Gissy1102
Ich will darauf hinaus, dass eine solche Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Weil kein Straftäter gezwungen wird, mit einem großen Hund herumzulaufen. Entweder er schafft sich erst gar keinen an, oder er schafft ihn (so bereits vorhanden) dann eben wieder ab, wenn er sich durch Leinen- und MK-Zwang "gebrandmarkt" fühlt.
So wird zumindest vor Gericht argumentiert werden, ich zweifle, dass diesbezügliche Klagen Aussicht auf Erfolg hätten.
So wie ich das verstehe darf ein Straftäter gar keinen Hund über 20 KG besitzen!
Und der Maulkorbzwang gilt dann für alle Hunde über 20 KG im Freilauf.
Wenn man davon befreit werden will muß man zu einem TA und da einen Wesenstest machen.
Ganz schöner Quatsch!
Mal wieder der übliche Schnellschuß!