Karinrolf
10 Jahre Mitglied
Hallo,
wir wohnen in einem kleinen Teilort in Hohenlohe (Baden-Württemberg) und sind hier von Feldern, Wiesen und Wäldern umgeben. Jetzt wurden auf einmal rund um unseren Ort an den Feldwegen Schilder aufgestellt und heute auch noch durch die Stadtverwaltung im Amtsboten mitgeteilt, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit von März bis August nur an der Leine laufen dürfen (ausgenommen Jagd- und Polizeihunde). Zuwiderhandlungen würden zur Anzeige gebracht. Auf unsere Beschwerde bei der Stadtverwaltung hin hieß es, dass die Schilder vom Jagdaufseher falsch angebracht wurden, sollten an Waldränder und Anfänge von Waldwegen. Jetzt sollen die Schilder auf einmal stehen bleiben. Die Sache ist die, dass der Jagdaufseher seinen Hund (der überhaupt nicht gehorcht) am Anfang des Weges aus dem Auto lässt, den Hund den kompletten Weg hinter dem Auto herrennen lässt und am Ende des Weges wieder einsteigen. Wir wissen, dass in BW keine Leinenpflicht außerhalb der Ortschaft herrscht und auch die Begleitperson, der der Hund folgen soll vorgeschrieben ist. Meine Frage ist jetzt die, ob die Stadtverwaltung die Befugnis hat dies einfach eigenmächtig anzuordnen. Die Schilder sind nur in unserem Teilort aufgestellt, weder im anderen Teilort noch im Hauptort. Das übergeordnete Ordnungsamt konnte mir bisher auch noch keine Antwort geben. Die Wege sind teilweise bis zu 500 m. vom Waldrand entfernt. Könnt ihr mir hier weiterhelfen wie ich dagegen vorgehen kann?
Vielen Dank
Karin
wir wohnen in einem kleinen Teilort in Hohenlohe (Baden-Württemberg) und sind hier von Feldern, Wiesen und Wäldern umgeben. Jetzt wurden auf einmal rund um unseren Ort an den Feldwegen Schilder aufgestellt und heute auch noch durch die Stadtverwaltung im Amtsboten mitgeteilt, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit von März bis August nur an der Leine laufen dürfen (ausgenommen Jagd- und Polizeihunde). Zuwiderhandlungen würden zur Anzeige gebracht. Auf unsere Beschwerde bei der Stadtverwaltung hin hieß es, dass die Schilder vom Jagdaufseher falsch angebracht wurden, sollten an Waldränder und Anfänge von Waldwegen. Jetzt sollen die Schilder auf einmal stehen bleiben. Die Sache ist die, dass der Jagdaufseher seinen Hund (der überhaupt nicht gehorcht) am Anfang des Weges aus dem Auto lässt, den Hund den kompletten Weg hinter dem Auto herrennen lässt und am Ende des Weges wieder einsteigen. Wir wissen, dass in BW keine Leinenpflicht außerhalb der Ortschaft herrscht und auch die Begleitperson, der der Hund folgen soll vorgeschrieben ist. Meine Frage ist jetzt die, ob die Stadtverwaltung die Befugnis hat dies einfach eigenmächtig anzuordnen. Die Schilder sind nur in unserem Teilort aufgestellt, weder im anderen Teilort noch im Hauptort. Das übergeordnete Ordnungsamt konnte mir bisher auch noch keine Antwort geben. Die Wege sind teilweise bis zu 500 m. vom Waldrand entfernt. Könnt ihr mir hier weiterhelfen wie ich dagegen vorgehen kann?
Vielen Dank
Karin