Hallo!
Habe gestern Post vom VDH bekommen, es gibt neues Material zur Verfassungsklage.
Gutachten, Statistiken, Stellungnahmen... ich hab noch gar nicht alles durchgelesen. Hier ein "Schmankerl" aus der Stellungnahme des Bundesministerium des Innern:
"In dem vorbezeichneten Verfahren nehme ich namens der Bundesregierung wie aus der Anlage ersichtlich Stellung.[...]
Den genannten Rassen (Anm: Pit, Amstaff, Bulli, Staffbull) wird eine besonders niedrige Reizschwelle, grosse Kampfkraft und damit eine grosse Gefährlichkeit zugesprochen. Wegen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung zur Verwendung als Kampfhund verfügen sie über ein besonderes genotypisches Potential, das sich insbesondere auf die Beisskraft und -art auswirkt."
Das BMI stützt sich dabei auf Gutachten von Feddersen-Petersen ("Hunde dieser Rassen sind "unbestritten" potentiell "gefährlich") und vielen anderen Publikationen. Schön (
) ist auch die Beschreibung der fraglichen Rassen.
Hier ein paar Auszüge:
Bullterrier: "[...]der Hund kenne keine Beisshemmung, er spüre in Rage keinen Schmerz mehr und kämpfe bis zum Tod."
Amstaff: "[...]Sozialverhalten gegenüber Artgenossen unterentwickelt und sein Gefahrenpotential gross[...]
Pitbull: "Dieser[...] Hund wird durch den VDH als eindeutig der Gruppe der Kampfhunde zugehörig bezeichnet, einziges Ziel der Züchtung sei eine möglichst niedrige Aggressionsschwelle"
Staffbull: "[...] es handle sich darüber hinaus um einen zwar nicht sehr grossen, aber sehr kräftigen, wendigen Hund mit mächtigen Kiefern und unersättlichem Kampftrieb.[...] verwandelt sich der Stafford häufig vom Gentleman mit vorzüglichen Manieren zur Kampfhundemaschine, er ist dann tatsächlich zu allem fähig."
Alles in allem beste Bild-Manier, man hätte vielleicht tatsächlich Bild-Reporter die Stellungnahme schreiben lassen sollen. Weil's so schön war, hier ein Ausschnitt aus der Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei:
"Dafür, dass möglicherweise ähnlich gefährliche Hunderassen, wie etwa Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder der Deutsche Schäferhund, nicht in [...] (Anm: §123+§456) in Bezug genommenen landesrechtlichen Vorschriften enthalten sind, lassen sich vertretbare Gründe anführen:
Bei diesen Hunderassen handelt es sich um in Deutschland seit jeher gezüchtete und gehaltene Hunde, die in der Allgemeinheit dementsprechend eine höhere Akzeptanz geniessen, mehr oder minder weit verbreitet sind und als Schutz- und so genannte Gebrauchshunde für vielerlei Zwecke, besonders bei Polizei, Grenzschutz, Schutzdiensten und traditionell als Wach-, Such- und Blindenhunde verwendet werden. Demgemäss besteht bei Züchtern und Haltern von Hunden dieser Rassen ein grösserer Erfahrungsschatz bezüglich des Charakters und des möglichen Verhaltens des Hundes als bei Hunden anderer, in Deutschland erst in jüngerer Zeit heimischen Rassen. Die genannten Hunde sind zum Teil, auch in ihren Mischlingsformen, sehr weit verbreitet. Aufgrund ihrer langen Verwendung als Gebrauchs- und Schutzhunde konnte der Gesetzgeber somit ohne Verfassungsverstoss den Gesichtspunkt, dass bei diesen Hunden möglicherweise eine ähnliche Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt, geringer gewichten und zurückstellen."
In diesem Stil setzt sich Stellungnahme um Stellungnahme fort, die Beissstatistiken weisen eindeutig Mischlinge und DSH als "Haupttäter" aus, aber die Hundepopulationen werden so geschickt gedreht, dass überdurchschnittliche Vorfälle von Pit & Co herauskommen. Man hat halt Erfahrung mit den Gebrauchshunderassen, und weiss, wie man's drehen muss...
Nur mal am Rande, kennt irgendjemand eine Dogge bei der Polizei??? Oder im SchH? Mit Goliath als Helfer oder wie?
Gruss
bones
'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von bones am 23. Mai 2002 editiert.]</font>
Habe gestern Post vom VDH bekommen, es gibt neues Material zur Verfassungsklage.
