MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

Dass Du jetzt solche Aussagen bekommst, habe ich nicht anders beschrieben. Nur weil Dir Dame jetzt logischer Weise erklärt, dass es immer so wäre, bedeutet nicht mehr, als das sie Dich nachweislich anlügt, weil ich in Düsseldorf lebe und der Stadt bekannt ist, dass mein Hund aus dem besagten Rahmen fällt.

An der restlichen Aussage der Dame könntest Du aber auch erkennen, wie wenig man dort von Bürgerrechten hält, wenn die Dame meint, ihre eigenen Verfahrensweisen anwenden zu dürfen.
 
  • 28. März 2024
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Hi procten ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dass Du jetzt solche Aussagen bekommst, habe ich nicht anders beschrieben. Nur weil Dir Dame jetzt logischer Weise erklärt, dass es immer so wäre, bedeutet nicht mehr, als das sie Dich nachweislich anlügt, weil ich in Düsseldorf lebe und der Stadt bekannt ist, dass mein Hund aus dem besagten Rahmen fällt.

An der restlichen Aussage der Dame könntest Du aber auch erkennen, wie wenig man dort von Bürgerrechten hält, wenn die Dame meint, ihre eigenen Verfahrensweisen anwenden zu dürfen.


naja procten du suggerierst aber in deinen vorherigen post , das die stadt faktisch die leute einladen würde sich hunde zu holen die über das maß hinausgehen und es würde nichts passieren und sie dann auflaufen lässt ,wenn sie sich anmelden.
und das ist jetzt aus meiner erfahrung eben nicht so ich bin klar informiert wurden , wie der hase läuft.

das du dein hund vor 9 jahren angemeldet bekommen hast ist doch gut spielt aber in der sache keine rolle.übrigen sollte man als besitzer von hunden wo das eine rolle spielt immer die mommentane gesetzeslage kennen.
hier in sachsen hat sich das gesetz auch 3 mal geändert in den jahren. heute würd ich so in der art wie es 2000 noch war meine apbts auch nicht mehr so einfach durchbekommen.
 
also ob das alles rechtlich richtig ist, weiß ich nicht, aber fakt ist wenn ich mich im vorfeld richtig informier bekomm ich klare aussagen und vom angeblichen überumpelten hundehalter kann keine rede sein.
Wie "klar" kann eine Aussage sein, wenn sie falsch ist?

Denn eine rechtliche Grundlage für diese Aussage gibt das Landeshundegesetz zumindest bisher nicht her.

Natürlich werden Hundehalter überrumpelt, wenn ihr jahrelang vom OA anerkannter Mini plötzlich ohne rechtliche Grundlage zum Kampfhund umdeklariert wird. Düsseldorf ist kein Stadtstaat, die müssen sich schon an NRW-Recht halten.

PS: Vielleicht wollte die unfreundliche Dame auch nur einen Sachsen fernhalten :p
 
Wie "klar" kann eine Aussage sein, wenn sie falsch ist?

Denn eine rechtliche Grundlage für diese Aussage gibt das Landeshundegesetz zumindest bisher nicht her.

Natürlich werden Hundehalter überrumpelt, wenn ihr jahrelang vom OA anerkannter Mini plötzlich ohne rechtliche Grundlage zum Kampfhund umdeklariert wird. Düsseldorf ist kein Stadtstaat, die müssen sich schon an NRW-Recht halten.

PS: Vielleicht wollte die unfreundliche Dame auch nur einen Sachsen fernhalten :p


sorry mir gehts nicht um die rechtliche bewertung und ob das richtig was die dame erzählt im rechtlichen sinne ,aber was ich weiß wie das oa reagieren wird und mit was ich mir antuhe wen ich nach düsseldorf mit so einen hund ziehe.
und die entscheidung liegt beim mir.also mich hat das 5min und 9 cent getauert und mir ist klar diese stadt ist tabu.;)
 
