Niedersachsen: Streit über gefährliche Hunderassen - Ehlen will «Wesenstests»

Ich will darauf hinaus, dass eine solche Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Weil kein Straftäter gezwungen wird, mit einem großen Hund herumzulaufen. Entweder er schafft sich erst gar keinen an, oder er schafft ihn (so bereits vorhanden) dann eben wieder ab, wenn er sich durch Leinen- und MK-Zwang "gebrandmarkt" fühlt.

So wird zumindest vor Gericht argumentiert werden, ich zweifle, dass diesbezügliche Klagen Aussicht auf Erfolg hätten.


So wie ich das verstehe darf ein Straftäter gar keinen Hund über 20 KG besitzen!

Und der Maulkorbzwang gilt dann für alle Hunde über 20 KG im Freilauf.


Wenn man davon befreit werden will muß man zu einem TA und da einen Wesenstest machen.

Ganz schöner Quatsch!
Mal wieder der übliche Schnellschuß!
 
  • 28. April 2024
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Hi Gissy1102 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich denke zwischenzeitlich auch, daß die hier Diskutierenden gar nicht so weit voneinander entfernt sind.
Ausbildung finde ich grundsätzlich immer gut. Man kann sich genau genommen nie genug Fachwissen und praktische Erfahrung aneignen und ich denke auch, je mehr ich weiß, je mehr Erfahrung ich habe, umso mehr entwickel ich vielleicht auch ein feineres Gespür für potentielle Gefahrenquellen und Gefahrensituationen.
Hingegen diese Ausbildung in dieser - wir vorgschlagen sehr umfassenden Form - vorzuschreiben wird, denke ich, praktisch nicht umsetzbar sein. Zumal einfach auch von einem gewissen Grundengagement, dem Willen auch etwas lernen zu WOLLEN, ausgegangen werden muß, wenn sich der gewünschte Erfolg einstellen soll.
Wenn ich meine Stunden nur absitze, mit dem Kopf ganz woanders bin, dann kurz vor einer Prüfung die Theorie kurz in mein Kurzzeitgedächtnis baller, habe ich im Grund genommen eigentlich gar nix gelernt um es später auch in die Praxis umzusetzen.
Aber allein vom Grundgedanken her, nämlich die Sachkenntnis zu verbessern, bin ich da schon auch bei Dir Pommel. Die Frage ist halt nur, in welcher Form sowas praktikabel und sinnvoll ist.
Wenn es darum geht das Wesen eines Hundes in Form eines Tests zu überprüfen um das Risiko von Beißvorfällen zu minimieren, muß ich Dogmaster - zumindest in diesem Punkt - Recht geben. Ich sehe das genauso.
Vielleicht sollte man die von Pommel angesprochene Sachkunde und den diskutierten Wesenstest getrennt voneinander betrachten. Eigentlich sind das ja zwei paar Stiefel was in diesem Thread ja schon mehrmals falsch verstanden wurde und zu Missverständnissen geführt hat.
Was den Wesenstest beim Tierarzt betrifft ... na, mal ganz ehrlich ... das können sie ja dann gleich lassen. Ein Tierarzt wird seine Kundschaft nicht verprellen wollen indem er sie durch den "Wesenstest" rasseln lässt .. vor allem sind damit der Vetterleswirtschaft Türen und Toren geöffnet ... eben wieder so eine Sinnlosigkeit, aber Hauptsache es steht eben was geschrieben ..
 
Hallo Cordi, ja, es gab wohl eine Menge Missverständnisse!

Mir ging es auch die ganze Zeit nicht um die reine Sachkunde oder um einen Wesenstest, wie er heutzutage je nach Land angewandt wird (auch wenn da teils wichtige Ausbildungsziele hinterstecken), sondern halt wirklich eine sinnvolle Kombination aus Theorie und Praxis ... nur Multiple-Choice finde ich auch etwas billig ;)!
 
Was den Wesenstest beim Tierarzt betrifft ... na, mal ganz ehrlich ... das können sie ja dann gleich lassen. Ein Tierarzt wird seine Kundschaft nicht verprellen wollen indem er sie durch den "Wesenstest" rasseln lässt .. vor allem sind damit der Vetterleswirtschaft Türen und Toren geöffnet ... eben wieder so eine Sinnlosigkeit, aber Hauptsache es steht eben was geschrieben ..

Mußt du wieder alles verraten!?;)
 
So wie ich das verstehe darf ein Straftäter gar keinen Hund über 20 KG besitzen!
Das stimmt so nicht. Gestern war dazu ein ausführlicher Bericht in der HAZ (Zeitung).
Es betrifft ausschließlich Straftäter, die weg. Gewalttaten oder Drogenvergehens verurteilt wurden. (Steuersünder, Ladendiebe etc. sind außen vor. ;))
Für mich macht das auch schon Sinn. Einem Gewalttäter würde man ja auch keine Waffenbesitzkarte aushändigen, oder?

Und der Maulkorbzwang gilt dann für alle Hunde über 20 KG im Freilauf.
Nur bei Auslauf ohne Anleinung.

