Anerkennung von Brandenburger Wesenstest in BaWü?? Weiß da jemand mehr? Möglich ??

hellraiser

10 Jahre Mitglied
Wir interessieren uns für einen Hund aus dem Tierschutz der einen Brandenburger Negativ Gutachten besitzt.
Wir selbst leben in BaWü.
Bevor wir jetzt beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen wollte ich doch hier mal in die Runde fragen ob hier jemand weiß ob die die Hoffnnung besteht dass der BB Test in BAWÜ anerkannt wird oder nicht.

Über den ganzen anderen Verordnungs Wirr Warr in BaWü weiß ich bescheid. Wir halten schon seit vielen Jahren Sokas in BaWü.

Nur hatten wir eben einen solchen Fall noch nicht.

Die Pflegestelle konnte uns auch nicht mit Sicherheit sagen ob der BB Test bei uns anerkannt wird.

Im Notfall würden wir den Test natürlich nachholen. Aber wenns auch ohne geht wäre das natürlich super.
 
  • 26. April 2024
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Hi hellraiser ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich glaube wenn der Test ungefähr gleich wie in BW abgelaufen ist kann er anerkannt werden. Soviel ich weiß ist das aber Sache der örtlichen Behörde ob sie es denn tut oder nicht...
 
Hm ja das weiß ich schon. Ich weiß auch dass in der Verwaltungsvorschrift so ein Passus drin steht dass ein WT aus anderen BL anerkannt werden kann.

Nur leider geht aus der VO und deren Verwaltungsvorschrift nunmal nicht klar ersichtlich hervor (Typisch BaWü) was für Kriterien da erfüllt sein müssen.
Und wenn ich jetzt bei unseren (unfähigen) Ordnungsamtmitarbeiter/Sachbearbeiter unserer Gemeinde anrufe, weiß ich jetzt schon was ich für ne Antwort bekomme.

Wenn dann werd ich in der nächst übergeordneten Behörde und/oder bei der zuständigen Hundestaffel dass erfragen.

Ich wollt eigentlich nur wissen ob hier jemand in diesem großen Forum einen solchen Fall schon einmal hatte.

Denn wenn der Test aus BB nicht anerkannt wird müssen wir eine vorläufige Haltergenehmigung für den Hund beantragen solange er keinen in BW gültigen WT hat.
Nicht das dies ein Problem werden würde. Nur könnt mans ja einfacher haben evtl.

Und warum kompliziert wenns evtl. auch einfach ginge.
 
Frag mal direkt bei Murphy3101 hier im Forum an, sie kann dir da sicherlich weiterhelfen.
 
Vielen Dank. Die Sache hat sich schon geklärt. Zumindest nehme ich das an.
Haben eben nochmal mit der Pflegestelle (auch in BAWÜ) telefoniert, der WT des Hundes wurde im dort zuständigen OA schon anerkannt.

Also müsste das doch für ganz BW zutreffen. Aber die Pflegestelle meint, beim anmelden des Hundes bei uns könnts evtl. Probleme geben , weil unsere Gemeinde dann evtl. meinen könnte, nö den Test erkennen wir nicht usw. Wäre ja typisch für BAWÜ hier kocht ja jedes Städtchen und jeder Landkreis sein eigenes Süppchen.

Mal kucken. Ich glaube ich rufe da mal Herrn Weidemann an und frage wie sich das verhält wenn der Test schonmal (in einer anderen Stadt in BAWÜ) anerkannt wurde ob dann unsere Gemeinde uns da nen Strich durch die Rechnung machen darf.

Wir haben ja noch Zeit alles in trockene Tücher zu bekommen. Noch ist der Hund nicht unser.
 
Die Antwort ist ganz schlicht und ergreifend das zuständige oa kann den Test anerkennen muss aber nicht.
 
Die Antwort ist ganz schlicht und ergreifend das zuständige oa kann den Test anerkennen muss aber nicht.

Ja das ist mir schon klar.

Nur darf es theoretisch nicht sein dass Ordnungsamt XY in BAWÜ ihn anerkennt. Und wenn der Hund nun den Halter innerhalb von BW wechselt und eben neu angemeldet wird das nun zuständige OA XY dann sagt nö ist nicht.

