Neues Hundegesetz Thüringen

@ Wellblechdach: Folge dem Link von Mero. In der Plenarsitzung kommt die Kastration mehrfach zur Sprache...:(

Sowie hier:


naja auf dem mdr klang das alles ein bisschen anders.
wie zum beispiel das nur die mischlinge unter den 4 rassen als gefährlich eingestuft werden.
hier steht aber mischlinge mit den 4rassen. das würde ja jeden mischling betreffen.
naja und kastration von gesunden hunden würde doch auch gegen da tierschutzgesetz verstoßen,und das ist ein bundesgesetz.
und da bundesgesetz immer vor ländergesetz geht, wäre doch die kastration eh hinfällig.
kann mann denn durch einen wesenstest die gefährlichkeit für immer wiederlegen so wie hier in sachsen?

Ich weiß, die Videos sind öde und lang, aber da hörst Du alles aus "erster" Hand. Betroffen sind auch Mischlinge mit Beteiligung einer der vier Rassen, also nicht nur untereinander. Die Gefährlichkeit ist nicht widerlegbar. Mit dem TS- Gesetz haben mehrere Abgeordnete gg die Kastration argumentiert- ohne Erfolg. Außerdem ist das TS- G mit dem Kastrationspassus reine Auslegungssache, da zwar die Amputation und die Entnahme von Organen verboten ist, es aber nochmal einen extra Absatz gibt, der die Kastration zu bestimmten Zwecken davon ausnimmt.

Ich empfinde es trotzdem als anfechtbar und würde klagen...allerdings muß man da schon etwas solventer sein...:(



da muss man sogar klagen.
das beteudet ja im klartext die ausrottung der rassen in thüringen,weil wenn ich die gefährlichkeit nicht wiederlegen kann, bedeutet das ja das alle hunde fällig sind, sogar mischling mit kleinst anteil.
muss ehrlich zugeben das mir die tragweite jetzt erst richtig bewusst wird.
 
  • 24. April 2024
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Hi wellblechdach ... hast du hier schon mal geguckt?
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naja auf dem mdr klang das alles ein bisschen anders.
wie zum beispiel das nur die mischlinge unter den 4 rassen als gefährlich eingestuft werden.
hier steht aber mischlinge mit den 4rassen. das würde ja jeden mischling betreffen.
naja und kastration von gesunden hunden würde doch auch gegen da tierschutzgesetz verstoßen,und das ist ein bundesgesetz.
und da bundesgesetz immer vor ländergesetz geht, wäre doch die kastration eh hinfällig.
kann mann denn durch einen wesenstest die gefährlichkeit für immer wiederlegen so wie hier in sachsen?

Ich weiß, die Videos sind öde und lang, aber da hörst Du alles aus "erster" Hand. Betroffen sind auch Mischlinge mit Beteiligung einer der vier Rassen, also nicht nur untereinander. Die Gefährlichkeit ist nicht widerlegbar. Mit dem TS- Gesetz haben mehrere Abgeordnete gg die Kastration argumentiert- ohne Erfolg. Außerdem ist das TS- G mit dem Kastrationspassus reine Auslegungssache, da zwar die Amputation und die Entnahme von Organen verboten ist, es aber nochmal einen extra Absatz gibt, der die Kastration zu bestimmten Zwecken davon ausnimmt.

Ich empfinde es trotzdem als anfechtbar und würde klagen...allerdings muß man da schon etwas solventer sein...:(



da muss man sogar klagen.
das beteudet ja im klartext die ausrottung der rassen in thüringen,weil wenn ich die gefährlichkeit nicht wiederlegen kann, bedeutet das ja das alle hunde fällig sind, sogar mischling mit kleinst anteil.
muss ehrlich zugeben das mir die tragweite jetzt erst richtig bewusst wird.

ich denke, dass es eher die reinen mischlinge wie z.b. dobermann-pitti-mix
amstaff-boxer-mix usw. betrifft.

allerdings ist es hier in SH (in einigen gemeinden) schon häufiger vorgekommen, dass der olde english bulldog als ,,listenhund,, eingestuft werden sollte. ich kenne 4 solcher fälle, die den haltern eine menge stress und kosten verursacht haben.
 
ich kenne das leider aus HH:(

wenn in einem Mischlings - Hund eine der vier Rassen beteiligt war, ist er
für allezeit unwiderlegbar gefährlich. Punkt. Aus. Keine Chance auf Haltung.
Hilft nur Umzug.

