MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

Hallo Kampfschmuser Gemeinde,

zur Zeit habe ich aus beruflichen Gründen nicht viel Zeit hier zu lesen.

In meiner Stadt (Krefeld) ist nun ein weiterer Mini Bullterrier mit Papieren nach Begutachtung des Vetamtes in Krefeld als Standad eingestuft worden.

Wie gesagt mein Hund ist 5 cm zu groß der Hund des anderen Halters ist 6 cm groß.

Ich glaube nun sollten doch einige überzeugt sein vom Verhalten einiger Ämter in NRW.

Mn bekommt hier in Krefeld einen Staff Mix problemlos als Boxer Mix angemeldet und hier laufen einige durch die Gegend.
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Bullterrier-Freunde ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 23 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Das Internet ist voll mit unterschiedlichsten Erfahrungsberichten zu dem Thema. Es ist aber falsch daraus allgemein gültige Schlüsse zu ziehen. Keine Situation ist gleich der anderen. Genaue Hintergrundinformationen fehlen oft bei den Schilderungen und auch wenn diese bekannt sind, ist doch auch das Handeln der Halter unterschiedlich.

Papiere sind nicht immer gleich Papiere wie sie andere haben und die Art und Weise wie der eine Halter darauf reagiert, wenn die Rasse in Zweifel gezogen wird und eine Begutachtung gefordert wird, ist eben auch nicht immer vergleichbar. Während einige gutgläubig ihren Hund beim Veterinäramt vorstellen und begutachten lassen, kontaktieren andere Halter erst einmal einen Anwalt und lassen sich beraten und wahren ihre Rechte.

Es macht auch einen Unterschied, ob sich Halter gerichtlich dagegen wehren oder das Urteil des Veterinäramtes als Gegeben hinnehmen, und natürlich auch wie sie sich dagegen zur Wehr setzen bzw. welche Argumente sie auf ihrer Seite haben, um sich zu verteidigen.

Schließlich gibt es auch trotz amtsärztlichem Gutachten unterschiedliche Entscheidungen vor Gericht und auch unterschiedliche Entscheidungen je nachdem in welcher Instanz entschieden wird.

Zweifelsfrei ist es so, dass Ordnungsämter in NRW vermehrt auch Minis mit Papieren anzweifeln und eine Begutachtung anordnen und diese meistens damit endet, dass der zu groß geratene Mini ein Standard sein soll. Es gibt aber eben auch andere Meinungen und Beurteilungen je nach Gemeinde, auch wenn diese immer weniger werden.

Aber auch wenn das Veterinäramt trotz Papieren einen Standard begutachtet, heißt das nicht generell, dass man sich dagegen nicht gerichtlich wehren kann und keine Aussicht auf Erfolg hat.

Informationen durch Erfahrungsberichte sind wichtig und hilfreich für Halter und zukünftige Halter, aber ich halte es für verkehrt und eher schädlich, den Leuten einzureden, dass ihre Papiere nichts wert sind und sie sich sozusagen wehrlos dem Urteil eines Amtes ergeben müssen.

Wie gesagt, gibt es in jedem Fall sicher unterschiedliche Konstellationen und jeder ist gut beraten, sich im Fall eines aufkommenden Ärgers mit dem Amt vorab rechtlich beraten zu lassen, um für den Hund und sich selber das Beste rausholen zu können bzw. seine Rechte wahren zu können.

Jedem, der sich denkt, dass er bei Ärger mit dem Amt einfach kooperieren sollte, weil es einem nichts macht, die Auflagen zu erfüllen, gebe ich zu bedenken, dass man in dem Fall kein Recht darauf hat, eine Haltegenehmigung zu bekommen, sondern auf den guten Willen des Amtes angewiesen ist. Rein rechtlich hat man in dem Fall nämlich illegal einen Listenhund gehalten, womöglich nicht einmal den Hund als 40/20 er Hund angemeldet und damit sich eigentlich als unzuverlässig bewiesen und sich als ungeeignet herausgestellt. Es ist also keineswegs so, dass wenn man sich kooperativ zeigt, und auf sein Recht verzichtet, gerichtlich dagegen vorzugehen, man automatisch den Hund behalten darf. Auch hier gibt es ganz unterschiedliche Vorgehensweisen.