Darum gehts mir im Prinzip.

Das es eine kann Bestimmung ist, ist mir absolut klar. Nur dürfte es ja eigentlich nicht angehen dass wenn er einmalig anerkannt wurde in unserem schönen Bundesland (brech), dass dann ein anderes Ordnungsamt plötzlich gegen rudert.

Gut wir wissen nicht ob unser Ordnungsamt so drauf wäre.

Ich habe die Frage eigentlich nur gestellt weil ich dachte dass hier vielleicht jemand Erfahrungen in dem Bereich gemacht hat.

Könnte ja gut möglich sein dass es hier Leute gibt die einen ähnlichen Fall schon hatten.

Kann ja nicht sein dass man dann bei jedem Umzug innerhalb BAWÜ zittern muss wenn man den Hund dann in der Gemeinde anmeldet.

Aber wie gesagt wenn unsere Gemeinde ein Problem draus macht, dann machen wir eben einen WT damit die Zufrieden sind.

Mich lässts primär nur stutzen weil der WT , dort wo der Hund auf der Pflegestelle ist, anerkannt wurde. Und es aber laut Pflegestelle möglich sein könnte dass unsere Gemeinde/Ordnungsamt dies nicht tut.

Im Prinzip müsste ja ein Schriftstück existieren über die Anerkennung des WT.

Naja wir werden sehen.
 
Mich lässts primär nur stutzen weil der WT , dort wo der Hund auf der Pflegestelle ist, anerkannt wurde. Und es aber laut Pflegestelle möglich sein könnte dass unsere Gemeinde/Ordnungsamt dies nicht tut.

nunja, dass ist halt wie mit der Hundesteuer... die Gemeinde hat da völlig freie Hand...
 
wir haben ja in den jahren mehrere hunde nach bw vermittelt. der test wurde jedesmal anerkannt, allerdings testen wir nach ns vorbild. also die prüfungssituationen.
allerdings haben wir jedesmal vorher kontakt zum o-amt und dem kreis vet gehabt und einen test rübergefaxt, damit sie sich ein bild machen konnten. allerdings ist dann der neue halter mit dem hund hier den test gelaufen.
 
Die Antwort ist ganz schlicht und ergreifend das zuständige oa kann den Test anerkennen muss aber nicht.

Ja das ist mir schon klar.

Nur darf es theoretisch nicht sein dass Ordnungsamt XY in BAWÜ ihn anerkennt. Und wenn der Hund nun den Halter innerhalb von BW wechselt und eben neu angemeldet wird das nun zuständige OA XY dann sagt nö ist nicht.

Darum gehts mir im Prinzip.

Das es eine kann Bestimmung ist, ist mir absolut klar. Nur dürfte es ja eigentlich nicht angehen dass wenn er einmalig anerkannt wurde in unserem schönen Bundesland (brech), dass dann ein anderes Ordnungsamt plötzlich gegen rudert.

Gut wir wissen nicht ob unser Ordnungsamt so drauf wäre.

Ich habe die Frage eigentlich nur gestellt weil ich dachte dass hier vielleicht jemand Erfahrungen in dem Bereich gemacht hat.

Könnte ja gut möglich sein dass es hier Leute gibt die einen ähnlichen Fall schon hatten.

Kann ja nicht sein dass man dann bei jedem Umzug innerhalb BAWÜ zittern muss wenn man den Hund dann in der Gemeinde anmeldet.

Aber wie gesagt wenn unsere Gemeinde ein Problem draus macht, dann machen wir eben einen WT damit die Zufrieden sind.

Mich lässts primär nur stutzen weil der WT , dort wo der Hund auf der Pflegestelle ist, anerkannt wurde. Und es aber laut Pflegestelle möglich sein könnte dass unsere Gemeinde/Ordnungsamt dies nicht tut.

Im Prinzip müsste ja ein Schriftstück existieren über die Anerkennung des WT.

