MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

Stimmt - jetzt weiß man, woran man ist :p
Aber ich befürchte mein Hundesitter spielt da nicht mit. Zuviel Gesabbere und so.
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Aber es ist eben nicht richtig, dass der OEB ab sofort auf der Liste steht. Ein Gericht setzt keine Rasse auf die Liste. Das Urteil sagt aus, dass der Halter keine Argumente dagegen halten konnte, dass sein Hund kein Listi-Mix ist, weil der OEB eben keine anerkannte Rasse ist.

Wäre er anerkannt, wäre er auch kein Listi-Mix. Genauso bedeutet es aber auch nicht, dass jeder OEB automatisch ein Listi-Mix ist, sondern individuell geprüft werden kann.

Die Behauptung, dass der OEB jetzt auf der Liste steht, ist rechtlich nicht haltbar.
 
Die Behauptung, dass der OEB jetzt auf der Liste steht, ist rechtlich nicht haltbar.
Das stimmt. Aber die Chancen bei einer Begutachtung sind wegen diesem Urteil sehr gesunken. Sicher, die Begutachtung MUSS stattfinden (und dagegen kann man immernoch Widerspruch einlegen), aber sie werden dies als Präzedenzfall heranziehen. Bzw, tun dies schon, denn die OEB- halter bekommen teilweise Post.
 
Die Behauptung, dass der OEB jetzt auf der Liste steht, ist rechtlich nicht haltbar.

Diese Behauptung stimmt ja auch nicht. Das sagt aber auch niemand.
Die American Bulldog, der Pitbull und der Staff sind in NRW gelistet - und somit ist die OEB ein Listenhundmix. Das ist die Kernaussage.
Das selbe in Grün mit dem American Bully. Der steht auch nicht auf der Liste. Er ist aber ein Mix aus Listenhundrassen und wird somit auch so gewertet.
 
Anscheinend hat sich die Situation der OEB Halter dramatisch verschlechtert, obwohl ich auf der anderen Seite nicht ganz nachvollziehen kann, wie sich die Situation eines OEB Halters rechtlich verschlechtert haben soll, wenn er/sie den Hund zuvor erfolgreich als OEB beim Amt gemeldet und als solchen bestätigt bekommen haben.

Ich denke mal, dass die meisten OEB Halter ihren Hund als 40/20er Hund angemeldet haben und die Anmeldung als OEB bestätigt bekommen haben und das eventuell auch ohne Befristung.

Natürlich kann man von Seiten des Amtes jetzt argumentieren, neue Erkenntnisse zu haben, aber kann man dann auch bei bereits angemeldeten Hunden, die man nach Prüfung der Sachlage als OEB bzw. als lediglich 40/20er Hund gewertet hat, nachträglich anders beurteilen?

Dass die Ämter problemlos diesen Weg einschlagen, ist klar, aber wie sieht es da wohl mit der tatsächlichen Rechtslage aus? Schließlich ist es ja auch bereits vor dem Urteil die Aufgabe des Amtes gewesen zu beurteilen, ob es sich bei dem angemeldeten Hund um einen Listi handelt. Das hätten die Ämter gerade bei einem Hund einer nicht anerkannten Rasse nicht nur machen müssen, sondern bei Zweifeln auch durch ein Gutachten hätten feststellen lassen müssen.

Laut LHV NRW beurteilt das OA, ob es sich bei dem Hund um einen Listi oder Listi-Mix handelt. Bestehen Zweifel, die nicht ausgeräumt werden können, muss der Amtstierarzt eine verbindliche Entscheidung treffen.

Natürlich gehen die Ämter jetzt hin und erklären, durch das Urteil Zweifel zu haben, aber sie zweifeln damit sozusagen ihre eigene zuvor getroffene Entscheidung an und das nur, weil ein Gericht das Urteil eines anderen Amtes bei einem Einzelfall bestätigt?

Das klingt für mich von Seiten der Ämter etwas voreilig.

