Das Internet ist voll mit unterschiedlichsten Erfahrungsberichten zu dem Thema. Es ist aber falsch daraus allgemein gültige Schlüsse zu ziehen. Keine Situation ist gleich der anderen. Genaue Hintergrundinformationen fehlen oft bei den Schilderungen und auch wenn diese bekannt sind, ist doch auch das Handeln der Halter unterschiedlich.
Papiere sind nicht immer gleich Papiere wie sie andere haben und die Art und Weise wie der eine Halter darauf reagiert, wenn die Rasse in Zweifel gezogen wird und eine Begutachtung gefordert wird, ist eben auch nicht immer vergleichbar. Während einige gutgläubig ihren Hund beim Veterinäramt vorstellen und begutachten lassen, kontaktieren andere Halter erst einmal einen Anwalt und lassen sich beraten und wahren ihre Rechte.
Es macht auch einen Unterschied, ob sich Halter gerichtlich dagegen wehren oder das Urteil des Veterinäramtes als Gegeben hinnehmen, und natürlich auch wie sie sich dagegen zur Wehr setzen bzw. welche Argumente sie auf ihrer Seite haben, um sich zu verteidigen.
Schließlich gibt es auch trotz amtsärztlichem Gutachten unterschiedliche Entscheidungen vor Gericht und auch unterschiedliche Entscheidungen je nachdem in welcher Instanz entschieden wird.
Zweifelsfrei ist es so, dass Ordnungsämter in NRW vermehrt auch Minis mit Papieren anzweifeln und eine Begutachtung anordnen und diese meistens damit endet, dass der zu groß geratene Mini ein Standard sein soll. Es gibt aber eben auch andere Meinungen und Beurteilungen je nach Gemeinde, auch wenn diese immer weniger werden.
Aber auch wenn das Veterinäramt trotz Papieren einen Standard begutachtet, heißt das nicht generell, dass man sich dagegen nicht gerichtlich wehren kann und keine Aussicht auf Erfolg hat.
Informationen durch Erfahrungsberichte sind wichtig und hilfreich für Halter und zukünftige Halter, aber ich halte es für verkehrt und eher schädlich, den Leuten einzureden, dass ihre Papiere nichts wert sind und sie sich sozusagen wehrlos dem Urteil eines Amtes ergeben müssen.
Wie gesagt, gibt es in jedem Fall sicher unterschiedliche Konstellationen und jeder ist gut beraten, sich im Fall eines aufkommenden Ärgers mit dem Amt vorab rechtlich beraten zu lassen, um für den Hund und sich selber das Beste rausholen zu können bzw. seine Rechte wahren zu können.
Jedem, der sich denkt, dass er bei Ärger mit dem Amt einfach kooperieren sollte, weil es einem nichts macht, die Auflagen zu erfüllen, gebe ich zu bedenken, dass man in dem Fall kein Recht darauf hat, eine Haltegenehmigung zu bekommen, sondern auf den guten Willen des Amtes angewiesen ist. Rein rechtlich hat man in dem Fall nämlich illegal einen Listenhund gehalten, womöglich nicht einmal den Hund als 40/20 er Hund angemeldet und damit sich eigentlich als unzuverlässig bewiesen und sich als ungeeignet herausgestellt. Es ist also keineswegs so, dass wenn man sich kooperativ zeigt, und auf sein Recht verzichtet, gerichtlich dagegen vorzugehen, man automatisch den Hund behalten darf. Auch hier gibt es ganz unterschiedliche Vorgehensweisen.
Aber generell möchte ich sagen, dass man der ganzen Sache keinen Gefallen tut, wenn man sich trotz Papieren, die als Nachweis gelten sollten, da sie nachweisen, dass der Hund als Rassehund gezüchtet wurde, keinen Gefallen macht, wenn man sich seinen Hund mit Papieren wehrlos als Standard einstufen lässt. Je mehr Halter einfach nachgeben, ohne sich auf ihre Papiere zu berufen und ohne dies rechtlich abklären zu lassen, desto einfacher wird es für die Ämter, Papiere generell zu missachten, was allen Haltern schadet, die im besten Glauben bei einem eingetragenen Züchter, eines anerkannten Zuchtverbandes, einen Rassehund erworben haben, der eine anerkannte eigenständige Rasse ist.
Die Ämter beschneiden die Rechte dieser Halter, wenn sie das Gesetz einseitig so auslegen, dass der Phänotyp eines Hundes allein von einpaar Zentimetern mehr oder weniger bestimmbar ist und Abweichungen in der Größe immer zum Nachteil der Halter auslegen.
Statt klare Gesetze zu schaffen, in dem zukünftige Halter vorab informiert werden und bereits bestehende Halter abgesichert sind, wählen die Ämter eine Methode, mit der sie willkürlich handeln können. Dagegen sollte man sich meiner Ansicht nach wehren, wenn man betroffen ist. Das ist man meiner Meinung nach nicht nur sich selber als mündigem Bürger schuldig, sondern auch gegenüber seinem Hund.
Wenn man selber meint, auch mal in so eine Lage kommen zu können, sollte man sich vorab informieren, welche Anwälte einem helfen könnten, wenn es mal soweit sein sollte und welche Möglichkeiten man eventuell hat, sich besser positionieren zu können, wenn man den Nachweis erbringen muss, dass der Hund ein Mini ist. Auch wenn Amtsärztliche Gutachten vor Gericht häufig einen höheren Stellenwert haben, als ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters, kann dies einem im Einzelfall vielleicht sehr hilfreich dabei sein, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, dass ein amtliches Gutachten erstellt werden muss.
Ich kann anschließend nur eindringlich dazu raten, sich bei Ärger mit dem Amt vorab rechtlich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, bevor man sich auf irgendetwas einlässt. Manchmal ziehen Ämter sogar bereits den Schwanz ein, wenn ein Anruf oder ein Schreiben vom Anwalt beim Amt ankommt. Das kommt gar nicht einmal so selten vor.