Pleiten, Pech und Pannen und auf einmal waren es gefährliche Hunde…

Mir gehts wie Wiwwelle. Ich lasse mittlerweile auch keinen Kontakt mit fremden Hunden zu.

Mit den Hunden und ihren Besitzern die wir fast täglich treffen hat man sich arrangiert und geht sich entweder aus dem Weg oder läßt ein Treffen zu. Meine Hunde gehen zwar Ärger aus dem Weg, aber der Gegenüber nicht unbedingt und den Streß tue ich mir nicht an.
Sind wir unterwegs laufen wir so vorausschauend wie möglich durch die Gegend und ziehen uns zurück wenn wir andere Hunde sehen.
Sollte also mal jemand 7 Fleckenteufel im Wald stehen sehen und warten bis er mit seinem Hund vorbei ist, sind wir das vermutlich. ;)

Der TE hat halt Pech gehabt das es seine Hunde geschafft haben aus dem Garten zu entkommen. Das Gesetz gibt her was die Folgen für seine Hunde und ihn waren.
Natürlich hätte man das auch einvernehmlich mit dem Nachbarn lösen können. Aber das hängt von dessen gutem Willen ab und der war, warum auch immer, nicht vorhanden.
Mit der “Strafe“ muß er sich abfinden. Dumm gelaufen.
 
  • 28. März 2024
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Hi Cornelia T ... hast du hier schon mal geguckt?
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Letztlich ist doch aber so, dass diese Gefahrenvorsorge dazu führt, dass es immer mehr gestörte Hunde gibt, weil auch mit den Hunden in Einzelhaltung aus verständlichen Gründen so verfahren wird.
Gestörte Hunde sind m.E. potentiell deutlich gefährlicher als der normale, gut sozialisierte Hund, der sich in Hundbegegnungen benehmen weiß.

Hier in Berlin/Brandenburg ist in der Regel trotz der unmöglichen LH-VO von Brandenburg alles noch ziemlich entspannt. Ich bin auch noch nie kontrolliert worden.

Ganz gut zu wissen, wie es woanders damit aussieht.
Ich werde also erst mal die schon ewig verlorengegangene grüne Plakette meines Hundes erneuern und mit den beiden wieder Maulkorb-Wohlfühltraining machen, damit sie auf Spaziergängen in entsprechenden Gegenden auch mit MK ihren Spaß haben.:rolleyes:

Warum das Gesetz in der Form gefeiert wurde, war und ist mir bis heute unerklärlich.:verwirrt:
 
Ich verstehe die Verwunderung darüber wirklich nicht, wenn ich mit 1,8 Promille im Auto angehalten werde oder Nachts mit 180 Sachen durch die 30er Zone baller, dann ist mein Lappen auch weg. Dann darf ich irgendwann zur MPU - werde als "ungefährlich" eingestuft, aber beknackterweise bekomme ich meinen Führerschein trotzdem erst nach so und soviel Monaten wieder. Das sollte ich auch vorher wissen, bzw. noch aus den Theoriestunden behalten haben.

Ich verstehe den ständig wieder kehrenden Vergleich nicht, weil eine Strafe nach der StVO ja wohl immer schuldhaftes Handeln voraussetzt.
 
Nur ein Gedanke, 1 Jahr bis zum Wesenstest vielleicht deshalb um mit dem Hund arbeiten zu können :gruebel:
 
Ich verstehe die Verwunderung darüber wirklich nicht, wenn ich mit 1,8 Promille im Auto angehalten werde oder Nachts mit 180 Sachen durch die 30er Zone baller, dann ist mein Lappen auch weg.
Wenn mein geparkter Wagen auf die Straße rollt und ein Auto beschädigt, weil ich vergessen habe, die Handbremse anzuziehen, ist dann auch der Lappen weg und ich muss zur MPU?
Das "Vergehen" des TE schein mir eher einem derartigen Szenario zu entsprechen als einer Amokfahrt durch die Fußgängerzone.
 
Letztlich ist doch aber so, dass diese Gefahrenvorsorge dazu führt, dass es immer mehr gestörte Hunde gibt, weil auch mit den Hunden in Einzelhaltung aus verständlichen Gründen so verfahren wird.
Gestörte Hunde sind m.E. potentiell deutlich gefährlicher als der normale, gut sozialisierte Hund, der sich in Hundbegegnungen benehmen weiß.

Hier in Berlin/Brandenburg ist in der Regel trotz der unmöglichen LH-VO von Brandenburg alles noch ziemlich entspannt. Ich bin auch noch nie kontrolliert worden.

Ganz gut zu wissen, wie es woanders damit aussieht.
Ich werde also erst mal die schon ewig verlorengegangene grüne Plakette meines Hundes erneuern und mit den beiden wieder Maulkorb-Wohlfühltraining machen, damit sie auf Spaziergängen in entsprechenden Gegenden auch mit MK ihren Spaß haben.:rolleyes:

Warum das Gesetz in der Form gefeiert wurde, war und ist mir bis heute unerklärlich.:verwirrt:

Seh ich auch so. Wenn ich nur einen Hund hätte würde ich es auch anders machen.

Aber meine sind ein Rudel. Sie sind ja tatsächlich teilweise miteinander verwandt.
Sie spielen auch mit anderen Hunden und tolerieren grundsätzlich andere Hunde, sofern die sich normal benehmen.
Aber denen geht nichts ab, wenn sie nie einen anderen Hund sehen würden.

Für einen Einzelhund finde ich es zum K.tzen das man als Besitzer mittlerweile so vorsichtig sein muß.
 
Wenn mein geparkter Wagen auf die Straße rollt und ein Auto beschädigt, weil ich vergessen habe, die Handbremse anzuziehen, ist dann auch der Lappen weg und ich muss zur MPU?
Das "Vergehen" des TE schein mir eher einem derartigen Szenario zu entsprechen als einer Amokfahrt durch die Fußgängerzone.