Als Halter eins OEB würde ich das Amt erst einmal fragen, wieso man im Fall meines Hundes, bei dem das OA zuvor keinen Listi gesehen hat, jetzt aufeinmal zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, nur weil irgendwo bei einem anderen Hund Zweifel bestätigt wurden?

Mal ganz ehrlich, dürfen dann demnächst auch alle Boxer-Mixe in NRW noch einmal beurteilt werden, nur weil ein Gericht bei einem anderen Boxer-Mix einen Listenhund bestätigt hat? Die können doch wohl schlecht argumentieren, dass sie bei OEB von einer anerkannten Rasse ausgingen und deshalb versehentlich falsch geurteilt haben?
 
Ich empfinde das ganze Vorgehen der Ämter in dem Fall übrigens eher als Schlag ins Gesicht für alle Halter bestimmter Rassetypen.

Es zeigt mal wieder wie achtlos und geringschätzig mit Haltern bestimmter Rassen von Seiten der Ämter und Regierungen umgegangen wird.

Als ob Halter bestimmter Rassen eine Art Asozialer Krimineller sind, gegen die man vor Gericht einen Sieg errungen hat, um endlich mit möglichst größter Härte gegen sie vorgehen zu können.

Dann werden auch sofort Briefe verschickt und Terror verbreitet?

Mir tun die Leute aufrichtig leid, weil viele erst im Nachhinein erkannt haben werden, unter welcher unsicheren Rechtslage sie ihren Hund erworben haben.
 
Mal ganz ehrlich, dürfen dann demnächst auch alle Boxer-Mixe in NRW noch einmal beurteilt werden, nur weil ein Gericht bei einem anderen Boxer-Mix einen Listenhund bestätigt hat? Die können doch wohl schlecht argumentieren, dass sie bei OEB von einer anerkannten Rasse ausgingen und deshalb versehentlich falsch geurteilt haben?

Du übersiehst einen entscheidenen Unterschied: man weiß von Anfang an, welche Rassen in einer OEB stecken.
Und im Übrigen gibt es diese "Probleme" schon länger, nicht erst seit dem Gerichtsurteil von Köln. Bei mir im Rhein-Sieg-Kreis ging das schon vor Monaten los. Da wird jede OEB phänotypisch begutachtet. Und wenn die eben mehr nach AB aussieht, wird aus ihr auch ein AB-Mix gemacht und als Paragraph 10 Hund geführt.
 
Mir tun die Leute aufrichtig leid, weil viele erst im Nachhinein erkannt haben werden, unter welcher unsicheren Rechtslage sie ihren Hund erworben haben.

Naja. Ich schrieb bereits: nachdem ich gelesen habe, woraus die Rasse gezüchtet wurde, habe ich Abstand genommen davon. Das hätten andere Halter auch machen können, wenn sie sich richtig mit der Materie beschäftigt hätten.
 
Irgend jemand ist halt jetzt auf den Trichter gekommen, woraus ein OEB besteht und da auch alle Listenhund Mixe in NRW unter die Regelungen zu Listenhunden fallen, ist es folgerichtig was jetzt passiert.
Ich nehme an, das auch die höheren Steuereinnahmen eine Rolle spielen, an die man so ohne größeren Aufwand kommt.
 
Ich habe die Problematik schon verstanden, aber gerade weil das nichts Neues ist, frage ich mich halt, wieso jetzt auf einmal Briefe an die Leute raus gehen und das vor allen Dingen an Halter, die anscheinend bereits dem Amt bekannt sind, also wo man bisher anscheinend anders bewertet hat.

Mich wundert halt, dass es problemlos möglich sein soll, eine Sachlage erneut zu bewerten.

Bei neuen Hunden oder Hunden, die bis jetzt nicht beim Amt gemeldet waren, verstehe ich das aus deren Logik, aber wenn ein Amt bei einem Hund vorher bescheinigt hat, dass es kein Listi-Mix ist, hat es dafür ja schließlich Gründe gegeben.
 
