@ Wellblechdach: Folge dem Link von Mero. In der Plenarsitzung kommt die Kastration mehrfach zur Sprache...
Sowie hier:
naja auf dem mdr klang das alles ein bisschen anders.
wie zum beispiel das nur die mischlinge unter den 4 rassen als gefährlich eingestuft werden.
hier steht aber mischlinge mit den 4rassen. das würde ja jeden mischling betreffen.
naja und kastration von gesunden hunden würde doch auch gegen da tierschutzgesetz verstoßen,und das ist ein bundesgesetz.
und da bundesgesetz immer vor ländergesetz geht, wäre doch die kastration eh hinfällig.
kann mann denn durch einen wesenstest die gefährlichkeit für immer wiederlegen so wie hier in sachsen?
Ich weiß, die Videos sind öde und lang, aber da hörst Du alles aus "erster" Hand. Betroffen sind auch Mischlinge mit Beteiligung einer der vier Rassen, also nicht nur untereinander. Die Gefährlichkeit ist nicht widerlegbar. Mit dem TS- Gesetz haben mehrere Abgeordnete gg die Kastration argumentiert- ohne Erfolg. Außerdem ist das TS- G mit dem Kastrationspassus reine Auslegungssache, da zwar die Amputation und die Entnahme von Organen verboten ist, es aber nochmal einen extra Absatz gibt, der die Kastration zu bestimmten Zwecken davon ausnimmt.
Ich empfinde es trotzdem als anfechtbar und würde klagen...allerdings muß man da schon etwas solventer sein...
da muss man sogar klagen.
das beteudet ja im klartext die ausrottung der rassen in thüringen,weil wenn ich die gefährlichkeit nicht wiederlegen kann, bedeutet das ja das alle hunde fällig sind, sogar mischling mit kleinst anteil.
muss ehrlich zugeben das mir die tragweite jetzt erst richtig bewusst wird.