Genau so sieht es aus Mädels. Keine Ahnung von Hunden aber hier nen Maxen machen, aber das ist eben der Weiberverein der KSG. Sagt ihr das eigentlich auch öffentlich, was ihr hier so schreibt?
Man kann einne Hund in ganz D befreien, wenn er ein Diensthund ist bei gewissen Stellen. Dann zahlt man weder Steuern für den Hund, noch gilt er als gefährlicher Hund. Polizeihunde, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, teilweise Therapiehunde, Rettungshunde teilweise usw.
Sowas sollte man doch als selbsternannte KSG Hundefachfrau wissen
Aber nein, ihr wollt nur pöbeln.
Fett hervorgehoben von mir
ja, ich möchte auch pöbeln
Bübchen, ganz Gallien (äh, Deutschland) ? nein, nicht mal in ganz Brandenburg kannste von Steuer befreien
so als Beispiel, falls sich (Dir) der Text erschliesst
ums Dir einfacher zu machen § 6 der Steuersatzung
als selbsternannte Lesefachfrau
Shut up
und verschone uns mit leicht widerlegbaren Halb (Nicht ?)wissen.
leider "muß" ich antworten, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu dem oben geschriebenen zu bilden
ich hoffe der Link funktioniert