Naja, eigentlich Zitat
"Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen."
An dem Punkt waren wir ja hier schon am Anfang der Diskussion, nur manchmal geht es wohl in einem Forum einfach als Selbstläufer weiter, weil es gerade läuft.
"Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen."
An dem Punkt waren wir ja hier schon am Anfang der Diskussion, nur manchmal geht es wohl in einem Forum einfach als Selbstläufer weiter, weil es gerade läuft.