@procten , die Frage ist ja ob es in diesen Fällen eine Bescheinigung gab.
In meiner Heimatstadt kannst du deinen Hund per Telefon anmelden. Dann wird die Rasse abgefragt und ob 40/20, was sich ja manchmal nach der Rassefrage auch erledigt hat.
Wenn der Mitarbeiter sich noch nicht mit den Rassen auskennt, wird nachgefragt ob da Listenhund drin ist.
Das war's.
Wenn ich jetzt eine OEB anmelde, fällt sie unter 40/20. Der Mitarbeiter beim OA wird sie auch genau so in seine Unterlagen aufnehmen.
Namentlich genannt ist sie auf der Liste nicht. Rassehund, steht nicht auf der Liste, alles klar.

So war es bis dato. Aber was passiert, wenn der Mitarbeiter entweder ein kynologisch interessierter Mensch ist und sich die Antwort schon denken kann, oder von seiner Dienststelle sensibilisiert wurde weil die mal unter Rasse OEB nach gesehen hat, und nachfragt, ob in der OEB Listenhund drin ist?
Damit ist der Kuchen gegessen, denn Lügen macht keinen Sinn.

Angesichts dessen das die “Rasse“ weder FCI noch AKC anerkannt ist, kann das OA den Hund dann als Listenhundmix mit allen Folgen führen.
 
Cornelia hat es auf den Punkt gebracht. Es gibt keine Bescheinigung vom OA, dass man keinen Listenhund hält. Lediglich die Bestätigung, dass man den Hund angemeldet hat.
Die vom Amt haben keine kynologischen Kenntnisse und deshalb auch nicht nachgehakt, was ne OEB ist.
 
Das ist aber eine sehr zu Gunsten der Behörden ausgelegte Sichtweise, oder nicht? Man stellt sich als Halter schließlich nicht selber die Bestätigung aus, wie der eigene Hund rechtlich zu bewerten ist, sondern das macht das dafür zuständige Amt, dass zur Überwachung und Durchsetzung der LHV zuständig ist.

Es finde demzufolge eine Überprüfen durch das OA statt und es ist ja nicht so, dass der/die Mitarbeiter des OA einfach nur bestätigen, was man ihnen angibt.

Man kann ja salopp gesagt nicht dort anrufen und sagen, dass man einen Kaukasischen Bull Herdenschutzhund hat und bekommt dann kritiklos zwei Wochen später eine Nachweiskarte zugeschickt, auf der dann bestätigt wird, einen Maukasischen Bull Herdenschutzhund zu haben.

Bei der Anmeldung fragen die einen nach Nachweisen, bis hin zum Namen des Züchters und wollen schon wissen, ob man denen keinen Murks erzählt und überprüfen das, was man angibt.

Abgesehen mal davon findet schließlich auch auf der Straße eine Überprüfung durch das OA statt in Form von Kontrollen. Die schauen sich den Köter an, den ich als zum Beispiel Labrodor-Mix angegeben habe und wenn denen irgendetwas spanisch vorkommt, bekommt man Post, oder kommt direkt der Combi mit Hundekäfig angefahren.

Dass die Ämter so, wie ihr das schildert, argumentieren werden, ist wahrscheinlich, aber kann man das tatsächlich so einseitig zu Gunsten der Ämter sehen?

In der Praxis wird es doch eher vielleicht so bisher gewesen sein, dass man einen OEB angemeldet hat, oder durch eine Kontrolle dazu aufgefordert wurde, den Hund anzumelden und bei denen die Alarmglocken angegangen sind, wenn man OEB in das Formular geschrieben haben oder per Telefon angegeben hat und das OA Nachweise verlangt hat und je nachdem sich der Hund auch angeschaut wurde.

Dass es so abgelaufen ist, wie von Euch beschrieben, kann ich mir in ländlicheren Ortschaften oder kleineren Gemeinden vorstellen, bei denen die Mitarbeiter wenig mit dieser Thematik zutun haben, aber wie ihr selber schreibt, ist das Thema nicht erst seit dem Urteil bekannt und in Städten wird man da häufiger mit zutun gehabt haben.

