Ich wiederhole mich mal: diesbezüglich sollte man sich an einen Anwalt wenden. Alles andere zu spekulieren bring hier nichts.
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Wie will das Amt zukünftig auch unterscheiden zwischen zu groß geratenen Minis und absichtlich illegal angeschafften Standards?
Aber wie ich schon mal hier schrieb, ist es eh unglaublich, dass man Jahre lang VDH Papiere als Nachweis akzeptiert und damit auch Einfluss auf das Verhalten angehender Halter nimmt und jetzt neue Regeln aufstellt.
Sehe ich auch so. Beim Bullterrier gibt es im Rassestandard ja gar keine Größenangaben, also auch nicht nach unten. Demnach kann es durchaus auch reinrassige kleine Bullis geben.Evtl weil das Amt den MbT unter 35cm nur mit Papieren akzeptiert ?
Weil der Käufer dann zur legalen Haltung nachweisen muss, dass er sich im besten Wissen einen MBT geholt hat und nicht vorsätzlich einen SB... so wäre mein Gedanke jetzt.
Das ist der Knackpunkt. Soll, nicht "muss". Ein Bulli SOLL auch Stehohren haben. Hatter aber nicht immer. Das macht nichts, der Rassestandard beschreibt nur das absolute Ideal.Wenn der VDH/FCI selbst beschließt, dass ein Mini Bulli max. 35,5 cm hoch sein soll
Es gibt keine "maximale" Größe. Bei keiner Rasse soweit ich weiß. Es gibt eine maximale Größe für die Zuchtzulassung, nicht für die Rasse ansich.warum die maximale Größe lt. Standard bei 35,5 cm fest gelegt wurde.
Das ist der Knackpunkt. Soll, nicht "muss". Ein Bulli SOLL auch Stehohren haben. Hatter aber nicht immer. Das macht nichts, der Rassestandard beschreibt nur das absolute Ideal.
EDIT: Wäre aber ganz lustig, wenn ein Bulli mit Knickohren nicht mehr auf der Liste steht, weil im Standard ja steht, dass die Stehohren haben. Kann also keiner sein
Es gibt keine "maximale" Größe. Bei keiner Rasse soweit ich weiß. Es gibt eine maximale Größe für die Zuchtzulassung, nicht für die Rasse ansich.
Wir dürfen bei der ganzen Angelegenheit nicht vergessen, dass wir trotzdem weiterhin in einem Rechtsstaat leben, in dem Behörden eine begrenzte Macht haben.
Die Ordnungsbehörde hat sich bei ihren Handlungen und das Ministerium hat sich bei ihren Verfahrensanweisungen an Gesetze zu halten und da sehe ich hier einen Widerspruch zum LHG wenn 1. Hunde, deren Abstammung durch eine Ahnentafel nachgewiesen ist, trotzdem angezweifelt werden und 2. wenn man statt eine Phänotypbestimmung durchzuführen, eine festgelegte Schulterhöhe als alleinstehendes Kriterium nimmt, um ein gerechtes Urteil zu zu finden.
Das LHG sieht nur dann eine Phänotypbestimmung durch den Amtstierarzt vor, wenn der Halter die Abstammung nicht nachweisen kann, was im Fall der VDH-Minis aber durch Vorlage einer Ahnentafel passiert.
Es ist sehr fraglich woraus das Ministerium die Berechtigung ableitet, VDH Papiere anzuzweifeln und nicht als Nachweis gelten zu lassen und wozu überhaupt das Urteil eines Amtstierarztes eingeholt wird und welchen Wert so ein Urteil überhaupt haben kann, wenn im Vorfeld eh klar ist, dass die Größe entscheidend ist und allein danach geurteilt werden soll.
Kann man überhaupt von einer ordentlich durchgeführten Phänotypbestimmung sprechen, wie sie das LHG vorsieht, wenn das Ministerium durch enschränkende Vorgaben, das Urteil vorwegnimmt?
Eine solche Vorgabe des Ministeriums schließt ja im Vorfeld aus, dass es echte Minis geben kann, die erheblich größer sind.
Sieht so etwa eine rechtsstaatliche Vorgehensweise aus und zwar das man allgemeingültige Nachweise ohne Begründung nicht gelten lassen will und Amtstierärzten vorschreibt, wie sie zur Durchführung staatlicher Gewalt zu Urteilen haben?
Ich verstehe die Problematik bei den Minis und sehe auch ein, dass man da Handlungsbedarf sieht, aber die Handlungen können in einem Rechtssaat nicht so durchgeführt werden, dass die Behörde ein Monopol auf die Wahrheit hat und man als Bürger gezwungen ist, aufgrund von Behördenwillkür vor Gericht gehen zu müssen, um selber so handeln zu können, wie es die Gesetze erlauben.
Ich finde die Vorgehensweise generell sehr befremdlich, denn wie anfangs geschrieben, ist der Staat eigentlich dazu da, die Freiheitlichen Rechte ihrer Bürger zu schützen und sogar zu ermöglichen und nicht, seine Macht gegenüber Bürgern zu verteidigen.
Wie ich schon einmal schrieb, soll man Minis auf die Liste setzen, wenn man die Problematik sieht, das Thema mit den derzeit gültigen Gesetzen nicht regeln zu können. Was aber gar nicht geht, sind die ganzen Tricks und Pfiffigkeiten, die man sich einfallen lässt, um sich durch die Hintertür dennoch durchsetzen zu können.
Es gibt keine "maximale" Größe. Bei keiner Rasse soweit ich weiß. Es gibt eine maximale Größe für die Zuchtzulassung, nicht für die Rasse ansich.
Ja und? Das hat ja nichts mit seiner Rasse zu tun? Oder ist ein großer JRT ein Foxl?ein Hund die im Standard fest gelegte Größe ist er, mit Recht, raus aus der Zucht.
Wird gerade Cornelia sicher auch drauf antworten, aber der VDH macht auch wegen der Größe aus einem Russell entweder einen Parson oder einen Jack Russell.Ja und? Das hat ja nichts mit seiner Rasse zu tun? Oder ist ein großer JRT ein Foxl?
Wusste ich nicht, aber wenn nur die Größe darüber entscheidet, verpaart man die Hunde auch untereinander (so wie beim Belgischen Schäferhund, da bestimmt das Fell die Rassebezeichnung). Nur...egal wie groß ein MBt ist- er wird im Vdh deswegen nicht zum Bullterrier und auch nicht mit einem verpaart.aber der VDH macht auch wegen der Größe aus eine Russell entweder einen Parson oder einen Jack Russell.