Trotz OLG-Urteil weiter Leinenzwang für alle Hunde

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Von Ludwig Jovanovic

Grefrath. In Grefrath dürfen Hunde nicht frei laufen. Das Oberlandgericht Hamm hat eine solche rigorose Verordnung für unverhältnismäßig erklärt, doch die Politiker stellen sich stur.

Hans-Werner Holzheuer ist sauer. Wenn er mit seiner Berner Sennerhündin Jule in Grefrath vor die Tür geht, muss er sie an die Leine nehmen. Die dreieinhalb Jahre alte Hundedame darf nicht frei laufen - vollkommen egal, wo in der Niersgemeinde Holzheuer mit ihr spazieren geht. "Die Verordnung gilt für alle Hunde vom Dackel bis zu meiner Jule. Das ist Tierquälerei", sagt der Grefrather.

Und das Oberlandgericht Hamm gibt ihm recht. Schon seit dem 8. April 2001 wurde dort eine generelle Anleinpflicht ohne zeitliche und räumliche Ausnahme und ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunde für unverhältnismäßig erklärt.

Während Nettetal darum die generelle Anleinpflicht im November bereits aufgehoben hat, müssen alle Hunde auf dem Gebiet der Niersgemeinde auch weiterhin auf ihre Freiheit verzichten. "Und daran ist nicht die Verwaltung schuld, sondern die Politik", schüttelt Holzheuer den Kopf.

Tatsächlich wollte die Gemeinde die seit 1999 bestehende Verordnung lockern, bevor Gerichte Einspruch erheben. Hunde sollten nicht nur auf Privatgrundstücken, sondern auch außerhalb bebauter Ortsteile frei laufen können. Einschränkungen sollten nur noch für "Kampfhunde" gelten. In den Gemeinderat wurde ein entsprechender Antrag der Verwaltung eingebracht.

Doch die Mehrheit der Politiker lehnte das ab - und gerät womöglich bald mit dem Gesetz in Konflikt. Trotzdem fühlt sich zum Beispiel Ratsherr Werner Reckermann von der SPD im Recht. Er will von der Verwaltung konkrete Vorschläge hören, wo genau die Tiere von der Leine dürfen. "Die können doch nicht überall frei laufen.


Auf Wirtschaftswegen zum Beispiel sind nicht nur Landwirte, sondern auch Jogger, Inline-Skater oder Spaziergänger unterwegs", sagt Reckermann. "Wenn ein Hund auf die zu läuft, stehen die stramm oder erschrecken sich."

Außerdem würde frei laufende Hunde überall ihr "Geschäft erledigen und Haufen hinterlassen". Darum sei er gegen eine Lockerung der Verordnung. "Ich habe selbst einen Pudel, und der ist noch nie ohne Leine gelaufen", erzählt Reckermann, "das geht doch."

Auch Klaus Mäurers von der CDU-Fraktion ist gegen eine Aufhebung des Leinenzwangs. "Das Land selbst hat die Hunde-Verordnung verschärft", meint er. "Warum sollen wir sie jetzt lockern!?" Außerdem gehe es nicht an, dass Hundehalter auf der einen Seite ihre Tauglichkeit beweisen müssten, auf der anderen Seite die Gemeinde dann aber die Hunde einfach von der Leine lassen sollte.

Holzheuer sieht das anders. Für ihn bedeutet Grefraths genereller Leinenzwang eine Tierquälerei. "Diese Verordnung ist einmalig im Kreis Viersen, vielleicht sogar in ganz NRW." Für eine Lockerung wären alle Hundehalter dankbar, die ihre Tiere artgerecht halten.


Aber selbst wenn es bei ihr bliebe, sei die Gemeinde dazu verpflichtet Auslauf-Flächen für Hunde als Ausgleich auszuweisen. "Noch besser wäre natürlich eine Lockerung", sagt Hans-Werner Holzheuer überzeugt. Der Grefrather möchte sich weitere Schritte überlegen, wenn die Volksvertreter sich weiterhin stur stellen.



feliz navidad y feliz ano nuevo la loca

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