Ok ich bin ja nicht mehr so oft hier und bin selber vom neuen Hundegesetz auch betroffen..
Hier einmal ein paar Fakten gemäss neuem Gesetz, Hundeverordnung oder gemäss Auskunft Veterinärdienst.
Hundehalter die bereits vor dem 01.05.2012 ihren Hund mit "erhöhtem Gefährdungspotential" hatten
Können sich ab Mai online beim Vetamt anmelden. Sie bekommen dann ein Mail mit den genauen Angaben was geschickt werden muss (Kopie vom Pass oder ID, Strafregisterauszug, den man für 20 Franken bei der Post bestellen kann und Kopie vom Heimtierausweis) und wohin das ganze gesendet werden muss.
Mit diesen Papieren wird die Haltebewilligung beantragt. Es wird nur in begründeten Fällen den Finanzielle Hintergrund, resp. die kynoloisches Fachkenntnisse erfragt.
Wenn mit dem Hund bis dato kein Vorfall war, wird man eine befristete Haltebewilligung für 2 Jahre erhalten. In diesen 2 Jahren muss man mit dem Hund nur die Prüfung ablegen
Gemäss HuV. § 24 Übergangsrecht
1 Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einen Hund mit erhöhtem Gefähr- dungspotenzial seit zwei Jahren ohne Beanstandung hält, ist von der Aus- bildungspflicht gemäss § 12 Abs. 1 lit. a HuG befreit. Die Haltung ist un- beanstandet, wenn keine Massnahmen zum Schutz von Menschen und Tieren oder zur Verbesserung der Tierhaltung verfügt wurden.
Denn von der Ausbildungspflicht ist man befreit.
Ausnahmebewilligungen dass man seinen Hund nicht einzeln führen muss wird es gemäss Vetamt kaum geben.
Zum Prüfungsinhalt
Die Prüfung umfasst folgende Übungen:
1. Aussteigen lassen des Hundes aus dem Auto,
2. Überqueren einer Strasse,
3. Grundkommando Sitz, Platz, Warten und Fuss,
4. Abrufbarkeit des Hundes unter Ablenkung,
5. Kreuzen eines Passanten mit Kinderwagen,
6. Anbringen eines Notfallmaulkorbs am Modellhund und Anbringen eines Gittermaulkorbs am eigenen Hund,
7. Kreuzen eines anderen Hundes,
8. Handling (Zeigen der Ohren, Zähne, Pfoten; Kontrollieren der Chip- und/oder Tätowierungsnummer),
9. Manipulationen am Hund (zum Beispiel Pfote verbinden),
10. Beisshemmung,
11. Kreuzen eines Joggers oder Fahrradfahrers,
12. Sozialkompetenz im Publikumsverkehr.
2.3 Prüfungsbewertung
Um die Prüfung zu bestehen, müssen 9 von 12 Übungen bestanden werden. Davon müssen alle Übungen im Bereich Sozialkompetenz (Übungen 4, 5, 7, 11 und 12) erfolgreich absolviert werden.
Zur Beurteilung, ob eine Übung bestanden wurde, sind die Vorgaben zum Brevet für Hundeführer Kanton Aargau des Kantonalverbands Aargauer Kynologen (KVAK), Stand 2012, anwendbar.
Mein Partner der bei der Anis nicht als Halter unserer Hunde registriert ist müsste leider wenn er auch die Haltebewilligung wollte den SKN machen , die neue Ausbildung ( 3 Lektionen Theorie und 10 Lektionen Praxis ) plus die Prüfung.
Wir haben beschlossen dass wir das mit Cheyenne und Barney nicht machen, das heiss nur ich werde die Haltebewilligung beantragen.
Das heisst ich bin verantwortlich, dass mein Partner die Hunde korrekt führt und nichts passiert.
Korrekt führen heisst in diesem Fall er darf nur einen dieser Hund an der kurzen Leine führen.
Aber kein Maulkorb und sonst was.
Wenn wir mit beiden Hunden zusammen laufen, darf er einen Hund an kurzer Leine Führen und ich darf meinen an der Flexi oder frei haben. Das heisst auf dem Spaziergang werden wir dann zwischendurch die Hunde tauschen und so kommen beide auf ihre Kosten
Wer dazu noch ein bisschen mehr wissen möchte darf hier gerne juristische Interpretationen lesen....
Vielleicht nützen ja dem einen oder anderen meine Angaben. Für uns ist klar Cheyenne und Barney werden nicht die letzten Sokas sein und bei einem Neuen werden mein Partner und ich die Haltebewilligung mit allen Schulungen und Prüfungen machen.