Gutachten, Statistiken, Stellungnahmen... ich hab noch gar nicht alles durchgelesen. Hier ein "Schmankerl" aus der Stellungnahme des Bundesministerium des Innern:
"In dem vorbezeichneten Verfahren nehme ich namens der Bundesregierung wie aus der Anlage ersichtlich Stellung.[...]
Den genannten Rassen (Anm: Pit, Amstaff, Bulli, Staffbull) wird eine besonders niedrige Reizschwelle, grosse Kampfkraft und damit eine grosse Gefährlichkeit zugesprochen. Wegen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung zur Verwendung als Kampfhund verfügen sie über ein besonderes genotypisches Potential, das sich insbesondere auf die Beisskraft und -art auswirkt."
Das BMI stützt sich dabei auf Gutachten von Feddersen-Petersen ("Hunde dieser Rassen sind "unbestritten" potentiell "gefährlich") und vielen anderen Publikationen. Schön (

Hier ein paar Auszüge:
Bullterrier: "[...]der Hund kenne keine Beisshemmung, er spüre in Rage keinen Schmerz mehr und kämpfe bis zum Tod."
Amstaff: "[...]Sozialverhalten gegenüber Artgenossen unterentwickelt und sein Gefahrenpotential gross[...]
Pitbull: "Dieser[...] Hund wird durch den VDH als eindeutig der Gruppe der Kampfhunde zugehörig bezeichnet, einziges Ziel der Züchtung sei eine möglichst niedrige Aggressionsschwelle"
Staffbull: "[...] es handle sich darüber hinaus um einen zwar nicht sehr grossen, aber sehr kräftigen, wendigen Hund mit mächtigen Kiefern und unersättlichem Kampftrieb.[...] verwandelt sich der Stafford häufig vom Gentleman mit vorzüglichen Manieren zur Kampfhundemaschine, er ist dann tatsächlich zu allem fähig."
Alles in allem beste Bild-Manier, man hätte vielleicht tatsächlich Bild-Reporter die Stellungnahme schreiben lassen sollen. Weil's so schön war, hier ein Ausschnitt aus der Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei:
"Dafür, dass möglicherweise ähnlich gefährliche Hunderassen, wie etwa Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder der Deutsche Schäferhund, nicht in [...] (Anm: §123+§456) in Bezug genommenen landesrechtlichen Vorschriften enthalten sind, lassen sich vertretbare Gründe anführen:
Bei diesen Hunderassen handelt es sich um in Deutschland seit jeher gezüchtete und gehaltene Hunde, die in der Allgemeinheit dementsprechend eine höhere Akzeptanz geniessen, mehr oder minder weit verbreitet sind und als Schutz- und so genannte Gebrauchshunde für vielerlei Zwecke, besonders bei Polizei, Grenzschutz, Schutzdiensten und traditionell als Wach-, Such- und Blindenhunde verwendet werden. Demgemäss besteht bei Züchtern und Haltern von Hunden dieser Rassen ein grösserer Erfahrungsschatz bezüglich des Charakters und des möglichen Verhaltens des Hundes als bei Hunden anderer, in Deutschland erst in jüngerer Zeit heimischen Rassen. Die genannten Hunde sind zum Teil, auch in ihren Mischlingsformen, sehr weit verbreitet. Aufgrund ihrer langen Verwendung als Gebrauchs- und Schutzhunde konnte der Gesetzgeber somit ohne Verfassungsverstoss den Gesichtspunkt, dass bei diesen Hunden möglicherweise eine ähnliche Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt, geringer gewichten und zurückstellen."
In diesem Stil setzt sich Stellungnahme um Stellungnahme fort, die Beissstatistiken weisen eindeutig Mischlinge und DSH als "Haupttäter" aus, aber die Hundepopulationen werden so geschickt gedreht, dass überdurchschnittliche Vorfälle von Pit & Co herauskommen. Man hat halt Erfahrung mit den Gebrauchshunderassen, und weiss, wie man's drehen muss...
Nur mal am Rande, kennt irgendjemand eine Dogge bei der Polizei??? Oder im SchH? Mit Goliath als Helfer oder wie?
Gruss
bones
'A dog is NOT "almost human" and I know of no greater insult to the canine species than to describe it as such.' (John Holmes)
<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von bones am 23. Mai 2002 editiert.]</font>