Anerkennung HH-Rassegutachten

@TunaFish

komm mal bitte etwas runter. shorty kennt sich mit den bayerischen/münchnerischen "gepflogenheiten" schon aus und reißt sich den a*** auf, um die ganzen kat1-hunde in bayerns THs unterzubringen - und dass die zeiten der beschlagnahmungen vorbei sind, ist leider zu 100% quatsch und zeigt, dass du nicht so viel ahnung hast wie du behauptest.
außerdem versteh ich nicht, was an einem amstaff-pit-mix kat2 sein soll... :unsicher:
 
  • 28. April 2024
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Hi fusselchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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nur zu info,ich wohne nicht in mecklenburg vorpommern.ich weiss schon von was ich rede.
zweitens wurde hier geschrieben dass der hund von ihr ein kat2 hund ist.und drittens bin auch ich ab un zu in münchen mit hund.und mich hat noch niemand irgendwo rausgeschmissen.maulkorb rum und gut is.wenn sie ihre papiere dabei hat oder nachweisen kann dass der hund in hessen gemeldet ist,wird niemand den hund von ihr beshlagnahmen.erzählt doch bitte keine märchen.
ps:shorty ich wiederspreche eigentlich sehr ungern verdammt schöne fauen.:bagger:
 
Nur weil dich noch nie jemand erwischt hat, ist es also in Ordnung gegen Beförderungsordnung und Auflagen zu verstoßen?
Gut zu wissen...
Btw, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ;)
Hier spricht niemand von Beschlagnahmungen von Besucherhunden (das bleibt den "bayerischen" vorbehalten bzw. Besucherhunden, wenn nicht nachgewiesen kann, dass sie nicht dauerhaft in München sind) - ne saftige Geldstrafe und Ärger mit dem KVR kann's trotzdem geben.
 
die geldstrafe muss du mir noch erklären,für was man den bekommen kann verstehe ich nicht ganz.bzw.ich verstehe nicht ganz was du meinst.
 
Erwischt sie das KVR, wenn sie gegen den Leinenzwang verstößt, ist ne Geldstrafe fällig.

Ich fahr jetzt erst mal ins TH...
 
ach das meinst du.nun an die leinenpflicht sollte sie sich halten.ich kenne persönlich keine gem.oder stadt in bayern in em kein leinenzwang herrscht.ausnahmen gibt es bestimmt,aber ich kenn keine.
 
Auch in Niederbayern gilt teilweise kein Leinenzwang - Beispielsweise in Landshut und auch in einigen Gemeinden drumherum. Man bat uns lediglich (wir sind mit der Sachbearbeiterin auf Du, man kennt sich), als Milo (Kat.2) Besucherhund war, dass wir ihn an der Leine lassen mögen um Ärger zu vermeiden, aber rein rechtlich gibt es keinen Leinenzwang.
 
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