Ich will hier nicht so tun, als ob die Halter aus meiner Sicht zu 100 Prozent Recht haben und die Ämter die Bösen sind, sondern möchte auch mal eine andere Sichtweise aufzeigen, die zum Teil auch erklärt, wie es dazu gekommen ist, dass ahnungslose Bürger zu OEB Haltern wurden.

Wie soll denn der zukünftige und noch laienhaftere OEB Halter ahnen, dass es Probleme geben könnte, wenn er Beispiele dafür hat, die ihm das bestätigten, was der Züchter behauptet und zwar, dass man bei den OA keine Angst zu haben brauch, weil die Anmeldung unproblematisch ist?

Bei Haltern erwartet man, dass sie dazu in der Lage sind, herauszufinden, dass sie irgendwann Probleme kriegen könnten, weil das Amt keine Ahnung hatte, als es die Haltung des OEB Hundes als Großen Hund bestätigt hat? Und wenn 10 Überprüfungen auf der Straße durch das OA unproblematisch verlaufen, weil sie sich damit zufrieden geben, dass der Hund ein OEB ist und deshalb etwas nach Listi ausschaut, hat das keinerlei Bedeutung und werden damit für den Halter keine Tatsachen geschaffen, auf die er sich verlassen können muss?

Wir sind uns doch alle einig, dass keine Hunderasse es verdient hat, auf Rasselisten zu stehen und die größten Ungerechtigkeiten den Hunden geschehen, die seit vielen Jahren wegen der Listen Leid ertragen und das deren Halter die am meisten diskriminierten und benachteiligten Halter sind, aber auch hier im Falle des OEB ist die Willkür der Ämter zu verurteilen und nicht so zutun, als ob es selbst gemachte Leiden sind.

Natürlich ist oft auch eine gewisse Schlaumeierei und Pfiffigkeit dabei, wenn sich jemand eine OEB holt, aber im Endeffekt glauben die Leute, auf einem rechtssicheren Weg zu sein und lieben ihre Hunde und sorgen sich um sie, wenn ihnen bewusst wird, dass es doch nicht ganz so unproblematisch ist.

Die Hunde sind hier auch die Leidtragenden, denn auch wenn vielen Haltern die Haltung weiterhin ermöglicht wird, werden einige Hunde im TH landen, weil nicht jeder die Auflagen wird erfüllen können.

Natürlich kann man da sagen, dass den Leuten das vorher hätte bewusst sein müssen, aber dann frage ich mich auch, wieso das den Ämtern vorher nicht bewusst gewesen sein muss und dann ein Urteil von Vielen, dass mal zu Ungunsten des OEB ausfällt, das Vorgehen der Ämter legitimiert.

Ich verstehe auch die Ämter, die sich jetzt dazu aufgefordert sehen, bei OEB genauer hinzuschauen, aber kann nicht verstehen, dass sie so tun können, als ob das Urteil jetzt grundlegend alles verändert hat und sie sich nicht darum scheren müssen, wie sie bisher mit dem Thema umgegangen sind.

Wie gesagt, ist kein neues Gesetzt geschaffen worden, nur in einem Einzelfall entschieden worden.

Nur so ganz neben bei finde ich es auch kurios, dass der ebenfalls vom VDH und in Deutschland nicht anerkannte Rassehund APBT den OEB zu einem Listenhund macht, weil er nicht vom VDH anerkannt ist.

Kurios ist es meiner Meinung nach trotz der Tatsache, dass der Pitbull gelistet ist, weil doch bei einer nicht anerkannten Rasse gar nicht eindeutig geklärt sein kann, was da tatsächlich für ein Hund gemeint ist, der seinerzeit in die Rasse des OEB eingekreuzt wurde.

Schließlich ist es doch auch in der Praxis so, dass allein der Phänotyp bestimmt, was ein Pitbull ist und was nicht und nicht irgendwelche Angaben oder sonstige Belege.

Sehr überspitzt gesagt, aber um zu verstehen, was ich damit ausdrücken will, kann ich nicht verstehen, dass wenn ich eine Phantasie-Hunderasse habe, weil sie nicht anerkannt ist, der Richter es als eine Tatsache ansieht, dass Einhörner in die Rasse mit eingekreuzt wurden, nur weil das im wertlosen Rassestandard meiner Phantasie-Rasse so aufgeführt ist.

