Ich verstehe die Verwunderung darüber wirklich nicht, wenn ich mit 1,8 Promille im Auto angehalten werde oder Nachts mit 180 Sachen durch die 30er Zone baller, dann ist mein Lappen auch weg. Dann darf ich irgendwann zur MPU - werde als "ungefährlich" eingestuft, aber beknackterweise bekomme ich meinen Führerschein trotzdem erst nach so und soviel Monaten wieder. Das sollte ich auch vorher wissen, bzw. noch aus den Theoriestunden behalten haben.
Nein definitiv nicht.. Das kann auch entsprechend ausgelegt werden...Ich verstehe den imner wieder kehrenden Vergleich nicht, weil eine Strafe nach der StVO ja wohl immer schuldhaftes Handeln voraussetzt.
Nein definitiv nicht.. Das kann auch entsprechend ausgelegt werden...
Wenn mein geparkter Wagen auf die Straße rollt und ein Auto beschädigt, weil ich vergessen habe, die Handbremse anzuziehen, ist dann auch der Lappen weg und ich muss zur MPU?Ich verstehe die Verwunderung darüber wirklich nicht, wenn ich mit 1,8 Promille im Auto angehalten werde oder Nachts mit 180 Sachen durch die 30er Zone baller, dann ist mein Lappen auch weg.
Letztlich ist doch aber so, dass diese Gefahrenvorsorge dazu führt, dass es immer mehr gestörte Hunde gibt, weil auch mit den Hunden in Einzelhaltung aus verständlichen Gründen so verfahren wird.
Gestörte Hunde sind m.E. potentiell deutlich gefährlicher als der normale, gut sozialisierte Hund, der sich in Hundbegegnungen benehmen weiß.
Hier in Berlin/Brandenburg ist in der Regel trotz der unmöglichen LH-VO von Brandenburg alles noch ziemlich entspannt. Ich bin auch noch nie kontrolliert worden.
Ganz gut zu wissen, wie es woanders damit aussieht.
Ich werde also erst mal die schon ewig verlorengegangene grüne Plakette meines Hundes erneuern und mit den beiden wieder Maulkorb-Wohlfühltraining machen, damit sie auf Spaziergängen in entsprechenden Gegenden auch mit MK ihren Spaß haben.
Warum das Gesetz in der Form gefeiert wurde, war und ist mir bis heute unerklärlich.
Wenn mein geparkter Wagen auf die Straße rollt und ein Auto beschädigt, weil ich vergessen habe, die Handbremse anzuziehen, ist dann auch der Lappen weg und ich muss zur MPU?
Das "Vergehen" des TE schein mir eher einem derartigen Szenario zu entsprechen als einer Amokfahrt durch die Fußgängerzone.
Beispiel passt wahrscheinlich eherMagst du noch einen Satz dazu schreiben, weil ich nicht verstehe, was jetzt gemeint ist?
Aber das OA hat doch gar nichts in Richtung"Strafe" unternommen?
Ob das in dem Fall möglich gewesen wäre , lässt sich von hier aus nicht beurteilen.
Habe ich irgendwie verpasst, dass Sanktionen gegen die TE vom OA erlassen wurden? Ich habe es so verstanden, dass die Hunde zu gefährlichen Hunden erklärt wurden, was ja, da sind wir uns sicher einig, mit einer Strafe gegen den Hundehalter nichts zu tun hat.