Verfügung über die Tötung eines Hundes – trotz bestandenen Wesenstests

Troubadix

Ich schwanke, zwischen Rechtliches und Presse/ Medien, dieser Fall bräuchte dringend Mediale Aufmerksamkeit.
Wenn das hier falsch ist, bitte verschieben.

Bundesland: Sachsen.

"als der Hund unserer Mandanten Anfang des Jahres 2018 bei einem Spaziergang einen alten Herrn ansprang, welcher bedauerlicherweise körperlich nicht in der Lage war, seinen Sturz abzufangen und sich so erhebliche Verletzungen im Gesicht zuzog. Der Hund unserer Mandanten war zum Zeitpunkt des Vorfalls an einer Schleppleine geführt worden. Unsere Mandantin war auf dem Waldboden ausgerutscht, weshalb ihr die Leine überhaupt entgleiten konnte. "

" Unsere Mandanten stellten ihren Hund auf eigene Kosten einer Problemhundetrainerin und drei öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen vor."

" Trotz der einstimmigen Expertenmeinungen hält die Behörde weiterhin an der von ihr angeordneten Tötung des Hundes fest. Tierschutzrechtliche Aspekte bleiben völlig außer Acht."


 
  • 28. März 2024
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Hi Troubadix ... hast du hier schon mal geguckt?
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WTF!!

Wie kann man helfen?
Thomas Baumann bittet auf seiner FB Seite, das irgendwie den Medien zugänglich zu machen.
Kommentar von Thomas" In Sachsen. Der Hund wurde vom zuständigen Veterinär als "verhaltensgestört" bezeichnet, was absoluter Quatsch ist." Deweiteren "wir suchen über die Öffentlichkeit als nächstes interessante Medienkontakte."

Anders wird da wohl nichts mehr zu retten sein.
 
Ich bin zufällig grad in Kontakt mit einer Redakteurin und habe ihr den Artikel geschickt, mit der Bitte das irgendwie zu verbreiten, weiterzuleiten oder Kontakte spielen zu lassen.

Versuchen kann man es wenigstens :(

Wenn die Halterin in ein anderes Bundesland umziehen würde, würde das helfen? Oder den Hund vermitteln?
 
Sorry, wenn ich da so platt frage: könnte man nicht ganz "einfach" beim Lokalfernsehen und z. B. bei RTL anrufen/hin schreiben? Gerade RTL hat doch gern mal solche Kurz-Reportagen, bei denen es um juristische Probleme der Zuschauer geht usw.
 
Ja, hab ich gestern Abend auch bei Facebook eingestellt, bzw , , wie von den Initiatoren gewünscht , geteilt, allgemein, in Gruppen, und bei Freunden; die Petition selbst natürlich auch, aber auch die Hintergrundinformationen und die Stellungnahme der Anwältinnen ( Video)
 

Also hat der Hund sich bereits in früheren Jahren mehrfach losgerissen und andere Hunde/Halter attackiert... naja, scheinbar hat es der Halter nie geschafft, den Hund zu sichern und vernünftig festzuhalten. da kann ich das Gericht schon verstehen
 
Also hat der Hund sich bereits in früheren Jahren mehrfach losgerissen und andere Hunde/Halter attackiert... naja, scheinbar hat es der Halter nie geschafft, den Hund zu sichern und vernünftig festzuhalten. da kann ich das Gericht schon verstehen

Das ist immer das Problem bei solchen Fällen. Man erfährt wohl nie die ganze Wahrheit.

Allerdings muß ich mich doch wundern, daß auf eine Tötung (!) des Hundes bestanden wird, statt einfach den Hund zu beschlagnahmen - trotz inzwischen bestandenem Wesenstest und trotz mehrerer positiver Gutachten. Das ist schon beängstigend und riecht durchaus danach, einen Präzedenzfall schaffen zu wollen.
 
Also hat der Hund sich bereits in früheren Jahren mehrfach losgerissen und andere Hunde/Halter attackiert... naja, scheinbar hat es der Halter nie geschafft, den Hund zu sichern und vernünftig festzuhalten. da kann ich das Gericht schon verstehen

Ich hatte es so verstanden, dass es um einen einzigen Vorfall ging
 
Ich hatte es so verstanden, dass es um einen einzigen Vorfall ging

nee 2014 und 2015:

"Im Hinblick auf die beiden weiteren aktenkundigen Übergriffe des.."

Juni 2015 hat er das Gartentor aufgedrückt und sich auf den Hovi gestürzt
Dez. 2014 losgerissen und anderen Hund verletzt
 
Wieder ein Hund der die Unfähigkeit seines Halters mit dem Leben bezahlt.

Gutachten haben doch festgestellt, dass der Hund nicht gefährlich ist. Dann könnte man ihn einziehen und woanders unterbringen, wenn der aktuelle Halter nicht klar kommt.

Töten ist völlig drüber in meinen Augen.
 
Allerdings muß ich mich doch wundern, daß auf eine Tötung (!) des Hundes bestanden wird, statt einfach den Hund zu beschlagnahmen -
Fraglich allerdings ob man den Hund damit was Besseres tun würde. 7 Jahre alter Rottweiler, als gefährlich eingestuft. Das heisst eigtl lebenslang Tierheim.
 
Gutachten haben doch festgestellt, dass der Hund nicht gefährlich ist.
In Bayern bescheinigt Dir so ein Gutachten NACH Vorfällen nur dass der Hund theoretisch weiterzuhalten ist, aber nicht dass er ungefährlich ist. Seine Gefährlichkeit hat er mit den Vorfällen ja bereits demonstriert, er bleibt eingestuft. Besteht er die Tests NICHT, wird er getötet.
 
Fraglich allerdings ob man den Hund damit was Besseres tun würde. 7 Jahre alter Rottweiler, als gefährlich eingestuft. Das heisst eigtl lebenslang Tierheim.
Da ist was dran, natürlich, allerdings ist eben tatsächlich auch zu befürchten, daß in Zukunft leichter "zur Spritze" gegriffen wird, wenn man das Tierschutzgesetz aushebelt, indem man (juristisch) "grundlos" diesen Hund tötet.
 
Ich hab ja schon mal gefragt, ob es was bringt ihn in ein anderes Bundesland zu vermitteln?
 
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