Neues Hundegesetz im Kanton Aargau

Zuviel Aufwand, alle Daten angeben müssen und überhaupt! :unsicher:
Schade, waren gutsituierte, bullierfahrene Leute!

Das Züricher Urteil? Ja klar, menno, war doch eine Kritk am Urteil, nicht an Dir!

Wann wurde im AG eine Klage eingereicht? Letztes Jahr noch?
 
  • 26. April 2024
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Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich hoffe, für euch bricht der Aargau nicht entsprechend weg als Vermittlungs-Kanton :(

Mehr administrativer Aufwand wird es allemal, auch für euch im Vorfeld zum prüfen (ausser, der Interessent hat schon eine Haltergenehmigung für einen neuen Listi eingeholt).
 
Ok ich bin ja nicht mehr so oft hier und bin selber vom neuen Hundegesetz auch betroffen..

Hier einmal ein paar Fakten gemäss neuem Gesetz, Hundeverordnung oder gemäss Auskunft Veterinärdienst.

Hundehalter die bereits vor dem 01.05.2012 ihren Hund mit "erhöhtem Gefährdungspotential" hatten
Können sich ab Mai online beim Vetamt anmelden. Sie bekommen dann ein Mail mit den genauen Angaben was geschickt werden muss (Kopie vom Pass oder ID, Strafregisterauszug, den man für 20 Franken bei der Post bestellen kann und Kopie vom Heimtierausweis) und wohin das ganze gesendet werden muss.
Mit diesen Papieren wird die Haltebewilligung beantragt. Es wird nur in begründeten Fällen den Finanzielle Hintergrund, resp. die kynoloisches Fachkenntnisse erfragt.
Wenn mit dem Hund bis dato kein Vorfall war, wird man eine befristete Haltebewilligung für 2 Jahre erhalten. In diesen 2 Jahren muss man mit dem Hund nur die Prüfung ablegen
Gemäss HuV. § 24 Übergangsrecht
1 Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einen Hund mit erhöhtem Gefähr- dungspotenzial seit zwei Jahren ohne Beanstandung hält, ist von der Aus- bildungspflicht gemäss § 12 Abs. 1 lit. a HuG befreit. Die Haltung ist un- beanstandet, wenn keine Massnahmen zum Schutz von Menschen und Tieren oder zur Verbesserung der Tierhaltung verfügt wurden.
Denn von der Ausbildungspflicht ist man befreit.
Ausnahmebewilligungen dass man seinen Hund nicht einzeln führen muss wird es gemäss Vetamt kaum geben.
Zum Prüfungsinhalt
Die Prüfung umfasst folgende Übungen:
1. Aussteigen lassen des Hundes aus dem Auto,
2. Überqueren einer Strasse,
3. Grundkommando Sitz, Platz, Warten und Fuss,
4. Abrufbarkeit des Hundes unter Ablenkung,
5. Kreuzen eines Passanten mit Kinderwagen,
6. Anbringen eines Notfallmaulkorbs am Modellhund und Anbringen eines Gittermaulkorbs am eigenen Hund,
7. Kreuzen eines anderen Hundes,
8. Handling (Zeigen der Ohren, Zähne, Pfoten; Kontrollieren der Chip- und/oder Tätowierungsnummer),
9. Manipulationen am Hund (zum Beispiel Pfote verbinden),
10. Beisshemmung,
11. Kreuzen eines Joggers oder Fahrradfahrers,
12. Sozialkompetenz im Publikumsverkehr.
2.3 Prüfungsbewertung
Um die Prüfung zu bestehen, müssen 9 von 12 Übungen bestanden werden. Davon müssen alle Übungen im Bereich Sozialkompetenz (Übungen 4, 5, 7, 11 und 12) erfolgreich absolviert werden.
Zur Beurteilung, ob eine Übung bestanden wurde, sind die Vorgaben zum Brevet für Hundeführer Kanton Aargau des Kantonalverbands Aargauer Kynologen (KVAK), Stand 2012, anwendbar.

Mein Partner der bei der Anis nicht als Halter unserer Hunde registriert ist müsste leider wenn er auch die Haltebewilligung wollte den SKN machen , die neue Ausbildung ( 3 Lektionen Theorie und 10 Lektionen Praxis ) plus die Prüfung.
Wir haben beschlossen dass wir das mit Cheyenne und Barney nicht machen, das heiss nur ich werde die Haltebewilligung beantragen.

Das heisst ich bin verantwortlich, dass mein Partner die Hunde korrekt führt und nichts passiert.
Korrekt führen heisst in diesem Fall er darf nur einen dieser Hund an der kurzen Leine führen.
Aber kein Maulkorb und sonst was.
Wenn wir mit beiden Hunden zusammen laufen, darf er einen Hund an kurzer Leine Führen und ich darf meinen an der Flexi oder frei haben. Das heisst auf dem Spaziergang werden wir dann zwischendurch die Hunde tauschen und so kommen beide auf ihre Kosten ;)

Wer dazu noch ein bisschen mehr wissen möchte darf hier gerne juristische Interpretationen lesen....



Vielleicht nützen ja dem einen oder anderen meine Angaben. Für uns ist klar Cheyenne und Barney werden nicht die letzten Sokas sein und bei einem Neuen werden mein Partner und ich die Haltebewilligung mit allen Schulungen und Prüfungen machen.
 
Danke Dir!

