VDH-Klage/Stellungnahmen etc.

bones

KSG-Bullizist™
15 Jahre Mitglied
Hallo!
Habe gestern Post vom VDH bekommen, es gibt neues Material zur Verfassungsklage.
Gutachten, Statistiken, Stellungnahmen... ich hab noch gar nicht alles durchgelesen. Hier ein "Schmankerl" aus der Stellungnahme des Bundesministerium des Innern:
"In dem vorbezeichneten Verfahren nehme ich namens der Bundesregierung wie aus der Anlage ersichtlich Stellung.[...]
Den genannten Rassen (Anm: Pit, Amstaff, Bulli, Staffbull) wird eine besonders niedrige Reizschwelle, grosse Kampfkraft und damit eine grosse Gefährlichkeit zugesprochen. Wegen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung zur Verwendung als Kampfhund verfügen sie über ein besonderes genotypisches Potential, das sich insbesondere auf die Beisskraft und -art auswirkt."
Das BMI stützt sich dabei auf Gutachten von Feddersen-Petersen ("Hunde dieser Rassen sind "unbestritten" potentiell "gefährlich") und vielen anderen Publikationen. Schön (
frown.gif
) ist auch die Beschreibung der fraglichen Rassen.
Hier ein paar Auszüge:

Bullterrier: "[...]der Hund kenne keine Beisshemmung, er spüre in Rage keinen Schmerz mehr und kämpfe bis zum Tod."

Amstaff: "[...]Sozialverhalten gegenüber Artgenossen unterentwickelt und sein Gefahrenpotential gross[...]

Pitbull: "Dieser[...] Hund wird durch den VDH als eindeutig der Gruppe der Kampfhunde zugehörig bezeichnet, einziges Ziel der Züchtung sei eine möglichst niedrige Aggressionsschwelle"

Staffbull: "[...] es handle sich darüber hinaus um einen zwar nicht sehr grossen, aber sehr kräftigen, wendigen Hund mit mächtigen Kiefern und unersättlichem Kampftrieb.[...] verwandelt sich der Stafford häufig vom Gentleman mit vorzüglichen Manieren zur Kampfhundemaschine, er ist dann tatsächlich zu allem fähig."

Alles in allem beste Bild-Manier, man hätte vielleicht tatsächlich Bild-Reporter die Stellungnahme schreiben lassen sollen. Weil's so schön war, hier ein Ausschnitt aus der Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei:
"Dafür, dass möglicherweise ähnlich gefährliche Hunderassen, wie etwa Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder der Deutsche Schäferhund, nicht in [...] (Anm: §123+§456) in Bezug genommenen landesrechtlichen Vorschriften enthalten sind, lassen sich vertretbare Gründe anführen:
Bei diesen Hunderassen handelt es sich um in Deutschland seit jeher gezüchtete und gehaltene Hunde, die in der Allgemeinheit dementsprechend eine höhere Akzeptanz geniessen, mehr oder minder weit verbreitet sind und als Schutz- und so genannte Gebrauchshunde für vielerlei Zwecke, besonders bei Polizei, Grenzschutz, Schutzdiensten und traditionell als Wach-, Such- und Blindenhunde verwendet werden. Demgemäss besteht bei Züchtern und Haltern von Hunden dieser Rassen ein grösserer Erfahrungsschatz bezüglich des Charakters und des möglichen Verhaltens des Hundes als bei Hunden anderer, in Deutschland erst in jüngerer Zeit heimischen Rassen. Die genannten Hunde sind zum Teil, auch in ihren Mischlingsformen, sehr weit verbreitet. Aufgrund ihrer langen Verwendung als Gebrauchs- und Schutzhunde konnte der Gesetzgeber somit ohne Verfassungsverstoss den Gesichtspunkt, dass bei diesen Hunden möglicherweise eine ähnliche Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt, geringer gewichten und zurückstellen."
In diesem Stil setzt sich Stellungnahme um Stellungnahme fort, die Beissstatistiken weisen eindeutig Mischlinge und DSH als "Haupttäter" aus, aber die Hundepopulationen werden so geschickt gedreht, dass überdurchschnittliche Vorfälle von Pit & Co herauskommen. Man hat halt Erfahrung mit den Gebrauchshunderassen, und weiss, wie man's drehen muss...
Nur mal am Rande, kennt irgendjemand eine Dogge bei der Polizei??? Oder im SchH? Mit Goliath als Helfer oder wie?
Gruss
bones


online.dll


'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von bones am 23. Mai 2002 editiert.]</font>
 