Wenn man davon befreit werden will muß man zu einem TA und da einen Wesenstest machen.
Nicht so ganz. Vorgesehen ist grundsätzlich eine Chippflicht und eine Grundaufklärung beim Tierarzt im Rahmen der jährlichen Impfaktion. Also ohne größere Kostenexplosion.
Diese Grundaufklärung beschränkt sich auf die allgemeinen Halterpflichten.
Ein wirklicher Wesenstest ist erst erforderlich, wenn der Hund durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist.

Also warten wir das Ganze erst einmal in Ruhe ab. Immerhin muss der gute Minister Ehlen (CDU) ja auch Rücksicht auf den Koalitionspartner (FDP) in Niedersachsen nehmen.

Und eines darf man bei der ganzen Diskussion auch nicht übersehen:
Wir diskutieren hier aus der Sicht eines (hoffentlich) verantwortungsbewussten Hundehalters. Es gibt jedoch leider auch andere und vor diesen muss die Gesellschaft auch geschützt werden. Da eine wirklich individuelle Überprüfung jedes Hundehalters nun wirklich organisatorisch nicht zu schaffen ist, bleibt einfach nur ein recht allgemein gehaltenes Gesetz. Und solange dies nicht mit Rasselisten einhergeht, kann ich das auch akzeptieren.
Grüße Klaus
Grüße Klaus
 
Naja,im Moment liest man in jeder Zeitung was anderes.

Gesetze gegen verantwortungslose HH gab es schon vor 9 J.,nur wurden sie nie durchgesetzt.
Was sollen neue Gesetze bewirken wenn sie auch nicht durchgesetzt werden?

Was meinst du wieviel Hunde hier in NRW über 20 Kg noch ohne Haftpflichtversicherung rumlaufen?
Was bringt es denn immer Bürger, die sich an Gesetze halten, noch mehr zu belasten und alle anderen machen so weiter wie bisher?
 
Letzter Stand


19. Mai: Die beiden Rottweiler müssen sterben. Beide haben einen von der Staatsanawaltschaft angeordneten Wesenstest nicht bestanden.





R.I.P. ihr Beiden!
 
Werd mich wohl nie daran gewöhnen können, dass die Hunde die Dummheit der Menschen ausbaden müssen. Ich hoffe, die Halterin bekommt wenigstens auch eine möglichst harte Strafe!
 
RIP ihr beiden.....

hinter der RBB habt ihr ein besseres Leben....

Manche menschen müssten für ihre dummheit genau so hart betraft werden.....

:(
 


Herr Minister Ehlen plant wohl einen Rundumschlag:

"""Körperliche wie geistige Einschränkungen sind zu nennen, die aus unserer Sicht nicht befähigen, einen großen und schweren Hund verantwortungsvoll zu führen, was somit auch nicht länger gesetzlich möglich sein sollte. Angedacht ist gegebenenfalls wegen Körperverletzung oder Drogendelikten Vorbestraften den Besitz entsprechender Hunde zu verweigern. """

Also keine Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde mehr in Niedersachsen. Oder nur noch ganz kleine...

LG, Karin!
 
Leinenzwang für große Hunde
BEIßATTACKEN Niedersachsen plant schärfere Gesetze



REDAKTION HANNOVER

Geplant ist eine Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde, die schwerer sind als 20 Kilo und größer als 40 Zentimeter. Verurteilte Gewalttäter und Drogenabhängige sollen künftig keine großen oder gefährlichen Hunde mehr halten dürfen...

Quelle & kompletter Text:

Wenn ich mir überlege, wie viele Hunde es hier gibt, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, dann frage ich mich schon, wer diese Regelung kontrollieren will. So viele Polizisten, O-Amts-Mitarbeiter gibt es doch gar nicht....
 


Herr Minister Ehlen plant wohl einen Rundumschlag:

"""Körperliche wie geistige Einschränkungen sind zu nennen, die aus unserer Sicht nicht befähigen, einen großen und schweren Hund verantwortungsvoll zu führen, was somit auch nicht länger gesetzlich möglich sein sollte. Angedacht ist gegebenenfalls wegen Körperverletzung oder Drogendelikten Vorbestraften den Besitz entsprechender Hunde zu verweigern. """

Also keine Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde mehr in Niedersachsen. Oder nur noch ganz kleine...

LG, Karin!


natürlich wird es wohl wieder jedemenge ausnahmeregelungen geben von denen wohl auch wie immer, diejenigen profitieren, die normalerweise keinen anspruch auf eine ausnahmeregelung haben;)

und wenn jetzt erstmal vorbestrafte gewisser delikte diesen und jenen hund nicht halten dürfen, was kommt dann als nächstes?
vielleicht die, die nur ein bein oder nur ein arm haben, oder jene die kleiner sind als 1,60m oder die, die herzprobleme haben, diabetiker oder die, die an epilepsie leiden oder die, die rein optisch keinen hund bestimmter rassen und größe haben sollten und und und

ich werde wieder verstärkt lotto spielen und darauf hoffen, dass ich in kürze zu den glücklichen zähle, denen ein köfferchen mit viel geld nach hause gebracht wird um dieses drecksland deutschland mit allen meinen hunden verlassen zu können. es soll nämlich noch länder geben, in denen ein hund ein hund ist und hundehalter sich mit ihren hunden frei bewegen können und nicht ständig schikaniert werden.:hallo:
 
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