Nun...auf diese Weise brauchen wir aber keine Landeshundeverordnung mehr, dann kann einfach jeder Sachbearbeitung seine "Meiunung" am Telefon sagen wie er lustig ist und damit über Recht, Unrecht und das Leben von Leuten entscheiden?
Es ist völlig egal was eine Dame am Telefon sagt, wenn das was sie behauptet, rechtlich nicht haltbar ist. Wenn man sich dem trotzdem fügt und dann eben nicht umzieht, dann schränkt man sich selbst ja mehr ein, als es die Landeshundegesetze vorsehen. Kann man natürlich machen...ist aber ein Schuss ins eigene Knie.
 
naja procten du suggerierst aber in deinen vorherigen post , das die stadt faktisch die leute einladen würde sich hunde zu holen die über das maß hinausgehen und es würde nichts passieren und sie dann auflaufen lässt ,wenn sie sich anmelden.
und das ist jetzt aus meiner erfahrung eben nicht so ich bin klar informiert wurden , wie der hase läuft.

Nein, ich glaube, da verstehst du ihn falsch.

Er sagt - und das ist mW zutreffend - dass Hundehalter jahrelang, wenn sie sich informiert haben, die von ihm erwähnten Auskünfte bekommen haben - und jetzt wird vonseiten des Amtes so getan, als sei das nie der Fall gewesen.

Dass sich die Gesetzeslage immer ändern kann, ist das eine - die hat sich hier aber nicht geändert. Es liest nur plötzlich irgendwer Dinge aus den bestehenden Gesetzen heraus, die dort so definitiv nicht drinstehen!
 
Nun...auf diese Weise brauchen wir aber keine Landeshundeverordnung mehr, dann kann einfach jeder Sachbearbeitung seine "Meiunung" am Telefon sagen wie er lustig ist und damit über Recht, Unrecht und das Leben von Leuten entscheiden?
Es ist völlig egal was eine Dame am Telefon sagt, wenn das was sie behauptet, rechtlich nicht haltbar ist. Wenn man sich dem trotzdem fügt und dann eben nicht umzieht, dann schränkt man sich selbst ja mehr ein, als es die Landeshundegesetze vorsehen. Kann man natürlich machen...ist aber ein Schuss ins eigene Knie.

nö ist es nicht, der schuss ins knie wäre für mich wenn ich jetzt mit dem hund nach d. ziehe und die nehmen mir den weg und der hund muss die zeit im tierheim verbringen, wehrendessen ich für die heren bürgerrechte kämpfe. was bekanntlich sehr lange dauern kann und übrigens auch teuer.
 
Ja, das ist die Angst die sie verbreiten wollen und die ihnen in die Tasche spielt. Und es ist auch das Druckmittel mit dem sie bevorzugt daherkommen "dann nehmen wir Ihnen halt den Hund weg". Ist aber bei einem Vdh- Hund noch nie passiert - denn dafür braucht es mehr als eine schwurbelnde Sachbearbeiterin am Telefon. Und das wissen die auch.
 
35,5 cm. Auf Milimeter. Sowas gibt's auch nur in Deutschland, oder ?
 
Ne, das stimmt leider nicht ganz...das versuchen schon mehrere Städte und Gemeinden in Deutschland. Aber in den meisten Fällen reicht ein Brief mit Anwaltsbriefkopf und den anderen gibt man mit einer Rechtsschutzversicherung den Rest- diese sollte aber bei Neuanschaffung der Rasse obligatorisch sein.
Wie Procten schon schrieb, reitet leider jeder HH der sich dem fügt (sei es aus Angst, Unwissenheit, oder Geldnot) andere HH mit rein.
 
Nein, ich glaube, da verstehst du ihn falsch.

Er sagt - und das ist mW zutreffend - dass Hundehalter jahrelang, wenn sie sich informiert haben, die von ihm erwähnten Auskünfte bekommen haben - und jetzt wird vonseiten des Amtes so getan, als sei das nie der Fall gewesen.