Naja wir werden sehen.

ist ja immer unterschiedlich, wenn ich dich recht verstanden habe steht der hund in brandenburg oder bw? ich dachte zuerst in brandenburg, aber wohl doch eher in bw auf einer pflegestelle und kam mal mit test aus brandenburg
 
ja der hund lebt auf einer pflegestelle in bawü. und er kommt aus brandenburg und hat dort einen wesenstest bestanden.

in der jetzigen gemeinde der ps wurde der wt aus bb anerkannt und es gibt darüber ein schriftstück.

ich glaube einfach nicht daran dass unsere gemeinde die entscheidung einer anderen gemeinde über die anerkennung des wt einfach so anzweifeln kann.
denn unsere vo ist zwar blöd geschrieben aber dennoch dürfte es nicht sein dass jede gemeinde nach gut dünken handelt und verfährt.

denn wenn das wirklich möglich ist dass unsere gemeinde die anerkennung verweigert, wäre es ja praktisch so dass jeder anerkannte wt aus einem anderen bl in bawü nur im jeweiligen landkreis wo er anerkannt wurde gilt.
und das kann ja auch nicht sein.
denn dann könnte ja auch jede gemeinde die wt aus anderen landkreisen innerhalb von bw nicht anerkennen bzw. sich weigern diese anzuerkennen. und das ist nicht erlaubt bei uns.

faktisch würde unsere gemeinde(ordnungsamt) die entscheidung einer anderen bawü behörde (ordnungsamt) in frage stellen und dabei ist es doch bekanntlich so das die einer krähe der anderen kein auge aus hackt.

nun ja wir werden sehen.

hm. der vergleich mit der steuer. einerseits passend, andererseits nicht.
wenn der wt hier einmalig anerkannt wurde von einer ordnungsbehörde, dann darf eine andere ordnungsbehörde dies in der regel nicht mehr anzweifeln. denn ansonsten bringt einem dass anerkennen ja null. den demnach würde der hund dann nur eine maulkorbbefreiung für den landkreis der zuständigen behörde besitzen. und das ist schwachsinn.
also müsste die anerkennung bundesland weit gelten.
ach wir werden sehen. komme was da wolle, wir werden uns schon durch kämpfen.
 
hat das th den test gemacht bevor er nach bw gegangen ist? darf ich fragen bei welchem gutachter? es gab bei uns nie probleme, weil der test halt alle prüfungssituationen hatte von ns, also als gleichwertig bezeichnet wurde.
ich finde es aber immer besser, wenn der wt nicht nur an den hund gebunden ist, sondern an hund und halter.
 
hat das th den test gemacht bevor er nach bw gegangen ist? darf ich fragen bei welchem gutachter? es gab bei uns nie probleme, weil der test halt alle prüfungssituationen hatte von ns, also als gleichwertig bezeichnet wurde.
ich finde es aber immer besser, wenn der wt nicht nur an den hund gebunden ist, sondern an hund und halter.

na ich denke schon dass der test vorher gemacht wurde, sont wäre es unsinnig, denn dann hätte man ihn gleich hier in bawü machen können, denn die kosten sind diesselben.
hm ob der test gleichwertig ist wie der in bawü dass weiß ich eben nicht. in bawü werden in der regel nur tests anerkannt die von einem amtveterinär durchgeführt worden sind.
alles andere wird gerne abgeschmettert. die frage zum gutachter kann ich nicht beantworten, denn noch ist der hund nicht hier.
der termin zum kennenlernen usw. steht noch aus, wir müssen erst sicherstellen dass der hund mit unserem bereits vorhandenen hund harmoniert.
da unser hund akut krank wurde und operiert werden musste, mussten wir den kennenlern termin nach hinten verschieben.
ich informiere mich hier nur im vorraus.
das mit den haltergebundenen wt ist so ne sache. im prinzip habe ich nichts dagegen. aber ich mache garantiert nicht nochmal nen test wenns nicht sein muss. denn da steck ich den behörden nur geld in rachen. also wenn wir schaffen dass der bb test anerkannt wird solls mir recht sein.
wenns nicht klappt machen wir den test. allerdings halte ich nichts davon dies dann holter die polter zu machen ohne dass ich den hund richtig kenne und einschätzen kann.

nun ja wie dem auch sei. jetzt kann ich nur schauen was unser ordnungsamt bzw. unser amtsveterinär sagt.
ich bin gespannt. aber alles erst wenn ich weiß ob unser hund und unser hund in spe sich verstehen.
 
