur jemanden überlassen werden darf, der die Voraussetzungen der VO erfüllen kann. Das heißt m.M. nach nicht, dass er sofort einen Sachkundenachweis ablegen muss!