Dass sich die Gesetzeslage immer ändern kann, ist das eine - die hat sich hier aber nicht geändert. Es liest nur plötzlich irgendwer Dinge aus den bestehenden Gesetzen heraus, die dort so definitiv nicht drinstehen!

so blos mal kurz.
wir verlassen jetzt mal unsere schöne traumwelt von gerestigkeit und bürgerecht.
und werden uns mal bewusst zu was oa fähig sein können.
ich alleine als hundehalter bin für mein hund verantwortlich und wenn ich weis wie die jeweilige kommune tickt ziehe ich nicht dort hin und setz den hund die gefahr aus das er eingezogen wird. das ist für mich eine ganz einfache naive und primitive sache.
 
so blos mal kurz.
wir verlassen jetzt mal unsere schöne traumwelt von gerestigkeit und bürgerecht.
und werden uns mal bewusst zu was oa fähig sein können.
ich alleine als hundehalter bin für mein hund verantwortlich und wenn ich weis wie die jeweilige kommune tickt ziehe ich nicht dort hin und setz den hund die gefahr aus das er eingezogen wird. das ist für mich eine ganz einfache naive und primitive sache.

Abgesehen mal von meinem Fall, bei dem ich nach der Aussage des Amtes und nach derem Umgang mit mir, ich mir sicher sein durfte, dass ich null Risiko eingehe, sind sich viele Halter der Situation einfach nicht bewusst und das nicht etwa nur aus Sorglosigkeit, sondern weil sie sich auf Dinge verlassen, auf die sich sonst auch jeder andere Bürger verlassen darf, wenn er einen Rassehund kauft

Die Leute kaufen sich, bei einem Züchter eines anerkannten Zuchtvereins, der Mitglied in einem anerkannten Zuchtverband ist, einen Rassehund, der in ihrem Bundesland nicht gelistet ist! Natürlich gehen die Leute, auch ohne vorherige Recherche, davon aus, dass sie im Besitz eines Rassehundes sind, der nicht vom Gesetz erfasst ist und glauben, wie jeder andere Halter auch, dass sie mit anerkannten Zuchtpapieren den Nachweis haben. Was denn sonst?

Natürlich gibt es genug Halter, die sich der Problematik bewusst sind, dass einige Ämter bei Übergrößen kritisch nachfragen, aber dafür haben sie nun einmal die Papiere.

Es gibt aber sicher auch Leute, die ahnungslos von Ärger mit Ämtern einfach nur auf das vertrauen, was im Gesetz steht und da soll mir mal jemand zeigen, wo es Hinweise darauf zu finden gibt, dass der Mini vom Züchter unter bestimmten Bedingungen kein Mini sein könnte, oder zum Listenhund werden kann.

Man kann ja nicht davon ausgehen, dass jeder vollumfänglich über alle Eventualitäten Bescheid wissen muss, obwohl sein Hund keiner gelisteten Rasse angehört.

Dass der Mini nicht mit dem Pudel verglichen werden kann, ist doch klar und dass es beim Erwerb dieser Rasse zu Fragen kommt, die man sicher von selbst stellt, ist doch sich nicht zu leugnen, aber als Halter sollte ich mich doch auf das Gesetz verlassen dürfen und dort gibt es keinen Hinweis darauf, dass Minis ab 36 cm Listenhunde sind.
 
Was mir eben wieder als Beispiel einfiel, dass viele Leute eben doch nicht ahnen können, was sie hier erwartet, ist eine Halterin, die aus Neuss hierher gezogen ist.

In Neuss beurkundete ihr der amtliche Tierarzt, dass der Hund trotz 40/20 er Regel ein Mini ist und nunmehr als großer Hund zu Halten ist.

In Düsseldorf wiederum bekam sie Post und eine Aufforderung, den Hund begutachten zu lassen. Auf ihre Nachfrage, wieso sie das machen solle und ob das bedeuten würde, dass Düsseldorf das Gutachten anzweifelt, wurde das verneint, aber sie trotzdem aufgefordert, den Hund vorzustellen.

Abgesehen davon, dass so ein Vorgehen nicht dem Gesetz entspricht, möchte ich darauf hinweisen, dass Neuss direkt an Düsseldorf liegt. Man kann in wenigen Minuten mit der Straßen-Bahn nach Neuss fahren.