  • 16. Mai 2024
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Hi bones ... hast du hier schon mal geguckt?
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ohne Worte...
ich hoffe, das die Richter vom Bundesverfassungsgericht dieses Bildzeitungs-Geblubber nicht ernst nehmen.
So ein Käse...
Unglaublich, echt. Die vom IMS glauben mit Sicherheit auch noch an diesen geschriebenen Schwachsinn.
Wenn man keine vernünftigen Argumente hat, dann muß man mit sowas kommen...

Ich war letzten Donnerstag gerade wieder auf unserem Ordnungsamt, um meinen vermeitlichen Pitbull-Mix aus dem Tierheim in einen Amstaff umzuwandeln (habe ich anhand der alten Täto-Nr. und des GB-F herausgefunden). Ich fragte ihn, ob er denn schon einmal Probleme mit Kampfis gehabt hätte. Seine Antwort: Nein, mit sog. Kampfhunden habe er noch nie Probleme gehabt - nicht ein einziger Beißvorfall. Dafür hätte er ständig Probleme mit Schäferhunden und Rottweilern.
Tja, wenn das keine Aussage ist....
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Midivi:
ich hoffe, das die Richter vom Bundesverfassungsgericht dieses Bildzeitungs-Geblubber nicht ernst nehmen.
[/quote]

Ich fürchte, dass sie es doch ernst nehmen werden. Warum sollten sie gegen die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung, gegen die Politik und gegen die Massenmedien urteilen. Sie werden die Gutachten und Gegengutachten lesen, und befinden, dass das überragende Schutzbedürfnis der Bevölkerung (usw...) wichtiger ist als Hunde. Und patsch. Dann kannst Du mit einem Kampfi nur noch auswandern, oder einen guten teutschen Hund nehmen.

Micha (sehr pessimistisch, leider)
 
Ich dachte Frau Feddersen-Petersen sei für die Hunde?!?!?!?

Liebe Grüße

Nadine
imgProxy.asp
 
Hallo,

---------------------------------------------------Auszug von Stellungnahme BMI:

Demgemäss besteht bei Züchtern und Haltern von Hunden dieser Rassen ein grösserer Erfahrungsschatz bezüglich des Charakters und des möglichen Verhaltens des Hundes als bei Hunden anderer, in Deutschland erst in jüngerer Zeit heimischen Rassen. Die genannten Hunde sind zum Teil, auch in ihren Mischlingsformen, sehr weit verbreitet. Aufgrund ihrer langen Verwendung als Gebrauchs- und Schutzhunde konnte der Gesetzgeber somit ohne Verfassungsverstoss den Gesichtspunkt, dass bei diesen Hunden möglicherweise eine ähnliche Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt, geringer gewichten und zurückstellen."
-------------------------------------------------------
Ich müsste lachen, wenn es nicht zum Weinen wär.Ist es Aroganz, Dummheit,oder einfach nur Uneinsichtigkeit und Intoleranz.Die Beißstatistiken der Städte sagen doch alles
Jeder Halter eines Listis, der sich bemüht, man kann schon sagen abmüht,das Image der Rassen in der Bevölkerung zu steigern und ein bißchen Toleranz um ein gutes Miteinander zu schaffen bekommt hier auf gut Deutsch ein volles Brett in die Fresse (entschuldigt bitte meine Ausdrucksweise).
Ich wollte eigentlich noch weiter zu diesem Thread schreiben, kann ich nicht mehr, muß das erstmal verarbeiten, bin baff.

Hanibal

imgProxy.asp
 
Wieso erinnert mich der Wortlaut der Stellungnahme des Bundesinnenministers so verdammt an das Urteil vom BVerwG in Berlin und andere Gerichte, die dort "abgekupfert" haben?

*grübelnd*

Beckersmom
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