@Manny hat leider nicht mehr geantwortet.
Aber auch hier verstehe ich nicht, worum es geht.
Habe ich irgendwie verpasst, dass Sanktionen gegen die TE vom OA erlassen wurden? Ich habe es so verstanden, dass die Hunde zu gefährlichen Hunden erklärt wurden, was ja, da sind wir uns sicher einig, mit einer Strafe gegen den Hundehalter nichts zu tun hat.
Den gesamten Text tue ich mir nicht noch mal an.
Findet jemand für mich den Fehler? Ich stehe auf dem Schlauch.:verwirrt:
 
:gruebel: Komische Technik vorhin war es doppelt drin deswegen hatte ich einen gelöscht.. Jetzt steht er hier aber wieder drin :gruebel:
Also nochmal...

Magst du noch einen Satz dazu schreiben, weil ich nicht verstehe, was jetzt gemeint ist?
Beispiel passt wahrscheinlich eher ;)
Vor ein paar Jahren war ich auf der A10 in nem Unfall verwickelt. Alles etwas überfroren und rutschig, plötzlich bricht den Auto links neben mir das Heck aus und reißt etwa 3 Autos mit.. Ich könnte gerade noch so bremsen und mich rechts ran 'retten'
Definitiv ein Unfall ändert nichts an der Tatsache das dem Fahrer des Wagens ein Bußgeld auferlegt wurde...
Und allgemein im Bußgeldbereich ist es immer eine ermessenssache, man kann auch glimpflich davon kommen und nur ne Verwarnung bekommen...
 
Ja, aber Grundlage für das Bußgeld war doch ein schuldhaftes Handeln des Fahrers, wahrscheinlich, dass sein Fahren den Straßenverhältnissen nicht angepasst war.
Es gibt doch kein Bußgeld oder eine Verurteilung im Strafverfahren ohne Feststellung der Schuld.
Wenn wir erst so weit sind, dann wandere ich aus.

Aus diesem Grund verstehe ich den Vergleich mit der Landeshunde-VO nicht mal im Ansatz.
Wenn ein Hund nach dieser VO zum gefährlichen Hund erklärt wird, hat weder Hund noch Halter schuldhaft gehandelt?
Ich stehe immer noch auf dem Schlauch.
 
Naja änlich schuldhaft würd ich sagen wie nen kaputten Zaun zu haben bei 2 Hunden die andere Schreddern ;)
 
Nein, sehr viel gefährlicher und auch egal, denn der kaputte Zaun hat doch keinen kausalen Zusammenhang dazu, ob ein Hund gefährlich ist oder nicht.
Das muß man doch objektiv beurteilen, völlig unabhänig von Anlass.
 
Der Fahrer hatte im schlimmsten Fall einen Unfall mit Todesfolge herbeiführen können. was ja beim Glatteis vergangene Woche passierte. Das ist es dann nicht mehr mit einem Bußgeld getan.
Während es beim Thema, indem wir hier schreiben in keiner Weise darum geht, dass jemand wegen er in Ordnungswidrigkeit bestraft wird.
Genau deshalb verstehe ich die Vergleiche mit Verletzung der StVO ja nicht mal ansatzweise.
:gruebel:Vllt. lassen wir es mal sacken und machen eine Pause.
Morgen geht es evtl. besser oder es fällt zwischenzeitlich noch jemanden etwas Klärende ein.;)
 
Naja doch im schlimmsten Fall hätte es den Tod des anderen Hundes bedeuten können.. Und nochmal auch im Bußgeldbereich gibt es einen gewissen Ermessensspielraum ähnlich eben wie die Ordnungsämter in solchen Fällen..
 
Aber das OA hat doch gar nichts in Richtung"Strafe" unternommen?
Ob das in dem Fall möglich gewesen wäre , lässt sich von hier aus nicht beurteilen.
 
Aber das OA hat doch gar nichts in Richtung"Strafe" unternommen?
Ob das in dem Fall möglich gewesen wäre , lässt sich von hier aus nicht beurteilen.

Die "Strafe" leitet sich höchstwahrscheinlich aus dem erhöhten Steuersatz für "gefährliche Hunde" ab, wenn denn einer erhoben wird. Den müsste man dann in SH 2 Jahre lang zahlen (oder nur das erste Jahr, wenn ein findiger Anwalt argumentiert, dass ein Hund mit bestandenem Wesenstest eben nicht mehr gefährlich ist).

Habe ich irgendwie verpasst, dass Sanktionen gegen die TE vom OA erlassen wurden? Ich habe es so verstanden, dass die Hunde zu gefährlichen Hunden erklärt wurden, was ja, da sind wir uns sicher einig, mit einer Strafe gegen den Hundehalter nichts zu tun hat.

Das verstehe ich nicht, eine LHVO ist kein "Strafenkatalog" gegen den Hund, sondern sondern ein "Regelwerk/Strafenkatalog" für den Hundehalter.
Die illegal angeschafften Listis werden in NRW (und anderswo) nicht zu Tierheim "verurteilt" (also abgestraft), sondern der Halter wird dadurch die Wegnahme bestraft (Verlust an Eigentum + Bußgeld). Mag für den Hund keinen Unterschied machen, aber der Hund wird nicht vom Gesetzgeber abgeurteilt.

Die auch MK- und Leinenpflicht sind keine "Strafen" an den Hund, sondern Auflagen/"Strafen" für den Halter, dem die Haltung damit unattraktiv/aufwendig/unmöglich gemacht wird.
 
Ich empfinde die Auflagen als Strafe, auch wenn sie das nicht sind.
Der Hund mit Sicherheit auch.
 
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