So waren mir die Infos auch bekannt...steht/stand aber leider noch zur Diskussion das zwei Listis nicht mehr zusammen ausgeführt werden dürfen.... hoffentlich konnte aber wenigstens das noch abgewendet werden
 
Gemäss Aussage Vetamt darf unsere Hunde nicht mehr zusammen führen. So wurde mir das auf alle Fälle vor ca 3 Wochen gesagt.
Ich habe schon angefangen einzeln zu laufen, damit ich mich an das neue Zeimanagement gewöhnen kann. Na ja statt 2 x 1 Stunde spazieren, gehe ich jetzt 3 x 1 Stunde, ausser mein Partner kommt beide Male mit, was leider vom Geschäft her selten möglich ist .....
 
Ja die Info hab ich so auch - da war aber noch nichts fix.

Also einzeln spazieren gehen ist so - offener Punkt ist aber noch wie das ist wenn man zwei Leute mit Listis zusammen spazieren gehen wollen.
 
Ich denke da haben sie rechtlich keine Handhabe, man könnte sich ja auf dem Spaziergang treffen ;)
Jeder Hund muss einfach so geführt werden, wie es der Führer zulässt. Eben bei uns werde nur ich die Haltebewilligung beantragen, das heiss nur ich darf meinen Hund laufen lassen. Mein Partner muss "seinen" an der kurzen Leine führen...
Kann ja nun schlecht jedem Hundehalter sagen, würden sie bitte einen anderen Weg einschlagen. Und im Gesetzt steht nur ich muss den Hund einzeln führen, es steht nicht ich muss alleine spazieren...
 
@Salvation

ich habe mir jetzt letztes Wochenende nochmals HuG und HuV zu Gemüte geführt, weil am Sonntag jemand anders ebenfalls gesagt hat, es sei nicht klar, ob eine Gruppe von Leuten noch zusammen spazieren gehen dürfen.

Wo soll das stehen, dass dem allenfalls so ist :verwirrt:
 
Geschrieben ist nichts, es wurde wohl thematisiert. Denke aber nicht dass sowas durchkommen könnte.

Naja, morgen wissen wir mehr - zumindest kann man dann endlich mal das Formular runterladen...
 
Ja ab Morgen sollte man sich anmelden können und dann frage ich auch gleich wer Prüfungen abnehmen darf ( Gehe aber davon aus, dass das noch nicht bekannt ist )
 
Wir kennen zumindest schon einmal zwei Leute welche die Unterlagen eingereicht haben - hoffe es klappt auch :)
 
So wir haben auch eingereicht und die prov. Bewilligung bis Ende 2012.
Prüfungsexperten und Prüfungsdaten werden bis Mitte Juni bekannt gegeben.
Dann kann man das mal live anschauen und die Experten unter die Lupe nehmen ;)
 
So wir haben auch eingereicht und die prov. Bewilligung bis Ende 2012.
Prüfungsexperten und Prüfungsdaten werden bis Mitte Juni bekannt gegeben.
Dann kann man das mal live anschauen und die Experten unter die Lupe nehmen ;)

Mein Antrag ist auch raus - ging länger da alles noch in Umzugskisten drinwar :D:rolleyes:

Wenn ich das soweit richtig verstanden hab hat man Übergangsfrist bis 2014 für die Prüfung? Mal kukn... um mein Ömchen mach ich mir wegen der Prüfung keine Sorgen :)
 
Ja dass man bis 2014 für die Prüfng Zeit hat, habe i h auch mal gehört. Ich denke mal die jetzige wird dann bis 2014 verlängert wenn alle Papiere ok sind.
 
Ja mal schauen was da kommt - wegen meinem Ömchen mach ich mir wegen der Prüfung wirklich keine Sorgen (da bin ich eher das Problem) :D und zum Glück beantragen auch so Hundeschule die Ausbildungsstätte die nicht beim KVAK angehängt sind :)
 
Ja aber ich gehe mal davon aus dass die Leute die den Kurs anbieten nicht zwingend auch Prüfungsexperten sein müssen. Ich mache mir also mehr sorgen um die Experten wie um die Kurse...
Sehe es beim SKN den habe ich sozusagen abgesessen und da ich genau wusste was die Leiterin sehen wollte konnte ich meinen Hund dementsprechend führen :D
 
Hallo zusammen

anscheinend wurde beim VD in Aarau nachgefragt, wie das denn genau sei, wenn man mit einem sogenannt potenziell gefährlichen Hund und einem "normalen" Hund zusammen spazieren möchte. Anscheinend wurde die Auskunft gegeben, dass man das auf zusehen hin könne, damit der Hund auch weiterhin Sozialkontakt pflegen könne.
Weiss dazu jemand mehr? Frag nur, weil ich ja nicht auch nochmals nachfragen muss, wenn man die Aussage schon schriftlich hätte...
 
Hallo zusammen

anscheinend wurde beim VD in Aarau nachgefragt, wie das denn genau sei, wenn man mit einem sogenannt potenziell gefährlichen Hund und einem "normalen" Hund zusammen spazieren möchte. Anscheinend wurde die Auskunft gegeben, dass man das auf zusehen hin könne, damit der Hund auch weiterhin Sozialkontakt pflegen könne.
Weiss dazu jemand mehr? Frag nur, weil ich ja nicht auch nochmals nachfragen muss, wenn man die Aussage schon schriftlich hätte...

Schriftlich nicht, aber ich hab das auch schon so gehört.

Man wolle den gesunden Menschenverstand walten lassen - aber vom Gesetz her wäre es streng genommen verboten.
 
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