Aber generell möchte ich sagen, dass man der ganzen Sache keinen Gefallen tut, wenn man sich trotz Papieren, die als Nachweis gelten sollten, da sie nachweisen, dass der Hund als Rassehund gezüchtet wurde, keinen Gefallen macht, wenn man sich seinen Hund mit Papieren wehrlos als Standard einstufen lässt. Je mehr Halter einfach nachgeben, ohne sich auf ihre Papiere zu berufen und ohne dies rechtlich abklären zu lassen, desto einfacher wird es für die Ämter, Papiere generell zu missachten, was allen Haltern schadet, die im besten Glauben bei einem eingetragenen Züchter, eines anerkannten Zuchtverbandes, einen Rassehund erworben haben, der eine anerkannte eigenständige Rasse ist.

Die Ämter beschneiden die Rechte dieser Halter, wenn sie das Gesetz einseitig so auslegen, dass der Phänotyp eines Hundes allein von einpaar Zentimetern mehr oder weniger bestimmbar ist und Abweichungen in der Größe immer zum Nachteil der Halter auslegen.

Statt klare Gesetze zu schaffen, in dem zukünftige Halter vorab informiert werden und bereits bestehende Halter abgesichert sind, wählen die Ämter eine Methode, mit der sie willkürlich handeln können. Dagegen sollte man sich meiner Ansicht nach wehren, wenn man betroffen ist. Das ist man meiner Meinung nach nicht nur sich selber als mündigem Bürger schuldig, sondern auch gegenüber seinem Hund.

Wenn man selber meint, auch mal in so eine Lage kommen zu können, sollte man sich vorab informieren, welche Anwälte einem helfen könnten, wenn es mal soweit sein sollte und welche Möglichkeiten man eventuell hat, sich besser positionieren zu können, wenn man den Nachweis erbringen muss, dass der Hund ein Mini ist. Auch wenn Amtsärztliche Gutachten vor Gericht häufig einen höheren Stellenwert haben, als ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters, kann dies einem im Einzelfall vielleicht sehr hilfreich dabei sein, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, dass ein amtliches Gutachten erstellt werden muss.

Ich kann anschließend nur eindringlich dazu raten, sich bei Ärger mit dem Amt vorab rechtlich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, bevor man sich auf irgendetwas einlässt. Manchmal ziehen Ämter sogar bereits den Schwanz ein, wenn ein Anruf oder ein Schreiben vom Anwalt beim Amt ankommt. Das kommt gar nicht einmal so selten vor.
 
Gab erst grade einen Fall aus NRW, wo die Gemeinde einen Vdh- Mini einstufen wollte und sich dabei auf ein Kölner Urteil berief. Die HH hat richtig gehandelt und nicht selbst reagiert, sondern alles sofort an einen RA weitergeleitet...der die Gemeinde dezent darauf hinwies, dass das OVG Münster das Kölner Urteil bereits aufgehoben hat.
 
@Crabat

Danke für die Info. Ich wusste gar nicht, dass das Urteil aus Köln bereits wieder aufgehoben wurde. Das ist auf jeden Fall beruhigend. Kann man das irgendwo nachlesen? Hast Du einen Link dazu?

Das Beispiel zeigt, wie enorm wichtig es ist, dass Halter sich bei Erhalt eines Amtsschreibens bzw. bei drohendem Ärger ohne zu zögern anwaltliche Hilfe beanspruchen und eben nicht darauf vertrauen, das selber erst einmal regeln zu können.

Als Laie kann man unmöglich wissen, was das Amt verlangen darf und was nicht und mit welchen Handlungen man sich unnötig schlechter positioniert, weil man unbewusst auf Rechte verzichtet hat.

Es gibt sicher auch Ämter, die sich auch von Urteilen und Anwälten nicht beirren lassen, ihre Ansichten durchsetzen zu wollen, aber das bedeutet nicht, dass man das so hinnehmen muss, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat und das hat man meiner Meinung nach nicht, wenn man glaubhafte Nachweise besitzt, mit denen man die Rasse des Hundes nachweisen kann, so wie es in einem Rechtsstaat möglich ist und auch die Gesetze vorsehen.

Eine Phänotypbestimmung ist nur dann notwendig und durchzuführen, wenn Zweifel berechtigt sind und keine glaubhaften Nachweise vorhanden sind, die diese ausräumen könnten. Das Ministerium hatte seinerzeit lediglich darauf hingewiesen, dass Papiere zu prüfen sind, weil es in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Das bedeutet aber nicht, dass Papiere generell anzuzweifeln wären oder sogar keinen Nachweis darstellen.

Mich wundert sogar als Laie nicht, dass Gerichte in höheren Instanzen regelmäßig zum Urteil kommen, dass ein Kaufvertrag und Zuchtpapiere einen Nachweis darstellen und das Urteil eines Gutachters diese geschaffenen Tatsachen nicht erschüttern können.
 
