wenn man der deutschen sprache nicht mächtig ist war gemeint...versucht es mal noch freudlich rüber zu bringen...
Der Typ vom amt meint es paßt und dann paßt es schon...
Hab ich auf S. 2 schon gesagt, hindert manche Leute aber nicht daran... ... unfassbar.Nun ja, jeder blamiert sich so gut er kann.
Vertippen. Ach so. Ja klar.vertippen darf man sich wohl nicht*ohmeingott*
was ich hier will? es gibt hier auch leute die sich normal mit mir austauschen können...
peinlich finde ich es wie ihr euch aufführt.
wenn man der deutschen sprache nicht mächtig ist war gemeint...versucht es mal noch freudlich rüber zu bringen...
Der Typ vom amt meint es paßt und dann paßt es schon...
Wie bereits mehrfach und ausführlich gesagt und belegt ...
Und über die deutsche Sprache solltest Du hier besser nicht diskutieren wollen.
Bringt doch alles nix hier. Siehst Du das anders?
Chatchat: Den Sachkundenachweis muss der machen, auf den der Hund angemeldet ist/wird - also der offizielle Halter des Tieres. Spazieren gehen, kümmern etc. darf sich "jedermann" ab einem gewissen Alter, auch ohne Sachkunde - ist ja nicht so wie bei den Anlagehunden.
Wenn ihr per Steuerbescheid nachweisen konntet, das ihr (persönlich) 16 Jahre lang einen Hund besessen habt, ist das doch ganz klar. OdinBaby hat aber keinen Hund besessen, sondern ihre Eltern.
Jesses.
Mods, kann bitte einer dieses schwachsinnige Drama beenden?! Das ist doch blamabel.
vertippen darf man sich wohl nicht*ohmeingott*
was ich hier will? es gibt hier auch leute die sich normal mit mir austauschen können... peinlich finde ich es wie ihr euch aufführt.
Netter Zug von dir, "Stimme der Vernunft".Wer weiss, vielleicht stellt sich ja heraus, dass OdinBaby 'ne ganz nette ist, wenn man die fachlichen Fragen einfach als Tabu deklariert und diese bei Unterhaltungen komplett aussen vorlaesst... (das nurmal so als Denkanstoss).
Christy, auf welche Frage soll ich antworten?
Ich finde es einfach unmöglich, wie leichtfertig man als Hundehalter anderen Hundehaltern direkt mit dem Ordnungsamt droht, weil dieser leider mal nicht aufgepaßt hat...
*Kopfschüttelnd*
[
Ich bin mir sicher, das Du nichts dafür kannst, den für Dich relevanten Gesetzestext richtig zu lesen und zu interpretieren. Auch dann nicht, wenn man ihn dir zigfach vorkaut, auseinander nimmt und in für Dich brauchbare Häppchen serviert. Ist auch schwer! *zugeb* Das Du im Umkehrschluss und durch Überforderung mit Agressionen, Trotz und Ignoranz reagierst - vor allem den Usern gegenüber, welche Dir (immer und immer wieder) seitenweise versuchen, zur Seite zu stehen und Dir Dinge nahe zu bringen, ist vollkommen verständlich. Tut mir sehr leid für Dich.
@Odinbaby
Ich versuchs nochmal :
1.)
Hovi hat Dir mindestens 3x die Frage gestellt, WAS GENAU der Berner gemacht hat, von dem Du behauptest, Du "hättest gehört, er habe einen Retriever -langgemacht-" !!! Was heisst langemacht, war der Retriever beim TA, lebt er noch ? Wann war das ? Was hat der Besitzer des Retrievers unternommen ? WEISST DU DA WAS ODER IST DAS HÖRENSAGEN AUS DRITTER VIERTER ZWANZIGSTER QUELLE ?????
2.)
Hast DU Dich mal vernünftig KONKRET informiert, ob Du Deinen Hund ordnungsgemäss mit allen Voraussetzungen angemeldet hast ? KONKRET informiert heisst nicht, irgendwen fragen, dessen Tante die Cousine des Beamten beim OA kennt....
3.)
Dir wurde hier schon x-mal empfohlen, ein GESPRÄCH mit dem BESITZER des Berners zu führen, WARUM ZUM TEUFEL MACHST DU DAS NICHT ? Du wartest offensichtlich "auf das nächste Mal". WARUM ?
Da rief er zum Schluß immer seiner Frau zu:
"Wo iss'n des Hirn.... ?"
Sie zurück: "Do, wos hie g'hert...."
Er zurück: "Des glab i net...."
Richtig, denn das eine ergibt sich aus dem anderen : hat man vor 2001 schon 20/40 Hunde gehabt, dann wurde dies anerkannt (Haltung länger als 3 Jahre). Wenn man sich nach 2001 den ersten 40/20 Hund angeschafft hat, dann musste man den Test machen. ABER (und das sollte man nicht vergessen(Quelle: )Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sind:
- Pflicht zur Anzeige der Haltung,
- Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen,
- Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte,
- Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit,
- Haftpflichtversicherung für den Hund,
- Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip,
- Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im öffentlichen Verkehrsraum.
Demnach hätte der Goldie auf OdinBaby angemeldet sein müssen und zwar vor Inkrafttreten des LHG NRW. Ansonsten müsste sie einen Sachkundenachweis machen. Siehe auch: Landeshundegesetz NRW §11/4.