wegen der neuen (besch....enen) besuchshunderegelung in hessen, kopier ich einfach mal den text von unserer heike hier rein:
"HundeVO Hessen:
"Bei einem nicht länger als vier Wochen dauernden Aufenhalt des Hundes mit einer Begleitperson in Hessen ist der Sachkundenachweis entbehrlich,wenn der Hund mit einer Vorrichtung geführt wird, die das Beißen zuverlässig verhindert."
Dieser VO-Passus bedeutet - für die 9 in Hessen gelisteten Rassen:
Für in Hessen gelistete Rassen, die aber NICHT im HeimatBL gelistet sind also OHNE Auflagen in ihrem BL leben und infolgedessen weder WT noch SK vorweisen können, müssen einen MK tragen.
Für den RUN heißt es außerdem: wenn ein SKN vorliegt, der Hundeführer den SKN aber nicht mit sich führt, muss der Hund auch einen MK tragen.
Umkehrschluss für Besuchshund:
In Hessen gelistete Rassen (älter als 15 Mo)
mit in ihrem BL absolvierten WT+SKN sind maulkorbbefreit!!"