Ich frage mich aber, wie man überhaupt hieb und stichfest nachweisen will,
was in einem Mischling beteiligt ist :verwirrt:
Wenn man die Elterntiere nicht vorzeigen / besichtigen kann ?
Dann bleibt doch nur raten und Spekulation:verwirrt:
Ich kenne tatsächlich Hunde, die würde ich für Staffs halten, sind aber nachweislich
Mischungen und die Eltern sind bekannt und laufen hier herum.
Sind definitiv keine Listenhunde und totzdem ergibt die Mischung eine Optik,
die sogar für mich, täuschend nach Listie aussieht.
Sogar im TH sitzen solche süssen Hunde und sind ganz eindeutig als
"Jagdhund - Mixe " zur Vermittlung frei.
Wie will man das denn überhaupt juristisch unstrittig nachweisen:(
Immerhin geht es für die Tiere dann um Leben oder Einschläfern oder lebenslange
Beschlagnahme.
Wie wirksam sind Gentests ?
Also, wenn ich mir vorstelle, auf unsere RR Hündin würde ein Boxer, Bulldog
oder Alano springen, dann würden die Welpen doch verdammt wie Kat. I
aussehen ?
Oder ein Minibulli verpaart sich mit einem Patterdale ???
was dann ?
Beschlagnahmen nach Optik ? ( weil ja keine Abtammungspapiere ? )
 
na klar - es ist eine reine phänotyp-bestimmung. :(
 
Gibt es denn jetzt schon ein explizites schriftliches (möglichst von der Primärquelle selbst) Traktat zu diesem Gesetz? Für ein Inkrafttreten mit Beginn des Septembers würde ich schon gerne langsam mal etwas ordentliches in der Hand haben. Mir geht es vor allem um die durch die MEdien ncoh immer für mich recht unklaren Dinge, wie 1. Altbestand 2. Mischlinge untereinander oder extern usw. Also, wem etwas in die Hände fliegt, bitte bei mir melden!


Edit: Das mit der Phänotypbestimmung ist solch eine Sache. Ich bin ja nun schon länger mit dem Amtsvet unseres Landkreises im Kontakt, da ich seit Jahren versuche ein Rassegutachten zu bekommen. er lehnt Gutachten aufgrund des Phänotyps grundsätzlich ab (Ich besitze davon auch eine schriftliche Stellungnahme). Wie das nun jetzt mit dem neuen Gesetz zu vereinbaren ist, ist mir schleierhaft... Sehr wahrscheinlich wird man ihn ,,freundlich dazu zwingen" Rassegutachten mit Lotteriecharakter anzufertigen.
 
daher meine Frage
bei den TH Hunden hier bei uns, alles Fundhunde oder Beschlagnahmung,
wie will man das überhaupt beweisen ???
was anderes sind Hunde vom Züchter mit Papieren
aber gerade bei unseren Hunden ist das doch die Ausnahme
Es darf doch wohl nicht sein, dass jetzt auch in Thüringen,
ein Mischling mit gewissem Erscheinungsbild, dass an einen Hund aus der BILD
erinnert, eingezogen wird oder zwangskastriert ?
 
