Besuch ist doch was völlig anderes...und wenn du nicht in der Lage oder Willens bist die Auflagen die nun einmal bestehen auch zu erfüllen, dann solltest du dich nach einem anderen Hund umschauen...die kleine Maus sollte nämlich nicht zurück ins Heim müßen nur weil du nicht die Auflagen erfüllen willst/kannst und von daher wirst du den Hund wahrscheinlich eh nicht bekommen.Ja, die Behörde sagte bereits, dass der Garten 1,8m hoch eingezäunt werden muss. Hat ihn aber noch nie zuvor gesehen, Die wissen bis jetzt gar nicht, dass unser Garten nicht von der Wohnung aus erreichbar ist. Die wissen auch gar nicht, dass wir einen haben.
Wie verhält es sich denn, wenn ich zu meinen Eltern in den Schrebergarten fahre? die müssen den ja auch nicht auf 1,80 m hochziehen.
Wenn die Möglichkeit besteht das der Hund dort verweilen kann -und die besteht, weil der Garten zur Wohnung gehört wie ich verstanden habe) muß dieser ausreichend eingezäunt sein...und das schauen die sich in einigen Gemeinden auch mal vor Ort an wenn es sein muß...also sollte man da mit offenen Karten spielen, anderenfalls macht es ein Nachbar dem der Hund nicht passt. Hatten wir hier leider auch schon...also meine früheren Nachbarn mit Staff hatten da Probleme mit dem Nachbarn zur Linken...Nutzt ihr den Garten am Haus und werdet ihr den auch mit dem Hund nutzen?
Denn wenn er einfach nur ne Mietwohnung habt, ist es doch völlig egal, wie der Garten, der halt auch zum Haus gehört, aber nicht für euch, eingezäunt ist
Ja ist ja nett, nur wenn die Behörde da nicht mitspielt (und sie hat ja nun gesagt das hoch eingezäunt werden muß) dann nutzen dir Alternativen gar nichts..und meine Frage zur schriftlichen Genehmigung seitens des Vermieters blieb auch unbeantwortet...Natürlich prüfen wir gemeinsam mit der zuständigen Behörde und dem Ordnungsamt ob wir die Voraussetzungen erfüllen. Vorher holen wir sie nicht vom Tierheim. Möchte nichts umgehen, suche nur nach Alternativen falls es an dem Zaun scheitern sollte. Da wir den Garten schon hin und wieder benutzen wollen, würden wir uns auch damit zufriedengeben, sie mit einer Schleppleine anzuleinen. Somit wäre ein ausbüchsen nicht möglich.