selbst die FCI Papiere werden nicht mehr lange etwas gelten. man ist dabei, die größe des minis als ausschlagebend zu bewerten. viele minis haben über 40 cm und fallen dann bald unter den WT.
der standard sagt 35,5 cm aus, dies haben die wenigsten minis. deshalb sollte sie sich mit einem der vereine ( DCBT oder GBF ) in verbindung setzen und die größe der eltern abfragen.
Du hast Recht damit, dass man sich zukünftig auch um die Größe erheblich mehr Gedanken wird machen müssen, aber um hier einem möglichen Missverständnis vorzubeugen, Papiere vom VDH/FCI wären dann zukünftig egal, wenn der Hund größer ausfällt und Mann könne sich dann auch genauso gut einen "großen" Mini ohne Papiere holen und den dann halt nachträglich mit Auflagen halten...
Rechtlich betrachtet bzw. die eigene Position gegenüber Behörden sieht ohne Zweifel im Streitfall bzw. im "Notfall" besser aus, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen einen Mini erworben hat und sein Möglichstes getan hat, um sicher zu stellen, dass es auch ein Mini ist bzw. auch ein Mini am Ende wird.
Man hat nachweislich nichts Böses im Schilde geführt und absichtlich Gesetze hintergangen, wenn man sich einen Mini beim VDH/FCI Züchter holt, zusätzlich die Elterntiere die entsprechende Größe ausgewiesen haben etc. Tauche ich dagegen mit einem "zu grossen Mini" ohne Papiere auf, dessen Herkunft ich im ungünstigsten Fall nicht einmal nachweisen kann, werde ich mir ziemlich sicher den Vorwurf gefallen lassen müssen, bewusst einen "Listenhund" illegal angeschafft zu haben.
Der entscheidende Unterschied kann sein, dass ich in dem einen Fall meinen Hund behalten darf, wenn ich die Auflagen des Amtes erfülle und im anderen Fall eventuell den Hund im Tierheim abgeben darf und nicht mehr wieder bekomme.
Ich habe meinen Mini damals zum Beispiel auf Empfehlung des Amtes beim VDH Züchter erworben und ihn unter Vorlage der Papiere als solchen auch bestätigt bekommen. Ich würde heute auf mein Recht auf "Vertrauensschutz" klagen bzw. bestehen. Da das Recht der Allgemeinheit auf Sicherheit bzw. Schutz vor "gefährlichen Hunden" sicher vor meinem Recht an meinen, im guten Glauben erworbenen Hund geht, müsste ich vielleicht trotzdem einen WT und die sonstigen Auflagen erfüllen, aber man könnte sicher nur schwer mir die Haltung nachträglich verbieten, weil sich Gesetze geändert haben, oder sich nachträglich andere Gesetze auf meine Situation auswirken.
Unabhängig all dieser rechtlichen Aspekte, dürfte ich auch ansonsten auf deutlich weniger Verständnis und Entgegenkommen bei Behörden und Gerichten stoßen, wenn ich "fahrlässig" einen zu großen Mini erworben habe. Genauso dürfte sich dies auch auf hilfreiche bzw. Hilfe anbietende Stellen wie Rassegutachter, Tierschutzvereine etc. auswirken. Denke ich zumindest. Ich würde zumindest eher jemandem dabei helfen, seinen Hund behalten zu dürfen, von dem ich weiß, dass er ohne mutwilliges oder fahrlässiges Dazutun seinen Hund in so eine Lage gebracht hat, als jemandem zu helfen, dem es bereits beim Erwerb des Hundes wichtiger war, Geld zu sparen, als an das Wohl seines Hundes zu denken, oder der sich darum keine Gedanken gemacht hat.
Das eine ist dann wohl eher das, was man einen unzuverlässigen Halter nennt und dem anderen wird man wohl eher die Zuverlässigkeit glauben.
Wie auch immer, sind das alles bisher Spekulationen und mögliche Szenarien. Wahrscheinlich ist, dass die Haltung des Minis in Zukunft irgendwie geregelt sein wird. Ich zumindest versuche mich nach bestem Gewissen und nach besten Möglichkeiten vorzubereiten und gut zu positionieren.
Wer schlau ist und seinen Hund nicht unnötig gefährden will, holt sich einen VDH/FCI Mini bei Züchtern, die mit entsprechend kleinen Hunden züchten.
Nur meine Meinung.