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Offener Brief an Frau Ursula Sack von "Hund und Gesellschaft - HUG -"
Frau Sack von HUG schrieb nach Verkündung der Urteils des
Verfassungsgerichtshof
des Landes Berlin am 12.Juli 2001 folgenden Kommentar (Auszüge
>
>
> Berliner Verfassungsgerichtshof fällt vernichtendes Urteil
>
> - Ein Kommentar -
>
> (..................)
> Die Anwältin, Frau Löwe, machte bis zum Schluß einen gelassenen,
> entspannten Eindruck. Sie gab Presseinterviews vor dem
> Gerichtsgebäude, brachte sogar das eine oder andere Lächeln zustande,
> während sich hinter ihr die am Boden zerstörten KlägerInnen versammelt
> hatten und jedes Presseinterview verweigerten.
>
>
> Und es stellt sich die Frage, ob man allen Kritikern und Zweiflern
> jetzt nicht doch beipflichten muß, die befürchteten, diese junge und
> unerfahrene Anwältin sei mit einer Verfassungsklage überfordert. Und
> die die Meinung vertraten, für eine solche Klage käme nur ein
> erfahrener Verfassungsrechtler in Frage.
>
>
> Nicht der von der Anwaltskanzlei schon in Aussicht gestellte Sekt ist
> heute geflossen, sondern die Tränenströme all jener, die unmittelbar
> von dieser Hundeverordnung und der Rassendiskriminierung betroffen
> sind. All jener HundebesitzerInnen, deren ganzes Hoffen und Bangen
> sich auf diesen so wichtigen Gerichtstermin konzentriert hatte.
>
>(...............................)
Sehr geehrte Frau Sack,
Ihr Kommentar zur Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs war
mir
bereits vor der Veröffentlichung im Newsletter von "Kampfhunde-Power"
bekannt.
Die Zugriffe auf die Homepage von "Hund und Gesellschaft", wo die erste
Veröffentlichung stattfand, schätze ich niedrig ein, sodaß ich eine
Reaktion für
nicht erforderlich halten durfte. Nachdem Ihr Kommentar nun unter
Kampfhunde-Power veröffentlicht wurde, halte ich es doch für geboten,
Ihren Äußerungen entgegenzutreten:
Erste Bemerkung:
Frau Löwe war mit der Verfassungsbeschwerde (nicht: Verfassungsklage, wie
Sie
das nennen) keineswegs überfordert! Überfordert sind Sie in der
Beurteilung
dessen
was geschehen ist, da Sie die Zusammenhänge nicht erkennen und auch nicht
erkennen können! Sie waren nicht Beschwerdeführerin, Sie wissen nicht,
was auf
hunderten von Seiten vorgetragen wurde. Sie wissen nicht, in welchem
großen
Umfang das Gericht mit Stellungnahmen von Sachverständigen versorgt wurde.
Sie
konnten am 12. Juli 2001, als Sie Ihren Kommentar verfassten, noch
nicht einmal die schriftlichen Urteilsgründe kennen. Dennoch trauen Sie
sich
einen Kommentar mit vernichtenden Elementen für eine Person zu!
Zweite Bemerkung:
Wo waren oder sind die Kritiker und Zweifler, die meinten, die
Verfassungsbeschwerde hätte von einem "erfahrenen Verfassungsrechtler
geführt
werden müssen"? Ich kenne solche nicht. Sie sollen auch erfahren, daß die
35
(i.W.:fünfunddreißig) Beschwerdeführer sich nicht über die Prozeßführung
beschwert haben und nur diesen gegenüber ist Frau Löwe auch
verantwortlich!
Übrigens: den - nicht benannten oder bekannten - Zweiflern und Kritikern
hätte
es freigestanden, sich eines "erfahrenen Verfassungsrechtlers" zu
bedienen! Es
gab keine Ausschlußgründe, niemand wurde festgelegt, wir leben - zumindest
insoweit - in einem freien Land! Wo waren Sie, Frau Sack?
Dritte Bemerkung:
Lächeln bei Presseinterviews ist nicht verboten. Den Beteiligten ging das
so
nicht erwartete Ergebnis schwer an die Nerven. Hätte sich Frau Löwe
gleichfalls
weinend der Presse darbieten sollen? Frau Sack, das nächste Mal, falls Sie
verlieren, möchte ich Sie so sehen!
Vierte, und letzte Bemerkung:
Mir liegt das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes vor. Aus den
Urteilsgründen ist klar ersichtlich, daß die neuere Literatur zur Frage
der
Gefährlichkeit von Hunden - obwohl vorgetragen, eingereicht und zum
Beweis hierauf auch bezug genommen - schlicht und einfach ignoriert wurde.
Das
Urteil wurde in wesentlichen Dingen nicht begründet, sondern nur
Feststellungen
getroffen. Begründungen verlaufen sich in Zitierungen von Urteilen, die
heute
niemand mehr ernsthaft als Stand der juristischen Diskussion annimmt.
Urteile
der letzten Zeit (OVG Schleswig) wurden vom Berliner
Verfassungsgerichtshof mit
einem Nebensatz als "unzutreffend" kassiert!
Jedem Richter wird beigebracht: Die Urteilsgründe müssen sich am Vortrag
des
Verlierers orientieren, der Verlierer muß nachvollziehbar aus den Gründen
eines
Urteils erkennen können, weshalb er "seinen" Prozeß nicht gewonnen hat.
Dies
setzt voraus, daß sich das Gericht mit den tragenden Argumenten der
"Verlierer"
auch auseinandersetzt. Hieran mangelt das Urteil des Verfassungsgerichts.
Die
Argumente wurden fast garnicht aufgenommen; soweit diese für das Ergebnis
"gefährlich" waren, wurden sie stramm ignoriert.
Deshalb: Niemals habe ich mich drastischer äußern müssen zu einem Urteil,
als in
diesem Falle: juristischer Dünnschiss und: politisch angepaßt! Wir werden
dies
noch in einer Urteilsrezession darlegen, die hoffentlich in einer
juristischen
Fachzeitschrift veröffentlicht wird.
Nach alledem: Die Kritik an Frau Löwe ist völlig neben der Sache liegend,
sie
hat einen guten Job gemacht!
Albrecht Stahl
Rechtsanwalt
Liebe Annett,
ich weiß nicht ob du das Forum der Kampfschmuser liest,
doch eins möchte ich hier an dich schreiben.
Ich bin stolz das du diese Verfassungsbeschwerde so gut
durchgezogen hast, denn ich weiß wieviel Zeit und Energie du in diese gesteckt hast (trotz der anderen Probleme die im Moment dein Leben plagen).
Auch bin ich stolz dich zu kennen und deine Freundin zu sein.
Halt die Ohren steif und kümmer dich bitte um Ernst und Max, laß dich von solchen Äußerungen nicht runterkriegen.
Danke Annett
Deine Britta(la loca)
P.S.: Jetzt haben wir Zeit zum Bachata tanzen.