Selbst wenn er durchfällt was ich nicht denke würde es dabei bleiben..es würde sich nichts ändern zu bisher....laut halteerlaubnis Gemeinde.
Bekam diese ja ohne WT weil er ihn nicht hatte durch vorbesitzer
Doch es würde sich etwas ändern - BaWü sieht die Haltung eines gefährlichen Hundes nicht vor, da so gut wie niemand die Kriterien für ein "berechtigtes Interesse" erfüllt.
Wenn der Hund den Test nicht besteht, bestätigt sich in BaWü mWn die Gefährlichkeit des Hundes und dann ist Essig.
Das soll keine Panikmache sein, aber BaWü ist da sehr streng in seinen Gesetzen.