So dann melde ich mich nochmal zu Wort.
ja, ich bin Hundetrainer im Verein und ich glaube auch zu wissen was ich da tue. Und nein ich habe mir keine Gedanken zum Gefahrhundegesetz gemacht, wie ich jetzt weiß ein riesiger Fehler.
Es ist richtig, das ich nicht zu Hause war, aber ich bezweifle das ich den Hund hätte abrufen können, schon gar nicht wenn auf Ihn eingeschlagen wird. Der Comictext, gut, ich hätte auch a und b schreiben können. Mir ging es nur darum das hier nicht jemand mitliest und noch mehr unfrieden stiftet als er das eh schon getan hat.
Gefahrhund war und ist für mich nach wie vor ein Hund der Menschen Aggressiv beisst oder sogar tötet oder überhaupt aufällig gegen andere Hunde ist.Sprich Ihnen Grundlos schwerste Verletzungen zuführt oder sogar totbeisst.
Aber bitte, normale kleine Raufereien? Und NEIN Sie sollen das bitte nicht selber klären und Sie sollen das auch nicht unter sich ausmachen. Aber leider passieren solche Dinge manchmal.
Was mir die letzten Wochen auf bittere Weise klar geworden ist, meine Ignoranz wird bestraft.
Als der Fall Volkan 2000 passierte, wohnte ich noch in Hamburg. Als die Rasseliste kam, fand ich das total beknackt und völlig überzogen, ich kann schließlich auch Kampfdackel abrichten. Maulkorb und Leinenzwang, Blödsinn. ABER es betraf mich ja nicht, ich konnte weiter mit meinem Hund durch Hamburg laufen, ohne Halsband, ohne Leine. Habe ich auch nur mal irgenwie geguckt was Hund und Halter da angetan wurde, NEIN. Wesenstest hörte man mal am Rande, was das genau auf sich hatte, war mir ja egal. Wusste ich das aufgrund dieses bescheuerten Testes Hund eingeschläfert worden sind oder ins Tieheim kamen? NEIN
Dann kam irgendwann der Leinenzwang und es betraf mich wieder nicht, weil ich mittlerweile nach Schleswig Holstein umgezogen bin. Und wieder nur zugesehen, nichts unternommen, nichts gemacht. Und genau dafür schäme ich mich mittlerweile, wie konnte ich das Alles übersehen. Ich habe diesen ganze Kampfhunddebatte sowas von satt. Gerade jetzt, kam ein junges Mädel zu uns, Sie hatte sich letzt Jahr einen Pitti aus dem Tierheim geholt, 2 Jahre alt. Ein ganz lieber Kerl und Sie möchte gerne einen Hundeführerschein machen. Sie war in 2 Hundeschulen, dort wurde Ihr gesagt, solche Hunde bilden wir nicht aus. Wie traurig ist denn bitte sowas? Ich habe mich total aufgeregt, was ein Schwachfug und was muss ich jetzt sagen: Es ist auch mit meine Schuld, es ist die Schuld von Allen die Jahrelang weggesehen haben, denn IHRE und MEINE Hunde betraf es ja nie.
Ihr, Liebe Kampfschmusergemeinde, Ihr habt gekämpft und nie aufgegeben. Das was dem Mädchen passiert ist, könnt Ihr Euch seit 16 Jahren anhören und schlimmeres. Und ich kann jetzt dazu nicht anderes sagen als ein fades: Es tut mir leid
, es tut mit wirklich, wirklich unsagbar leid. Hätte ich doch nur einmal geschaut, mich einmal gekümmert, einmal nicht gedacht, meinen Hund betrifft es ja nicht. Sondern es geht um ALLE Hundehalter und Besitzer. Irgendwer sagte jetzt gerade so schön hätte, hätte Fahrradkette, leider ist es so.
Aber die Gesetzte werden immer mehr verschlimmbessert mit fürchterlichen Folgen. Ich sehe schon den Hund der Zukunft, Maulkorb und Leine für Alle oder ich kaufe mir einen Winzhund und halte den nur noch in der Wohnung auf dem Katzenklo.
Ein paar Fälle die ich gefunden habe: und die
Und das neue MODERNSTE Hundegesetz in SH...das ist alles Augenwischerei:
Rasseliste weg, die Besteuerung bleibt, da hatte der Tierschutz schon 2015 vor gewarnt:
, aber was solls, in NRW ist es ja auch so. trotz Klage.
Resozialisierung möglich. Nach 2 Jahren können Hunde nach Bestandenem Wesenstest wieder als nicht gefährlich eingestuft werden.
Wenn man genauer liest: "
Hunde, die aktuell - unabhängig von ihrer Rasse - als gefährlich eingestuft sind, können von fachkundigen Spezialisten erneut beurteilt werden. Nach positiver Bewertung können die Ordnungsbehörden die Gefährlichkeitseinstufung zurücknehmen."
Aha, das OA kann, muss es aber nicht. In Niedersachsen gilt: "
Nur wenn der Halter nach der Einstufung seines Vierbeiners als „gefährlich“ verschiedene Auflagen erfüllt, darf er den Hund weiter halten. „Einige dieser Auflagen, zum Beispiel den Maulkorbzwang, können wir später auf Antrag auch wieder aufheben, nicht jedoch die grundsätzliche Einstufung, das lässt das Gesetz nicht zu“
Na dann mal sehen wie es in 2 Jahren in S-H ist.
Tierhalterhaftpflicht, halte ich für sinnvoll
Chippen auch.
Sachkundnachweis auch
Zuchtverbot endlich aufgehoben, Gott sei dank.
Interessant auch dieser Bericht, scheint ein nettes Ordnungamt zu sein:
Sorry, schon wieder soviel Text