wegen der neuen (besch....enen) besuchshunderegelung in hessen, kopier ich einfach mal den text von unserer heike hier rein:
"HundeVO Hessen:
"Bei einem nicht länger als vier Wochen dauernden Aufenhalt des Hundes mit einer Begleitperson in Hessen ist der Sachkundenachweis entbehrlich,wenn der Hund mit einer Vorrichtung geführt wird, die das Beißen zuverlässig verhindert."
Dieser VO-Passus bedeutet - für die 9 in Hessen gelisteten Rassen:
Für in Hessen gelistete Rassen, die aber NICHT im HeimatBL gelistet sind also OHNE Auflagen in ihrem BL leben und infolgedessen weder WT noch SK vorweisen können, müssen einen MK tragen.
Für den RUN heißt es außerdem: wenn ein SKN vorliegt, der Hundeführer den SKN aber nicht mit sich führt, muss der Hund auch einen MK tragen.
Umkehrschluss für Besuchshund:
In Hessen gelistete Rassen (älter als 15 Mo)
mit in ihrem BL absolvierten WT+SKN sind maulkorbbefreit!!"
Ich (bzw. wir) habe nach dem Hick-Hack damals mit der herzallerliebsten Frau Stecher-Löbig die SK in Hessen gemacht wg. Holly, damit sie dort unbedarft Gassi gehen DARF *hmpf* Allerdings wurde die SK nur von uns abgelegt ohne Hund... Holly war zwar dabei, wurde dabei aber nicht beurteilt...
Heisst das nun im Klartext, dass sie KEINEN MK braucht ? Oder doch ? Und reicht also die Maulschlaufe nicht, sie muss einen geschlossenen MK tragen ?
Sollte sie einen geschlossenen MK anziehen müssen, werde ich mir das - ganz ehrlich - noch mal guuuut überlegen... sie ist sowas nicht gewöhnt und wenn dann nur kurzzeitig... Maulschlaufe würde ich mir noch gefallen lassen... aber MK... ich weiss nicht...
@ SD: Dass Hund tollwutgeimpft sein soll/muss, davon gehe ich doch mal schwer aus... jetzt sag´ mir nicht, dass Deine Hunde NICHT geimpft sind ?!?!!?!?