Newsletter Kampfhundepower :
Umfrage
1.Mail :
Liebe Hundefreunde,
der Berliner "Tagesspiegel" hat heute noch bis 24:00 Uhr eine Umfrage
geschaltet,
Thema: "Sollen -Kampf- hunde in Bussen und Bahnen verboten werden?"
Online-Umfrage:
Für Nein haben erst 74 gegen 169 Leute gestimmt, bitte weiterleiten !
Telefonisch zu NEIN die 0137-203333-2 wählen!
Gruss,
xxx
<>-------------------------------------------------<>
Umfrage
2. Mail :
Pro & Contra
04.03.2001
So haben die Online Benutzerinnen und Benutzer gewählt ...
Sollen Kampfhunde aus öffentlichen Verkehrsmitteln verbannt werden,
selbst wenn sie einen Maulkorb tragen?
ja 399
nein 2120
SO, ICH HABE EUCH DEN COUNTER AUF ÜBER 2000 GEPUSHT ....
DEN REST BITTE SELBST ERLEDIGEN. EINE GUTE HILFE IST DABEI EINE
ELEKTRISCHE ZAHNBÜRSTE, DIE SICH DANN MUTER AUF DER MAUSTASTE AUSTOBEN
KANN.
DEN COUNTER BITTE IN ASTRONOMISCHE HÖHEN TREIBEN .... UND DANACH EINE
E-MAIL AN DIE REDAKTION:
IHRE ABSTIMMUNG IST MANIPULIERBAR WIE DIE POLITIKER DIESES LANDES !!!!
<>-------------------------------------------------<>
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Offener Brief an Georg Gafron
Chefredakteur von BZ, Hundert,6 und TV Berlin
ALBRECHT STAHL
Mommsenstraße 43
10629 Berlin
FON(0 30) 327990-0
FAX(0 30) 327990-20
Internet:www.ra-stahl.de
Unser Zeichen:
privat
Ansprechpartner:
3. Februar 2001
Ihr Gastkommentar zum Beförderungsverbot für Bürger mit "Kampfhunden" in
Sat1
Sehr geehrter Herr Gafron,
"Berlins Kampfhundebesitzer sind stinksauer! "
Mit diesem Satz begannen Sie Ihren Gastkommentar in Ihrer Eigenschaft als
Chefredakeur der BZ in Sat 1 diese Woche.
Ich halte es für erforderlich, Ihnen hierzu meine Meinung mitzuteilen:
Sie übernehmen kritiklos den Begriff Kampfhunde, den noch nicht einmal der
Gesetzgeber so verwendet. Abgesehen davon, daß es "den" Kampfhund in
dieser Pauschalität nicht gibt, schüren Sie mit diesem unreflektiert
verwendeten Begriff die Angst derjenigen, die im Umgang mit Hunden völlig
unbewandert sind.
· "...immer dann, wenn die Hundebesitzer ihren gefährlichen Hund
dabeihaben, zeigt ihnen die Berliner S- und U-Bahn die rote Karte. Auch
Maulkorb und Leine können hieran nichts ändern. Die Sicherheit der
Fahrgäste geht vor."
Sie pauschalieren schon wieder: die Hunde, die in Berlin geführt werden
dürfen, haben Tests hinter sich und sind amtlich als "nicht gefährlich"
anerkannt, auch die Halter sind amtlich überprüft auf Zuverlässigkeit und
straffreies Vorleben!
Nichts gegen die Sicherheit der Fahrgäste! Aber vielleicht wäre manch
farbiger Mitbürger schon einmal ganz froh über die Anwesenheit eines
solchen Hundes gewesen! Im übrigen ist seitens der Unternehmen des
Verkehrsverbundes noch nicht ein Fall bekannt, der zur Begründung der
jetzt geänderten Beförderungsbedingungen herhalten kann. Sie sind - wie
ich auch - Mitglied der CDU. Verlassen Sie also nicht den Boden der
Rechtsstaatlichkeit: Der Verkehrsverbund, mithin auch BVG, S-Bahn, hat
eine gesetzlich garantierte Beförderungspflicht. Wenn schon dem
hundehaltenden Bürger gewisse Pflichten ( Negativbescheinigung für den
Hund, Sachkundenachweis, Maulkorb für den Hund und Anleinpflicht)
auferlegt werden, ist schlicht nicht mehr nachvollziehbar, weshalb Bürger
dieses Landes mit "ausgezählten" Hunden nicht mehr mit öffentlichen
Verkehrmitteln fahren dürfen.