Nun, man wird sich da an den Regelungen der anderen Bundesländern orientieren. Es wird eine Phänotypisierung durch einen Amtstierarzt vorgenommen. Sicher kann der nicht zu 100 % bestimmen was in Mischlingen drin steckt, aber die zu Unrecht "verurteilten" laufen dann halt als "Kolleteralschäden" ebenfalls als Listis. Das ist in den meisten BL Gang und Gebe und wird auch in Thüringen so laufen.
Gentests sind allerdings noch ungenauer als die Phänotypisierung und das sehen sogar Ordnungshüter so, weshalb Gentests (meines Wissens) in keinem Bundesland rechtlich verwertbar sind.
 
na ja, aber könnte darauf nicht eine Klage basieren ?
wenn man ohne Beweise "auf Verdacht" so schwerwiegende Urteile fällt ?
Immerhin werden die Hunde schlimmstenfalls beschlagnahmt und/oder getötet
und eine Kastration ist ja nun auch kein harmloser Spass
 
Ja, aber der Schutz der Bevölkerung steht nun mal vor dem Schutz einiger Einzelfall-Hunde und das wird zueinander in Verhältniss gesetzt.
Wie gesagt, ich denke dieses Gesetz beinhaltet einige Passagen die ich für rechtlich anfechbar halte (zB die unwiderlegbare Gefährlichkeit, die Kastration, evtl das Zuchtverbot), schon allein weil man sich auf Urteile aus anderen BL beziehen kann. Aber die Phänotypisierung ist bereits als gängige Methode etabliert und wird wohl schwierig sein zu kippen.
 
also das entspricht exakt den Hamburger Verhältnissen.
gerade die "unwiderlegbare Gefährlichkeit" finde ich extrem - und daher anfechtbar.

bei der Phänotypisierung könnte der Gutachter aber doch durchaus ein zB
" Bordeaux Dogge - Alano " sehen, oder ähnliche vergleichbare Kreuzungen.
Und wer fechtet das dann an ?
 
Zu den Einzelheiten des Gesetzes schau mal hier:


LG Vera
 
ist ja auch wieder interessant :

Zitat : " Zu Nummer 1
Nummer 1 enthält eine beispielhafte Aufzählung besonders gefährlicher Hunderassen,
wobei die genannten vier Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
Hunden als unwiderlegbar gefährlich im Sinne dieses Gesetzes gelten. Die Aufzählung ist
nicht abschließend, da nicht auszuschließen ist, dass nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen andere Rassen ein in gleicher Weise erhöhtes Gefahrenpotenzial besitzen. "


hier zählen also wissenschaftliche Erkenntnisse ? Aha, die zählten nicht als man die Liste erstellte und entgegen diesen willkürlich Rassen als Potenziell gefährlich - unwiderlegbar gefährlich einstufte.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse dürfen dann aber herhalten um die Liste beliebig zu erweitern:rolleyes:
 
hat sich einer der betroffenen schon mal mit einem RA in Verbindung gesetzt?
 
hier zählen also wissenschaftliche Erkenntnisse ? Aha, die zählten nicht als man die Liste erstellte und entgegen diesen willkürlich Rassen als Potenziell gefährlich - unwiderlegbar gefährlich einstufte.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse dürfen dann aber herhalten um die Liste beliebig zu erweitern:rolleyes:

"Unwiderlegbar" kann man interpretieren als "wider jede Vernuft/Wissenschaft" :( Die Experten interessieren erst dann wieder, wenn Forderungen laut werden, z.B. den DSH zu listen. So eine Forderung kann man dann abbügeln mit der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass man die Gefährlichkeit von Hunden nicht an der Rasse festmachen kann...

Vermutlich ist das mit der Erweiterungsmöglichkeit nur Bla-Bla, um der Auflage des Bundesverfassungsgerichtes entgegenzukommen, die Rasseliste den tatsächlich auffallenden Rassen anzugleichen. Eine Auflage, um die sich die Bundesländer mit Rasseliste offensichtlich fleißig drücken - oder hat jemand neue Erkenntnisse, dass sich da was tut?
 
Ich wohne ja in Brandenburg. Hier gab es im Mai eine Hundeattacke.



Nun wurden alle Hundehalter vom zuständigen Ordnungsamt angeschrieben, sie müssen
nachweisen, was sie für Hunde halten. Für 20/40 Hunde wurde ein Führungszeugnis
verlangt.
Wenn man keinen Rassenachweis hat, musste man ein Bild des Hundes vorlegen und
dann auch ein Rassegutachten, sollte der Hund nach Listenhund aussehen.

