Anerkennung von Brandenburger Wesenstest in BaWü?? Weiß da jemand mehr? Möglich ??

mittlerweile gehen viele OA´s dazu über und wollen nochmal eine neue überprüfung mit dem neuen halter haben, ergo nochmal den WT machen.. denn in BW ist der test normalerweise hund gebunden und nicht hund/halter gebunden...

und dies finde ich nicht schlecht.. manchmal machen sie es formlos und wollen nur sehen, ob der neue halter auch klar kommt.. ( hatte ich schon )
 
  • 27. April 2024
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Hi Murphy3101 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Auch das Verlangen des Führungszeugnis ist nicht rechtens - die einzige Voraussetzung für einen WT ist der Nachweis einer Tollwutimpfung ;) Scheint aber gängige Praxis der unwissenden Gemeinden zu sein und ist im Vergleich zu einem neuen WT das kleinere (und billigere) Übel ;) FZ ist nur für die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes notwendig


- impfung
- versicherungsnachweis
- und wenn der hund noch keinen WT hat oder hatte, dann auch das führungszeugnis..;), denn ab dem 6.ten monat ist er über nacht zun kampfhund mutiert...:lol:
 
Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung in Stuttgart
Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.

Quelle:
 
Man möge das Gesetz lesen:



Das FZ ist demnach für die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderlich.

Ich wäre da inzwischen relativ schmerzfrei, weil normalerweise alle Gemeinden schlechter informiert sind als ein verantwortungsbewusster SoKa-Halter ;)
 
Lustich ist auch, das wir keine Haltererlaubnis zugeschickt bekommen haben. Das ist ja bekanntlich ein extra Wisch.
 
So nun sind wir schlauer. Ein nettes Gespräch mit dem zuständigen Amtsveterinär brachte Klarheit.
Er sagt sie müssen den WT anerkennen. Er sagte es sei unerheblich wo und mit wem der Hund den Test gemacht hat, weil in bawü der Test an den Hund gebunden ist und nicht an das Hund/Halter Gespann.
Somit ist es auch nicht rechtens wenn die Gemeinde bei Halter Wechsel auf einen neuen Test bestehen würde. Und das würde er auch nicht befürworten und der entsprechenden Gemeinde sagen dass sie dies nicht dürfen.
Und da sich unsere Verwaltungsvorschrift geändert hat müssen sie den Bundesland fremden WT eh anerkennen.
Und eine Haltegenehmigung wird bzw. muss nicht erteilt werden für einen Hund MIT WT, denn er gilt nicht mehr als gefährlich und somit ist eine Erlaubnisspflicht nicht mehr gegeben.
Ich weiß aber dass es Gemeinden gibt die es so handhaben. Ist aber laut unserem Amtsveterinär völlig falsch!

Nachher gehe ich den Hund anmelden zur Steuer und nehme den WT mit. Und in 4 Wochen zieht der Hund ein.
 
Zumindest der Amtsvet hats kapiert ;)

Ich meine aber, dass man auch mit bestandenem WT noch einen Schrieb der Gemeinde benötigt, der einen von der Erlaubnispflicht befreit. Denn theoretisch könnte die Gemeinde ja den WT anzweifeln und damit wäre Dein Hund wieder gefährlich. In Deinem östlichen Nachbarbundesland ist das definitiv so, in BW bin ich mir nicht sicher.

Also neben der Steuer zur Sicherheit doch nochmal beim Ordnungsamt bzw. Hauptamt reinschauen. ;)
 
Zumindest der Amtsvet hats kapiert ;)

Ich meine aber, dass man auch mit bestandenem WT noch einen Schrieb der Gemeinde benötigt, der einen von der Erlaubnispflicht befreit. Denn theoretisch könnte die Gemeinde ja den WT anzweifeln und damit wäre Dein Hund wieder gefährlich. In Deinem östlichen Nachbarbundesland ist das definitiv so, in BW bin ich mir nicht sicher.

Also neben der Steuer zur Sicherheit doch nochmal beim Ordnungsamt bzw. Hauptamt reinschauen. ;)

Also von so einem Schrieb habe ich bisher noch nichts gehört. Für unsere verstorbene Hündin haben wir auch keinen bekommen nach bestandenen WT.
Und für meinen Rüden auch nicht. Wir haben zur Anmeldung lediglich den WT vorgelegt und fertig wars.
Mit der Steuermarke habe ich ja dann den Beweis dass der WT des Hundes aktzeptiert wurde. (Achja, unser Steueramt arbeitet mit unserem Ordnungsamt eng zusammen, denn bei der Anmeldung meiner Hunde bekam ich als erstes einen Schrieb vom Ordnungsamt dass meine Hunde jetzt auch beim Ordnungsamt gemeldet sind bla bla bla...ist zwar selten kommt aber vor das Steueramt und Ordnungsamt eng zusammen arbeiten)
Klar kann die Gemeinde den WT anzweifeln, aber eben nur weil er in nem anderen BL gemacht wurde.
WT aus BaWü selbst dürfen die Gemeinden nicht anzweifeln, da sie ja vom Kreisamtsvet durchgeführt werden, also von einem verbeamteten Tierarzt.

Nunja, ich bespreche das noch mit meinem Mann wie wir vorgehen. Den Amtsvet haben wir als Rückenstärkung , sollte unser OA rum mucken...
 
War alles einfacher als gedacht. Unser Ordnungsamt aktzeptiert den Test. Es gab auch schonmal hier den Fall dass ein Hund mit Berliner Wesenstest hier in unsere Gemeinde zog. Auch hier wurde alles anerkannt. Unsere Gemeinde hält sich da an das Abkommen was bei der dt. Städtetagung beschlossen wurde.
Unser OA setzt sich jetzt nur noch kurz mit dem Ordnungsamt auseinander wo der Hund momentan gemeldet ist.
Und morgen bekommen wir dann bescheid was wir ausfüllen müssen, falls wir überhaupt was ausfüllen müssen.
Juhuu!!!
 
Und wir müssen nix ausfüllen. Wir bekommen nur einen Schrieb das der WT anerkannt wurde, weil das so ein riesen Ding mit 4 Seiten ist...und den kann ich ja schlecht gemäß Verordnung stets bei mir tragen...
 
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