@im_fastr und wie sind die Rahmenbedingungen mach ich mir umsonst sorgen?
Ich bin einfach nur unsicher weil ich echt nicht weiss wie sehr der Hund "gereizt " wird. Man hört viel unterschiedliches und das auch schon beschlagnahmt wurde nur weil der Hund bellte und nicht zu beruhigen war.
ich habe sachkunde halteerlaubnis der gemeinde usw..eigentlich muss ich mir null Gedanken machen anhand seines wesens.
mich macht nur dieser eine satz im anschreiben zum Termin verrückt, dieser lautet: die Haltung ohne Verhaltensprüfung ist verboten ( er wird diesen Sommer 4 jahre alt und vorbesitzer machte keine Auflagen oder einen Test) und ich muss daher mit Untersagung der weiteren Haltung rechnen, durch die Behörde, wenn ich Prüfung fernbleibe (was ich nicht tue natürlich ) oder der Hund den Test (auch nach Teilnahme an einer einmaligen Wiederholungsprüfung ) nicht besteht...
ich glaub an uns
Aber so sätze lassen manchmal trotz intensiver Arbeit zweifeln.