Ich entschuldige mich für das sehr überzogene Beispiel und weiß, dass es sehr übertrieben ist, aber wie kann ein Richter in dem einen Fall eine Rasse nicht anerkennen, weil sie offiziell nicht anerkannt ist, aber eine ebenfalls nicht anerkannte Rasse als Begründung für eine vermutete Gefährlichkeit ansehen? Das verstehe ich nicht bzw. das kommt mir etwas willkürlich entschieden vor.

Entschuldigt bitte den mal wieder sehr langen Text, aber ich brauche immer mehr, um mich zu erklären und dafür ist dann auch für heute Schluss.
 
Ich geb dir mal nen Tipp: stell deine Fragen diesbezüglich doch nem Anwalt, der kann dir das beantworten ;) das machen die Hundehalter, die betroffen sind, nämlich. Zum Anwalt gehen.
Mir persönlich geht das Thema wirklich am Allerwertesten vorbei.
 
Wie soll denn der zukünftige und noch laienhaftere OEB Halter ahnen, dass es Probleme geben könnte, wenn er Beispiele dafür hat, die ihm das bestätigten, was der Züchter behauptet und zwar, dass man bei den OA keine Angst zu haben brauch, weil die Anmeldung unproblematisch ist?

Der gesunde Menschenverstand?! Wenn im Rassestandard steht, dass der OEB eine Kreuzung aus Pitbull, Amstaff und Ambull ist, kann der neunmalkluge Züchter tausend Mal behaupten, das sei unproblematisch: es ist und bleibt ein Listenhundmix. Punkt, Ende, Aus. Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu begreifen ist.
 
@procten , genau wie ich es geschildert habe, läuft es ab. Du bist sicher besonders sensibilisiert, weil du einen MBT hältst und in Düsseldorf lebst.
Ich lebe zugegebenermaßen nicht in der Großstadt, aber so klein ist meine Heimatstadt auch nicht.

Für den Nicht-Listenhundhalter gibt es definitiv keine Bescheinigungen. Ich gebe beim OA einen Jack Russell an und das war's.

Folglich kann auch kein OEB Halter irgendeine Bescheinigung gehabt haben, das er kein Listenhund ist.
Die Anmeldung ist ja die Gleiche wie bei z.B. einem Schäferhund. Der liegt auch über 40 cm und fällt damit unter 40/20. Also Sachkunde, Mikrochip, Haftpflicht.
Das kann kontrolliert werden. Ob das real passiert weiß ich nicht.

Der Halter bekommt meines Wissens aber auch keine Bescheinigung. Es ist nur beim OA vermerkt in welche Kategorie sein Hund eingeordnet wurde.

Da der OEB bis dato nicht unter § 10 fiel, die OAs jetzt aber aufmerksam geworden sind, wird er einfach neu kategorisiert.
 
Das ist es ja eben und zwar, dass es eben nicht überall gleich ist und keine Situation mit der anderen vergleichbar ist.

Ich kenne mindestens einen Halter in NRW, der eine Nachweiskarte vom OA ausgestellt bekommen hat, auf der die Rasse bestätigt wird und auch bestätigt wird, dass der Hund laut LHV ein Großer Hund ist und bei der Stelle, an der vermerkt wird, ob Leinenzwang oder Maulkorppflicht besteht etc. Xxxxxxxx steht.

Zusätzlich hat diese Person (drei mal darf gefragt werden, wer diese Person ist) ein Schreiben mitbekommen, in dem empfohlen wird, die Karte immer dabei zu haben, um den Nachweis führen zu können, falls Kontrollen kommen.

Kann natürlich sein, dass ich der Einzige NRW weit bin, weil ich damals in die Offensive gegangen bin, aber da wird es vielleicht auch noch andere Halter geben, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass man für mich allein so eine Plastikkarte gebastelt hat.