Sollte der Hund nicht durch die Anerkennung bei der Gemeinde der PS bereits eine Befreiung von der Erlaubnispflicht haben? Wenn dem so ist greift für ihn die LHV doch gar nicht mehr :gruebel:
 
Sollte der Hund nicht durch die Anerkennung bei der Gemeinde der PS bereits eine Befreiung von der Erlaubnispflicht haben? Wenn dem so ist greift für ihn die LHV doch gar nicht mehr :gruebel:

Eben du hast es erkannt.
Es gab aber seitens der PS den Einwand dass es möglich sein könnte dass unsere Gemeinde den WT aus BB nicht anerkennt. Bzw. dabei Probleme macht. Und das ließ mich stutzen, ob sowas möglich ist.:verwirrt:

Aber dass ich nicht die einzige bin die das irgendwie für seltsam hält...:hallo:

Naja abwarten und Tee trinken.
 
Darum geht es ja - wenn die aktuelle Gemeinde den WT anerkannt hat, wurde der Hund bereits von der Erlaubnispflicht befreit, d.h. er fällt nicht mehr unter die LHV. Damit wäre es unerheblich, ob die neue Gemeinde den WT anerkennt. Wenn, dann müssten die den geltenden Bescheid der Gemeinde der PS anfechten und den Hund damit wieder zu einem Hund machen, dessen Eigenschaft als Kampfhund noch nicht widerlegt ist.

Der einzige Knackpunkt, den ich mir vorstellen könnte, ist der Halterwechsel. Da der WT und damit die Befreiung von der Erlaubnispflicht ja vom Mensch-Hund-Team durchgeführt wird könnten die unter Umständen damit argumentieren. Dafür kenne ich aber die Rechtslage zu wenig.

Sprich doch mal mit einem RA darüber. Ich würde bei der Anmeldung einfach die Bescheinigung der alten Gemeinde vorlegen, dass der Hund nicht mehr erlaubnispflichtig ist.
 
Darum geht es ja - wenn die aktuelle Gemeinde den WT anerkannt hat, wurde der Hund bereits von der Erlaubnispflicht befreit, d.h. er fällt nicht mehr unter die LHV. Damit wäre es unerheblich, ob die neue Gemeinde den WT anerkennt. Wenn, dann müssten die den geltenden Bescheid der Gemeinde der PS anfechten und den Hund damit wieder zu einem Hund machen, dessen Eigenschaft als Kampfhund noch nicht widerlegt ist.

Der einzige Knackpunkt, den ich mir vorstellen könnte, ist der Halterwechsel. Da der WT und damit die Befreiung von der Erlaubnispflicht ja vom Mensch-Hund-Team durchgeführt wird könnten die unter Umständen damit argumentieren. Dafür kenne ich aber die Rechtslage zu wenig.

Sprich doch mal mit einem RA darüber. Ich würde bei der Anmeldung einfach die Bescheinigung der alten Gemeinde vorlegen, dass der Hund nicht mehr erlaubnispflichtig ist.

Ich bin (ok, meine Ex ist...) nach einem Jahr zum Amt gelatscht, weil wir keine Lust mehr hatten, bei Kontrollen mit dem Namen des Exbesitzers angesprochen zu werden und dann zu erklären, warum im Perso ein anderer Name steht. Wurde anstandslos umgeschrieben, ich habe also ein Schreiben über eine bestandene Wesensprüfung (an der ich nie teilgenommen habe).

Grosses Führungszeugnis war allerdings Pflicht, da wir den Hund offiziell zum WT anmelden mussten - welcher dann eben aus der anderen Gemeinde anerkannt wurde.
 
Auch das Verlangen des Führungszeugnis ist nicht rechtens - die einzige Voraussetzung für einen WT ist der Nachweis einer Tollwutimpfung ;) Scheint aber gängige Praxis der unwissenden Gemeinden zu sein und ist im Vergleich zu einem neuen WT das kleinere (und billigere) Übel ;) FZ ist nur für die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes notwendig
 
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