Danke für die Info. Ich wusste gar nicht, dass das Urteil aus Köln bereits wieder aufgehoben wurde. Das ist auf jeden Fall beruhigend. Kann man das irgendwo nachlesen? Hast Du einen Link dazu?
Nein, die Info stammt von Weidemann. Evtl ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
 
Bei Facebook ist derzeit mal wieder die Hölle los, weil Halter in NRW vermehrt aufgrund des Urteils aus Köln terrorisiert werden und sie wohl dazu aufgefordert werden, ihre Hunde vermessen und begutachten zu lassen, obwohl sie VDH Papiere haben.

Das Schlimme bei Facebook ist, dass da jeder seine persönlichen Ansichten und Erfahrungen, egal ob zutreffend oder nicht, als allgemeingültig darstellt und die Leute noch mehr verunsichert werden.

Dann gibt es wohl auch ein aktuelles Urteil zu einem OEB und überall auf Facebook wird verbreitet, der OEB würde ab sofort in NRW gelistet sein ...
 
@procten

Wenn ich @BlackCloud richtig verstanden habe - und die ist in Sache OEB ziemlich im Thema - wird die OEB wohl ab sofort (?) wie ein AmBulldog-Mix eingestuft wird. Wenn Liste, dann also Paragraph 10...
 
wird die OEB wohl ab sofort (?) wie ein AmBulldog-Mix eingestuft wird. Wenn Liste, dann also Paragraph 10...
Was relativ witzig ist, weil, ich zitiere aus dem Urteil:
"Dies ergäbe sich daraus, dass es sich bei Old English Bulldogs um eine Rückzüchtung zur Hälfte aus English Bulldogs und im übrigen aus Bullmastiffs, American Bulldogs und Pitbull Terriern handele. Es sind demnach zu mindestens 1/3 Hunde bestimmter Rassen eingekreuzt. Solange der Old English Bulldog nicht als eigene Rasse in Deutschland anerkannt ist, maßgeblich also vom VDH, fällt ein solcher Hund entweder unter die Regelung des § 10 I oder bei deutlichem hervortreten des Phänotyps des Pitbulls unter § 3 II LHundG NRW."

Also dem Vdh den sie bei den MBt so anzweifeln, ja? :mies: Außerdem bleibt es nicht nur dabei, denn wenn bei der OEB der Phänotyp dem eines § 3 II LHundG NRW- Hundes entspricht, wird er diesem auch zugeordnet und nicht mehr als §10 Hund angesehen (bei dem der Phänotyp angeblich keine Rolle spielt, weil "Kreuzung"). Das sind schon Helden in NRW. Burn it down.
 
Was mich wirklich unsäglich nervt, ist eine gewisse Genugtuung die Listenhundhalter an den Tag legen, wenn sie diese Urteile zitieren. Wie Procten schon schrieb, auch mit einer Unsachkenntnis und Vehemenz die ihresgleichen sucht. Denn, die OEB- und MBt- Leute sind ja selber Schuld und wollten mit dem Kauf ja nur die Listen umgehen und die Züchter züchten ja nur um die Listen zu umgehen und OEB ist ja nur dafür erfunden worden (selbst beim MBt sagen das manche :wtf: ), usw. Geschieht ihnen ja recht.
Nun, das haben andere Menschen und HH auch um 2000 gesagt, weil Kampfhundhalter sind alle Assis, hätte man sich ja net zulegen müssen, geschieht ihnen recht. :kp:

Ansich empfinden sie heute Genugtuung/Schadenfreude wenn die Rasseliste immer mehr erweitert, weiter ausgelegt und verschlechtert wird. Soka- Run ahoi.
 
Bei der OEB verstehe ich das auch nicht so wirklich. Viele OEB sehen ja einfach aus, na, wie eine gesündere Bulldogge.
Beim "AmBully", gut, da würde ich vielleicht auch sagen, je klarer es den Leuten ist, dass das Staffmixe sind, umso besser. Und wenn die gesetzliche Regelung sie so behandelt (was sie ja oftmals tut, also, in vielen Bundesländern), dann "geschieht es recht" im wörtlichen Sinne. (Außerdem sind die armen wandelnden Wracks so und so mies dran.)
Aber grundsätzlich hast du natürlich recht, da klingt viel "Euch soll es auch nicht besser gehen als uns" mit. :nein:
 
Bei der OEB verstehe ich das auch nicht so wirklich. Viele OEB sehen ja einfach aus, na, wie eine gesündere Bulldogge.
Gut, Jin wurde ursprünglich auch mal als "OEB" verkauft, das TH hat dann lieber nen Gutachten machen lassen. ;)

Beim "AmBully", gut, da würde ich vielleicht auch sagen, je klarer es den Leuten ist, dass das Staffmixe sind, umso besser.
Also, bei "extreme" und "pocket", usw muss man halt (leider) sagen die sehen noch viel weniger nach Staff aus, als eine OEB. ;) Ich verabscheue die Zucht dieser Krüppel, finde eine Einstufung aber schon auch plemplem bei so nem Frosch.
 