Ich will damit nur sagen, dass jede Situation anders ist. Sicher gibt es den OEB Halter, der sich in Polen einen Hund auf dem Markt gekauft hat und sich vorher weder informiert, noch um das Thema gekümmert hat und der dann irgendwann bei einer Kontrolle auffällt. Genauso wird es aber auch den OEB Halter geben, der vorher beim Amt nachgefragt hat und sich dann einen OEB beim Züchter gekauft hat und bei der Anmeldung seine Papiere vorgelegt hat. Der eine wird mündlich bestätigt bekommen haben, dass damit alles in Ordnung ist und der nächste hat vielleicht eine E-Mail bekommen oder ein Schreiben oder eine duselige Plastikkarte und andere vielleicht gar nichts etc.

Ich habe auch schon von Leuten gehört, dass sie befristet auf 2 Jahre den Hund als 40/20er angemeldet bekommen haben und von Anfang an angekündigt wurde, sich den Hund zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal anschauen zu wollen. Das gibt es auch.

Die Ämter tun jetzt aber so, als ob jeder OEB Halter wie selbstverständlich einen potentiellen Listenhund im Körbchen liegen hat und der Sachverhalt geprüft werden muss, egal ob es vorher bereits zu einer Prüfung des Sachverhalts gekommen ist.

In dem berüchtigten Urteil aus Köln zum MBT, dass die Ämter bisher gerne als Argument herangezogen haben, legt der Richter dem Halter nachteilig aus, dass er sich selber zeitnah nicht darum gekümmert hat, den Sachverhalt aufzuklären, als er bemerkte, dass sein Hund in die Höhe schießt. Der Richter meint, der Halter wäre verpflichtet und in der Lage gewesen, den Sachverhalt zu klären.

Auf den OEB bezogen frage ich mich da, ab wann denn der Sachverhalt abschließend geklärt ist, wenn es nicht reichen soll, dem Amt seinerzeit mitgeteilt zu haben, dass man einen OEB hat. Hätten die Leute da eine Selbstanzeige machen sollen, wenn das Amt keinen Listenhund bescheinigt?

Machen wir uns mal nichts vor. Die Ämter wussten bei OEB auch vor dem Urteil bereits, was da alles in der Rasse drinsteckt, aber haben seinerzeit entschieden, dass es kein Listenhund ist. Jetzt, nachdem den Gemeinden nicht gefällt, dass da mehrere dieser Hunde in der Starße herumlaufen und man daran keinen Gefallen hat, nimmt man das eine Urteil, um daraus einen Rundumschlag zu machen und tut so, als ob man jetzt erst erleuchtet wurde und jetzt eine neue rechtliche Situation geschaffen wurde.

Ich hoffe, dass sich viele OEB Halter dieses willkürliche Vorgehen nicht gefallen lassen.
 
Stimme Dir zu. Es gibt ja nicht nur 1, 2 OEB in NRW, sondern das ist eine mittlerweile beliebte Rasse. Seit einigen Jahren bereits. Bislang gab es da wenig Probleme, weder bei der Anmeldung, noch bei der Haltung. Das hätte ja gar nicht erst so kommen müssen, wenn die Ämter von Beginn an bei der Anmeldung von OEB gesagt hätten was Sache ist.
Das Argument dass die Ämter ja gar nicht wussten was eine OEB ist, lasse ich nicht so einfach gelten, ich habe auch schon ein paar Hunde angemeldet. ;) Da gibt es Rückfragen bei Unklarheiten.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Lenchen89
@lektoratte das hast du schön gesagt. Und ja du hast recht, bei den Mädels klappt es ja auch. Ich danke euch und werde mein bestes geben!
Antworten
33
Aufrufe
3K
Lenchen89
Lenchen89
Bullblue
Antworten
1
Aufrufe
780
Bullblue
Bullblue
Stimmt. Ende März habe ich sie gesehen, sie kam auf 3 Beinen gut zurecht. Kurz darauf ist sie in ihr neues Zuhause umgezogen.
Antworten
4
Aufrufe
1K
Fact & Fiction
Fact & Fiction
Zurück
Oben Unten