Es steht in einigen Verordnungen bzw. den Verwaltungsbestimmungen drin, dass andere Tests anerkannt werden sollen, wenn sie inhaltlich dem Test des eigenen BL vergleichbar sind. Es gibt dazu auch eine Übereinkunft der Innenminister der Länder, wobei ich die noch nie schriftlich gesehen hab.
Aber darum ging es ja gar nicht - die Frage war, ob ein WT noch im alten BL gemacht werden muss, weil er vor dem Umzug angeordnet wurde, man jedoch zwischen Anordnung und Ablauf der Frist aus dem BL weggezogen ist.
Normalerweise ist ein WT ja lediglich die Grundlage für eine Entscheidung (Halteerlaubnis, Befreiung, etc.) der Gemeinde. D.h., Du hättest auch ohne Umzug die Möglichkeit, den WT zu umgehen, indem Du den Hund abgibst. Der WT selbst ist also keine Pflichtveranstaltung.
Ich denke, es wäre sinnvoll, der Gemeinde nach dem Umzug mitzuteilen, dass sich Dein Antrag auf Halteerlaubnis (oder was auch immer) wegen Umzug erledigt hat, und würde sie bitten, die Nichtigkeit der Aufforderung zur Vorlage des WT schriftlich zu bestätigen um auf der sicheren Seite zu sein.