Ihr wißt, wie hier in Brandenburg die Bestimmungen sind. Es waren keine Listenhunde,
die angegriffen haben, aber es war ein Anlaß für die Gemeinde, alle Hundehalter zu
überprüfen. Vorher hat es keinen interessiert, welche Hunde hier leben.
Ärger haben jetzt die Hundehalter, deren Hunde nach Listenhund aussehen.

Ich bin mit Ahnentafel, Führungszeugnis (das ich eh dahatte) und Hund zum Ordnungsamt
spaziert und habe dort bewiesen, daß ich "nur" kleine Plüschhunde halte.

Ich find das so sch....e, daß nun unbescholtene Hundehalter dafür büßen müssen,
daß so eine unverantwortliche HH, die schon mehrfach aufgefallen ist, ihre Hunde nicht
im Griff hat. Das Ordnungsamt schaute bisher tatenlos zu, nun holt es zum
Rundumschlag aus.
 
aber, wie kommt man ausgerechnet auf diese 4 Rassen ?
Wie willkürlich darf ein Gesetz sein ?
In Thüringen sind in jüngster Zeit leider auch Menschen durch andere Hunde gestorben.
Warum werden dann ausgerechnet diese vier verfolgt und ausgerottet ????
Wo kommt die Idee her, die seien von Natur aus grundböse ?
 
aber, wie kommt man ausgerechnet auf diese 4 Rassen ?
Wie willkürlich darf ein Gesetz sein ?
In Thüringen sind in jüngster Zeit leider auch Menschen durch andere Hunde gestorben.
Warum werden dann ausgerechnet diese vier verfolgt und ausgerottet ????
Wo kommt die Idee her, die seien von Natur aus grundböse ?


Genau diese 4 Rassen landen auf der Liste weil Politiker und Medien zusammenarbeiten.
Du weisst von den anderen Vorfällen, einige andere wissen von den Vorfällen aber die breite Bevölkerung weiss es nicht. Warum nicht? Weil die Medien es nicht groß breittreten. Politik und Hetzkampagne. Nichts anderes. Die Medien zeigen nur die Fälle, wo die Politik auch was ausrichten kann und nicht allzu viele Wählerstimmen verliert.

Was glaubts Du was passiert, wenn bspw. ein Golden Retriever zubeisst, die Politiker den mit auf die Liste setzten? Dem Ansturm sind sie nicht gewachsen. Zuviele Hundehalter die sie gegen sich hätten. Das wäre kompliziert, zuviel Aufstand und Wählerstimmenverluste. Liegt nicht im Sinne der Politiker.

Also sind nur die Hunde dran, wo die Halter den Politikern nicht gefährlich werden und die Bevölkerung wird verarscht in dem die Politiker so tun als ob sie etwas gegen die vermeintliche Gefahr bewirken.
 
aber, wie kommt man ausgerechnet auf diese 4 Rassen ?
Wie willkürlich darf ein Gesetz sein ?
In Thüringen sind in jüngster Zeit leider auch Menschen durch andere Hunde gestorben.
Warum werden dann ausgerechnet diese vier verfolgt und ausgerottet ????
Wo kommt die Idee her, die seien von Natur aus grundböse ?


Schau Dir an.
Die SPD die diese Rasseliste ins Leben gerufen hat beruft sich dabei auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Wo diese 4 Rassen als gefährlich eingestuft wurden.
Der Bulli hat 0 Beißvorfälle in Thüringen und ist trotzdem unwiderruflich gefährlich in Thüringen.
Das ist Politik in diesem Land ohne jegliche Logik.
 
Na jetzt ,nachdem die vier Rassen auf der Liste stehen,wird sich doch herausstellen,wer hier EIGENTLICH beißt.Denn die" vier" kommen dann nicht mehr in Frage.:D Ist schon traurig soviel Unverstand...
@marismena ,mit Hamburg darfst Du Thüringen nicht vergleichen,da liegen Welten dazwischen.....(was "Kampf"hunde) angeht.;)
 
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