Dann gibt es wohl auch ein aktuelles Urteil zu einem OEB und überall auf Facebook wird verbreitet, der OEB würde ab sofort in NRW gelistet sein ...

Dem ist so. Es sind bereits in mehreren Städten Schreiben an OEB-Besitzer rausgegangen. Die OEB ist als §10 Hund einzustufen und anzumelden.

@Crabat - in gewisserweise gehöre ich zu den Listenhundhaltern, die sich eins grinsen. Sorry, aber wer sich mit der OEB ordentlich beschäftigt, weiß, welche Rassen eingekreuzt wurden. Dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis NRW (und andere Bundesländer wie Brandenburg) auf den Zug mit dem Listenhund aufspringen, war doch klar. Deswegen nervt mich das Geheule der OEB-Besitzer einfach.
 
@BlackCloud Ich weiß nicht ob das "klar" war (es war auch bei den anderen "klar" bei der Entwicklung in den 80ern, nur hatte man keine Vorstellung von den Konsequenzen), aber zum einen gibt es wahrscheinlich genauso wenig "die" OEB- Halter, wie "die" Staffhalter, da fallen jetzt auch TH- OEB drunter, usw und zum anderen...vielleicht wäre es besser so etwas wie sauer zu sein, anstatt schadenfroh? Du weißt doch genau wer am End drunter leidet.
 
@Crabat Stimmt, eigentlich müsste man sie als Frosch einstufen. :sarkasmus::wtf:

Oh, das wusste ich nicht, dass Jin als OEB gegolten hat. Hmm. Wobei bei dem fesselt mich der Blick immer so, dass ich mich auf den restlichen Körperbau nicht konzentrieren kann. :mies:
 
Du weißt doch genau wer am End drunter leidet.

Natürlich weiß ich das. Aber die Halter dürfen ihre OEBs behalten.
Und nein, ich bin nicht sauer. Mein Leben ist zu kurz um ständig wütend zu sein.
Und doch, ich bin schadenfroh, weil ich wie gesagt jahrelang blöde Sprüche von Hundewiesen-OEB-Halter gedrückt bekommen bekam, weil sie sich ja so viel toller vorkamen, weil ihr Hund alle Freiheiten der Welt hat. Und jetzt fühlen sie sich alle so ungerecht behandelt. Ja, das fühle ich mich auch, seit Jahren. Interessiert auch keine Sau.
Ich habe keine Lust mehr Mitleid für Menschen zu empfinden, die von Anfang an mit dem Feuer spielten. Sieht man hier im Forum doch oft genug, wenn sich wieder so ein Neunmal-Kluger hier anmeldet, dessen Hund plötzlich weg ist.
Ich hab mich damals selbst ernsthaft mal für die OEB interessiert (eben weil ich sie als die bessere Alternative für die EB hielt), nachdem ich aber gelesen habe, woraus die Züchtung entstand, habe ich da ganz schnell Abstand genommen, denn in meinem Bundesland ist das nunmal keine sichere Sache.
 
Menschlich manchmal verständlich, aber eine Orientierung nach unten für die Gerechtigkeit ist halt immer...ne?
 
Und manchmal bin ich diesbezüglich eben menschlich.
 
Ich hab mich damals selbst ernsthaft mal für die OEB interessiert (eben weil ich sie als die bessere Alternative für die EB hielt), nachdem ich aber gelesen habe, woraus die Züchtung entstand, habe ich da ganz schnell Abstand genommen, denn in meinem Bundesland ist das nunmal keine sichere Sache.
Dann hat das ganze sozusagen noch was Positives für Dich: jetzt ist die OEB eine sichere Sache. :D ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Lenchen89
@lektoratte das hast du schön gesagt. Und ja du hast recht, bei den Mädels klappt es ja auch. Ich danke euch und werde mein bestes geben!
Antworten
33
Aufrufe
3K
Lenchen89
Lenchen89
Bullblue
Antworten
1
Aufrufe
785
Bullblue
Bullblue
Stimmt. Ende März habe ich sie gesehen, sie kam auf 3 Beinen gut zurecht. Kurz darauf ist sie in ihr neues Zuhause umgezogen.
Antworten
4
Aufrufe
1K
Fact & Fiction
Fact & Fiction
Zurück
Oben Unten