Ja ja hohe Strafe
sieht man ja hier
Das zahle ich aus der Portokasse
Du hast voll den Durchblick, gell?
Nein, das zahlst auch du nicht aus der Portokasse, weil es hier um Tagessätze geht und nicht um Beträge. Tagessatz heisst genau so viel wie du pro Tag verdienst. Bei einem Tagessatz von 20 Euro wird der Tscheche also so etwa 600 Euro pro Monat verdienen. 20 Tagessätze à 20 Euro macht 400 Euro, bei 600 Euro Monatsverdienst ist das sicher nichts, was er aus der Portokasse bezahlt. Hinzu kommen dann noch mal 800 Euro für die Wiederholung. Du kannst es dir ja gleich mal für dich selbst ausrechnen ...
Ob du mit 20 Tagessätzen davon kommst, ist auch nicht gesagt. Strafmaße werden durch die Staatsanwälte individuell festgelegt, es gibt hier keinen "Katalog". Wenn dein Staatsanwalt an dem Tag gerade mit dem linken Fuss aufgestanden ist oder ohnehin persönlich was gegen diese Hunde hat, brummt er dir gleich 90 Tagessätze auf. Aber keine Bange, mehr als 50.000 Euro dürfen sie dir dafür nicht abknöpfen, das ist gesetzlich so festgelegt.
Bei 90 Tagessätzen bist du vorbestraft, der Tscheche hätte sich spätestens bei nochmaliger Wiederholung die 90 Tagessätze sowieso eingefangen. Wie du siehst, wurden sie ja jedesmal verdoppelt. So läuft das bei so völlig unbelehrbaren Immer-alles-Besser-Wissenden.
Ausserdem geht es hier ganz konkret um Bayern und einen Bullterrier. Die Haltung von Bullterriern ist in Bayern grundsätzlich
möglich. Nur deshalb war es möglich, den Bulli beim ersten Mal nicht ein zu ziehen, sondern es wurde dem Halter ERLAUBT, ihn wieder nach Tschechien zurück zu bringen. Was keinesfalls üblich ist, das hängt schlicht und ergreifend davon ab, wie der jeweils Zuständige entscheidet.
Was
jetzt mit dem Bulli passiert ist, steht ja in dem Artikel überhaupt drin.
Wäre es kein Bulli, sondern zB ein Pitbull, dann wäre die Haltung in Bayen nicht möglich. Der Hund wird dann
zwangsläufig in jedem Fall eingezogen, genau so wie auch Drogen eingezogen werden, deren Besitz ebenfalls illegal ist. Was danach mit dem Hund passiert, ist schlicht und ergreifend Glückssache. Wenn der Hund Glück hat, sitzt er im Tierheim ein, bis er vermittelt werden kann. Die Unterbringung läuft auf deine Kosten. In München kostet das rund 1000 Euro pro Monat.
Da Pitbulls in Bayern so gut wie nie vermittelt werden können, werden sie in aller Regel eingeschläftert. Es ist in Bayern eher die Ausnahme, dass du das Glück hast, deine Portokasse für die Unterbringung Monat für Monat und Jahr für Jahr leeren zu dürfen.
Hinzu kommt dann noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und selbstverständlich greift hier die erhöhte Kamphundesteuer. Den Zeitraum legt die Steuerbehörde dabei gerne ganz willkürlich fest. Das zusätzlich auferlegte Strafmaß ist dann den gleichen Betrag noch mal, wie bei allen Hinterziehungen so üblich.
Und weil dieser ganze behördliche Schriftkram aus wirklich seitenweise aufgeführten Unverständlichkeiten besteht, kommen dann gegebenenfalls noch Kosten für einen Anwalt hinzu. Die meisten Schriftstücke sind zudem "Bescheide" und noch mal extra gebührenpflichtig. Aus dem einfachen Grund, weil der Steuerzahler seine Beamten nicht für derartige Übertretungen bezahlt, sondern eben der, der diesen Aufwand auch verursacht hat.
Außerdem wird es dir, wie hier schon mehrfach erwähnt, unmöglich sein, einen gelisteten Hund bei dem eine legale Haltung für jeden anderen möglich wäre, genehmigt zu bekommen. Verstöße gegen diese Vorschriften machen dich automatisch unzuverlässig und damit ungeeignet für die Haltung von gelisteten Rassen.
Und übrigens:
wenn euer Anmeldeverfahren von Herrn Röckel gemacht worden ist, dann weisst du ja überhaupt nicht, was genau wie erfragt oder von Herrn Röckel ohnehin von selbst dargelegt worden ist. Gell?