Entschuldige mal bitte, HIER ist NICHT die Rede von irgendeiner lächerlichen, tendenziösen Fake-Story aus den sozialen Netzwerken von Kleinkinder-fressenden-Asylanten, die jeder normale, des Denkens fähige Mensch auf den ersten Blick als solche erkennen kann, sondern wir sprechen von 1000 oder gar 1500 MÄNNERN, die gemeinschaftlich und systematisch NACHWEISLICH schwere Verbrechen verübt haben.
Und du bist sicher, dass du mit dem Kopf denkst?
Mal ganz ehrlich, zu einer objektiven Untersuchung so einer Tat gehört es neutral, sachlich und kritisch in alles Richtungen zu ermitteln.
Ich kann, dadurch, dass du mit nur immer wieder vorhältst, ich würde die Tat herab spielen, dass du in irgendeiner Weise wert darauf legst heraus zu finden/ zu erfahren , wer das gemacht hat, es steht für dich bereits fest.
Sorry, das ist nicht mein Ding so an ein Thema ran zu gehen!
Nein, ist es nicht. Zu den strafrechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung hat Paulemaus ja schon was geschrieben. Wobei ich meinte, es wären sogar drei, nicht zwei Jahre Strafmaß Voraussetzung für eine Abschiebung.Einen "Nicht-Staatsangehörigen" könnten wir aber daraufhin des Landes verweisen - oder eben bereits im Vorfeld sehr genau darauf achten, daß Leute, bei denen "gewisse Tendenzen" womöglich schon erkennbar sind, nicht einreisen, bzw. hier leben dürfen. Ganz einfach, eigentlich.
Wenn aber wie hier Raub dazu kommt, könnte es evtl. doch was werden.Selbst wenn sie die Täter ermitteln, wird ihnen nichts passieren.
Zumindest nicht bezüglich ihres Asylantrages.
Der darf wegen krimineller Aktivitäten nur abgelehnt werden, wenn auf das Vergehen eine Gefängnisstrafe vom mehr als 2 Jahren steht.
Mit S.exueller Belästigung wird das nüscht mit den 2 Jahren....
Was genau meinst du mit "nichts passiert"? Haft unter zwei Jahren ist in deinen Augen nichts und somit ein Freibrief?Genau das ist es, was bei vielen Menschen Unmut auslöst.
Warum sind die Leute dann noch hier, wenn sie schon vorher auffällig geworden sind?
Ich verstehe an diesem Punkt die Gesetzgebung überhaupt nicht und kann verstehen, dass Leute sich deswegen sorgen.
Es ist ja quasi ein Freibrief, wenn bei Delikten unter 2 Jahren Haft nichts passiert.
Aber es wurde ja nicht zufällig hier in den Asylbewerberfred gestellt und somit die Verbindung zur Flüchtlingsproblematik postuliert.Für mich hat es mit der Flüchtlingsproblematik nur am Rande etwas zu tun, mit strenggläubigen Muslimen rein gar nichts, die wären nämlich nicht besoffen durch die Straßen gezogen, aber es ist ein Problem das man angehen muss.
Und mein Ding ist es nicht, schon längst feststehende Tatsachen herunterzuspielen und Leute in Schutz zu nehmen, die anderen Gewalt angetan haben. So einfach ist das.
Entschuldige mal. aber von "schweren Verbrechen" kann nach derzeitigem Kenntnisstand definitiv - mit Ausnahme der aus Köln gemeldeten Vergewaltigung - nicht die Rede sein. Taschendiebstahl, Raub, Belästigung und Nötigung sind Straftaten, und keine Bagatellen, aber "schwere Verbrechen" sind es in strafrechtlicher Hinsicht nicht.
Und was diese Vergewaltigung angeht, muss man leider sagen: Bei so einer Großveranstaltung, wo ja nicht nur diese angeblich 1000 Leute anwesend waren, sondern sogar in der Menschenmenge untergingen und verschwinden konnten (womit man sich ja ausrechnen kann, wie viele Leute in teils alkoholisiertem Zustand dann insgesamt anwesend waren), ist das leider mit oder ohne anwesende Nordafrikaner nicht ungewöhnlich viel.
Taschendiebstahl, Raub, Belästigung und Nötigung sind Straftaten, und keine Bagatellen
Du würdest also das ... als Kavaliersdelikte, oder schlimmstenfalls Kleinkriminalität einstufen?
Ich staune, wie schon wieder heruntergespielt wird. Und ausgerechnet von dir, lekto, hatte ich das nicht erwartet. Du würdest also das von den Betroffenen und auch der Polizei beschriebene "Formieren" von Gruppen zu etwa 100 Männern aus dieser ca. 1000-Mann-starken Gruppe und das gezielte "Einkreisen", Bedrängen, Belästigen und Bestehlen von MINDESTENS 90 (!!!)Frauen (Aussage einer Betroffenen: "Sie steckten uns Finger in alle Körperöffnungen." !!!) als Kavaliersdelikte, oder schlimmstenfalls Kleinkriminalität einstufen? Das kann doch nicht dein Ernst sein.
Raub ist ein Verbrechen. Es gibt darüber hinaus den Tatbestand des schweren Raubes. Vielleicht wäre der dann ein schweres Verbrechen. Die Definition "schweres Verbrechen" hab ich jetzt im Strafrecht nicht gefunden.
Doch, das wird gemacht.
Auch von Dir, wenn Du mal eben auf den Artikel "belästigung am Arbeitsplatz verweist"
Oder das Ganze mit dem Oktoberfest verglichen wird.
Manchmal fasse ich mir an den Kopf, wie viel hier relativiert wird.
Nicht ganz so, laut dem verlinkten Bericht auf Tagesschau.de. Dort heißt esEntschuldige mal bitte, HIER ist NICHT die Rede von irgendeiner lächerlichen, tendenziösen Fake-Story aus den sozialen Netzwerken von Kleinkinder-fressenden-Asylanten, die jeder normale, des Denkens fähige Mensch auf den ersten Blick als solche erkennen kann, sondern wir sprechen von 1000 oder gar 1500 MÄNNERN, die gemeinschaftlich und systematisch NACHWEISLICH schwere Verbrechen verübt haben.
Für mich ist es durchaus ein Unterschied, ob 1000 Männer Straftaten begehen oder 40 aus einer Gruppe von 1000.Aus dieser Menschenmenge heraus hätten sich Gruppen von mehreren Männern gebildet, die gezielt Frauen umzingelt, bedrängt und ausgeraubt haben. Insgesamt sollen etwa 40 Männer an den Übergriffen beteiligt gewesen sein.