· "..immer wieder fühlen sich die Tiere in der Enge eines Waggons
bedrängt, knurren und fletschen mit den Zähnen. Das ist unangenehm, und
für manche ein Grund, die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr zu
benutzen.."
Herr Gafron - im Ernst - wissen Sie eigentlich worüber Sie reden? Woher
haben Sie diese Weisheiten? Waren Sie dabei, gibt es Erhebungen,...? Ich
fahre nicht oft, aber doch ab und zu mit der U-Bahn. Bislang hat mich ein
Hund noch nie gestört. Es stören laute Musik aus dem Walkman, Betrunkene
und (verwahrloste, ungewaschene) Personen, bei denen "vermutet" werden
könnte, daß sie an TBC oder sonstigen ansteckenden Krankheiten leiden (im
Konjuntiv ist bekanntlich alles möglich!). Von letzteren ginge doch wohl
dann offensichtlich eine ernsthafte Gefahr für die "öffentliche Sicherheit
und Ordnung" und Gesundheit aus. Sie sollten konsequenter Weise nach Ihrer
Ansicht auch von der Beförderung ausgeschlossen werden, denn die
Sicherheit der Fahrgäste (welcher?) geht vor. Na dann mal los! Und
übrigens: zerkratzen die Hunde die Scheiben, besprühen oder zerschneiden
die Hunde die Sitzbänke, Wände pp.?
· "für den einzelnen gesehen mag das schlimm sein, doch der Schutz der
Allgemeinheit geht vor. Niemand ist gezwungen, eine Hund zu halten, der
jederzeit zur unkontrollierbaren Waffe werden kann."
Vielen Dank auch für so viel Mitgefühl, die Kirche sollte jedoch schon im
Dorf bleiben! Die Haltung solcher Hunde ist nicht verboten, sie ist
lediglich - wenn auch rechtsstaatlich nicht nur bedenklich - durch
Hundeverordnungen restriktiv geregelt. Wir wollen es nicht so weit kommen
lassen, daß Gesellschaft, Medien, Kommentatoren und von uns allen
subventionierte Verkehrsbetriebe im Verein mit der Politik hier so weit
gehen, dem Einzelnen entgegen der Rechtsordnung vorzuschreiben, was er
darf und was nicht. Zu den grundgesetzlich geschützten Rechtsgütern gehört
das Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit. Also kann,
wenn im Einklang mit den derzeitigen Gesetzen und Hundeverordnungen, ein
solcher Hund gehalten werden und der Halter hat auch Anspruch auf
Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
· "..die Halter der zwölf als agressiv eingestuften Beißer fühlen sich
ganz klar diskriminiert, für manche von ihnen bedeutet dies sogar den
Verlust der Mobilität in der Riesenstadt Berlin...",
Niemand ist gezwungen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, aber viele
Hundehalter sind darauf angewiesen. Öffentlicher Nahverkehr ist
Daseinsfürsorge und zudem in Berlin und Brandenburg ausschließlich
öffentlich-monopolistisch organisiert. Die Haltung der Verkehrsbetriebe
verstößt gegen geltendes deutsches Recht, im übrigen auch gegen
EU-Richtlinien. Die Halter der inkriminierten Hunde fühlen sich also nicht
diskriminiert, sie sind es. Diskriminiert fühlen sich übrigens nahezu
alle Hundebesitzer, da jegliche Hunde, die allemal größer als eine Katze
und nicht als Handgepäck mit sich zu führen sind - künftig nur noch mit
Maulkorb in Bussen und Bahnen mitgenommen werden dürfen!