Muss so jemand das auch wissen, dass die Uhren in der benachbarten Stadt völlig anders ticken?

Vielleicht erhält man heute in Neuss auch andere Auskünfte, aber seinerzeit hat die Halterin ein Gutachten bekommen, dass für die Behörde verbindlich sein muss, wie es das Gesetz bei Zweifeln vorsieht.
 
Es gibt aber sicher auch Leute, die ahnungslos von Ärger mit Ämtern einfach nur auf das vertrauen, was im Gesetz steht und da soll mir mal jemand zeigen, wo es Hinweise darauf zu finden gibt, dass der Mini vom Züchter unter bestimmten Bedingungen kein Mini sein könnte, oder zum Listenhund werden kann.

Vermutlich bemühen die Interessenten bei ihrer Planung erstmal Wiki oder Mini Buli-Seiten, bevor sie das Gesetz studieren. Und selbst bei Wiki wird diese Problematik explizit erwähnt. Also so ganz aus heiterem Himmel dürfte es eigentlich nicht überraschen.
 
@guglhupf @kerstin 1

Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich bin der Erste, der über und mit Leuten schimpft, die sich heute sorglos einen Mini holen und ich habe schon mit sehr vielen Leuten gestritten, die sich Minis ohne jeden Nachweis holen wollen, oder sonstige Risiken bewusst eingehen...

... aber Leuten, die sich einen Zuchthund von einem anerkannten Verband holen, dafür hunderte Kilometer fahren und sehr viel Geld bezahlen, weil sie vom Verein und vom Verband die Information erhalten, dass alles gut ist und durch das Gesetz bestätigt werden, sollte man zugestehen, dass sie Opfer gedankenloser Züchter sind und einer unzureichenden Informationspolitik des Staates.

Man kann von Bürgern nicht erwarten, dass sie sich aus Bulliforen Erkenntnisse besorgen, wie einzelne Gemeinden willkürlich das Gesetz auslegen, weil es im Gesetz hierzu keinerlei Hinweise gibt.

Und wie ich bereits schrieb, erlaubt das Gesetz und die Verfahrenssnweisungen des Ministeriums die Annahme, dass auch Mini-Halter den Nachweis durch Zuchtpapiere leisten können.

Im Gesetz bzw. in den ministerialen Anweisungen heißt es, dass wenn das Amt den Verdacht hat, es könne sich bei einem Hund um einen gefährlichen Hund handeln, der Halter die Pflicht hat, den Nachweis zu bringen und wird erklärt, dass sogar der Heimtierausweis ein Nschweis sein kann. Erst wenn der Nachweis nicht gebracht werden kann, ist eine Phänotypbestimmung durch dem Amtstierarzt vorzunehmen.

Warum sollte ein Mini-Halter glauben, dass er mit anerkannten Zuchtpapieren den Nachweis nicht vorlegen kann, wenn ihm der Nachweis per Gesetz möglich ist und laut Ministerium sogar Heimtierausweise ein Nachweis sein kann?

Bevor man den Leuten an den Karren pinkelt, sollte man lieber durch Gesetze und einheitliche Verfahren für Rechtssicherheit sorgen.

So kann ja jeder Beamte nach Gutsherren Art entscheiden, wie es gerade gefällt, was ja auch der Fall ist, wenn es in der einen Stadt Riesenminis gibt und 5 Kilometer weiter 17 Kilo Rüden zu Standards werden und ins Tierheim kommen.
 
Ich sehe hier eigentlich ganz klar die Verantwortung bei den Züchtern. Wenn sie die Problematik kennen, sollten sie dem Rechnung tragen bei ihrer Arbeit und zumindest den Interessenten ganz eindeutig klarmachen, daß es uU zu Problemen führen kann.

Wenn die beiden Rassen optisch kaum noch zu unterscheiden sind (ja, überspitzt, aber wir alle kennen die deutschen Behörden), dann werden die Ämter irgendwann misstrauisch. Das kann doch auch niemanden überraschen. :kp:
 
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