Zum Schluß noch persönliches an die Sie und die Medien:
Es ist nicht primäre Aufgabe der Medien, die Gesellschaft zu spalten
sondern zu informieren. Sie soll so informieren, daß die Gesellschaft sich
selbst ein Bild machen kann. Presse und Medien dürfen nach guter Recherche
ihre Meinung äußern, nicht jedoch darauf loszureden oder loszuschreiben.
In Ihrem Falle kann aber ersichtlich von Recherche keine Rede sein,
ebensowenig von hinreichender Information. Man mag dies bedauern, aber
niemand ist andererseits "gezwungen", BZ zu lesen, "Einhundert,6" zu hören
und tvb zu sehen - oder etwa nicht?
Sie vermitteln ferner den Eindruck, die Halter angeblich gefährlicher
Hunde seien Underdogs, Arbeitslose und sonstige nicht gerne gelittene
Personen in dieser Gesellschaft. Es sind Gerichtspräsidenten, Richter,
Zahnärzte, Kaufleute, Vorsitzende von Aufsichtsräten und Vorständen großer
deutscher Unternehmen und beispielsweise Frau Dr. Oetker, die sich durch
eine solche Meinungsmache auf den "Schlips" getreten fühlen. Sie reden
ansonsten viel und richtig über angeblich fehlendes Verständnis für mehr
Toleranz der Menschen untereinander. Sie tragen mit Ihren gerade hier
kritisierten Äußerungen nicht gerade zu einem besseren Verständnis der
Menschen untereinander bei.
Also: Ich finde Sie sollten sich bessern und objektiver sein, Sie haben
das Zeug dazu!
Mich treibt im übrigen nicht die persönliche Betroffenheit, ich habe
keinen Hund der richtig betroffenen Art, ich halte die Art und Weise des
Umgangs mit den betroffenen Hundehaltern jedoch für unerträglich und
deshalb äußere ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Stahl
als Bürger und Mitglied der CDU
Vor- und Nachwort für die nachfolgenden Empfänger:
Die mit
· gekennzeichneten Passagen (fettgedruckt) sind Bestandteil des Kommentars
von G.Gafron in dem Gastkommentar von Sat1.
Zum Thema erlaube ich mir folgende Bemerkungen:
Aus der Berichterstattung der von mir wahrgenommenen Berliner Presse war
zu entnehmen, daß der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg die
Beförderungsbedingungen zum Nachteil einer Vielzahl von Hundehaltern
abgeändert und zum Teil Beförderungsverbote aufgenommen hat. Der für
Berlin verantwortliche Senator Strieder hält sich zurück und läßt
verlauten, er stehe hinter den neuen Bedingungen, aber es sei zunächst
eine Angelegenheit des Verkehrsverbundes. Senatorin Schöttler hält die
ohne aktuellen Anlaß eingeführten Änderungen für überzogen.
Die politischen Entscheidungsträger scheinen also außer Stande zu sein,
die Verkehrsbetriebe in die Schranken zu weisen. Dies ist unterträglich.
Der rechtswidrige Ausschluß von ganzen Bevölkerungskreisen von
öffentlichen Verkehrsmitteln unter Mißachtung der Beförderungpflicht ist
für mich Anlaß zu protestieren und von meinem Recht der freien
Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung
äußerte im Zusammenhang mit dem von Bundestag und Bundesrat
verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Einfuhr von gefährlichen Hunden
sinngemäß: In diesem Lande ist eine Ministerin wegen der Gesetzgebung zum
Lauschangriff (Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberg sic.)
zurückgetreten. Es wundert, mit welcher Laxheit ohne öffentliche
Diskussion das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung im
Zusammenhang mit der Kampfhundeproblematik aufgegeben wird.
Wörtlich: "Vielleicht weckt das die schlafenden Hunde."
Da alle noch schlafen ob Schily´s und anderer Politiker Taten, äußere ich
mich und verteile die Nachricht wie folgt:
· Frankfurter Allgemeine Zeitung
· Süddeutsche Zeitung
· Die Zeit
· Der Spiegel
· Focus
· Tagesspiegel
· Süddeutsche Zeitung
· Berliner Zeitung
· TAZ
· Bild-Zeitung
· BZ
· Berliner Morgenpost
===========================================================================